Die EGV
Weil Jobcenter mich aufforderte, mein Gewerbe auf "Erfinder" umzumelden (auf meine Kosten) bin ich also selbstständig. Als Selbstständiger stehe ich dem "allgemeinen Arbeitsmarkt" nicht zur Verfügung. Habe ich nicht genug Einkünfte, bin ich daher "Aufstocker" im eigenen "Minijob".
Erst wenn Jobcenter meint, die Geschäftsidee sei wirtschaftlich nicht tragbar, dürfen die mich da in irgendetwas "eingliedern" (z.B. in einen "Minijob" bei einem anderen Selbstständigen, dessen Gewerbe als wirtschaftlich tragbar von Jobcenter angesehen und daher subventioniert wird). Jobcenter kann aber mich nicht auffordern, ein Gewerbe anzumelden und gleichzeitig sagen, das Gewerbe sei wirtschaftlich nicht tragbar.
Die angestellten Jobvermittler haben bezüglich medizinischer Untersuchungen ihrer Kunden nicht mehr Rechte als Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern gegenüber. Untersuchungen beim Betriebsarzt sind immer freiwillig wegen Art. 1 GG. D.h. Jobcenter muss zu einer ärztlichen Untersuchung die Einwilligung des Kunden in einem ausführlichen Beratungsgespräch einholen. Mit einem miesen Nepper-, Schlepper-, Bauernfängertrick versuchte man das hier elegant zu lösen: Man legte mir eine Eingliederungsvereinbarung zum Unterschreiben hin, in der ich im Kleingedruckten unter Punkt 5 mich dazu bereit erkläre, an einer ärztlichen (nicht psychiatrischen) Untersuchung teilzunehmen.
Jetzt dürfen in einer Eingliederungsvereinbarung (EGV) aber keine medizinischen Sachen stehen, denn eine Eingliederungsvereinbarung setzt das Vorhandensein der Erwerbsfähigkeit des Kunden bereits voraus. Das ist sittenwidrig. Hätte ich die also aber doch unterschrieben, hätte man frohlockt und sich gefreut: "Hurra, wir haben seine Einwilligung" und dann auf solche "Kleinigkeiten" nichts mehr gegeben, egal mit was für Gesetzen/Bestimmungen ich denen danach dann komme.
Ich habe die nicht unterschrieben, und mein Widerspruch dagegen wurde angenommen.
"Die Besprechung, wie es beruflich weitergeht, wird dann nach der Eröffnung des ärztlichen Gutachtens erfolgen.", nämlich gar nicht, hahaha. Ob mein Gleichlaufgelenk funktioniert, hängt also davon ob, ob ein Psychiater meint, ich hätte eine Mehlstauballergie durchgemacht oder doch noch nicht.
Und also zog man das mit der medizinischen Untersuchung eben grundgesetzwidrig ohne Einwilligung durch.
„Betroffene erzählten, dass die Untersuchung darin bestand, dass die Betroffenen mit ausgestreckten Armen im Untersuchungszimmer des Ärztlichen Dienstes hin und her laufen mussten.“, Quelle: Inge Hannemann, Die Hartz-IV Diktatur, Seite 109, Printversion.
In Punkt 6 wechselt man dann vom "Ich" auf ein "Sie", das mit den Textbausteinen müssen die da bei Jobcenter also in einer Maßnahme doch noch etwas trainieren.
Und da steht außerdem:
"Die Beratung und Prüfung der Wirtschaftlichkeit des ausgeübten Gewerbes wird durch das Team ESOH (erfolgreich Selbständig ohne Hilfe) gewährleistet."
Doch genau da ist natürlich nichts passiert.
Kann man nur spotten:
Team ESOH: Entweder schwerbehindert oder Helfer!
Wenn die polnischen Bauern dann in Zukunft ihre Gleichlaufgelenke von den Chinesen kaufen, weil es die nur dort gibt, dann juckt das die Damen von Jobcenter natürlich überhaupt nicht. Sie tun nur ihre Pflicht und haben es sich darin behaglich eingerichtet.
Die Aufhebung:
Hier der Aktenvermerk, der von Jobcenter geforderten Gewerbeummeldung, der ich auf eigene Kosten form- und fristgerecht trotz angeblicher Behinderung nachkam. Jobcenter kann Existenzgründern einen Zuschuss von bis zu 5000€ zahlen, wenn es denn will: