Neu:
Die furchtbaren Juristen der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg möchten den rechtswidrigen Haftbefehl in der Jobcenter-E-Mail Sache mit den falschen 60 Tagessätzen gleich noch einmal vollstrecken lassen. Juristisch erfüllt dieses den Straftatbestand des Betrugs und der Verfolgung Unschuldiger. Man wollte mich wohl aus der JVA Bielefeld in Handschellen und Fußfesseln beim Prozess Nr. 6 dem Richterdarsteller lustig vorführen.
Gleichzeitig will man nun auch noch die "Prozesskosten" zweimal eintreiben lassen.
Der Polizeibeamte Harald Naumann gab den Fehler auf Seiten der Justiz zu. Das schockt die deutsche Justiz aber keineswegs.
Sensation!
Entdeckt, erbaut, errechnet!
Neben der Lemniskate von Bernoulli und der Lemniskate von Gerono gibt es nun eine neue, die Lemniskate von Kopelke.
Ist der Ruf erst ruiniert, stempelt es sich ganz ungeniert.
Tabellarische Kurzform der lügenden deutschen Justiz mit den Belegen:
Zeit | Link | Ereignis |
2015 - 2018 |
Vorgeschichte
Das Unternehmen Jobcenter ließ sich rechtswidrig 18 Monate Zeit mit der Bearbeitung eines Antrags auf Hartz IV, vorher hatte man mich immer rechtswidrig abgewimmelt. Die StA Arnsberg meinte, mir die vom Amt angebotene, angenommene und mir rechtlich zustehende Hilfe zu verweigern, sei solange legal, bis ich plötzlich gesundheitliche Schäden (sic!) dadurch hätte, weswegen ich die StA seitdem als "Abschaum-Staatsanwaltschaft" tituliere. Anschließend beorderte mich das Unternehmen Jobcenter per Brief unbegründet und ohne die notwendige Einwilligung direkt und ohne den vorgeschriebenen vorherigen psychologischen Test zu einem Psychiater, ein Gutachten zu erstellen, um mich in eine WfbM abschieben zu können, nachdem das mit dem Aushungern vorher nicht geklappt hatte. Das Gutachtenersuchen wurde aufgrund meines Widerspruchs von Jobcenter gestrichen, der Psychiater machte aber von sich aus rechtswidrig einen zweiten Termin, um an sein Geld zu kommen. Nach nicht-Erscheinen zu dem ebenfalls rechtswidrigen zweiten Termin wurde ich sofort 100% von Jobcenter für die restlichen 4 der bewilligten 6 Monate rechtswidrig sanktioniert. Vorgeschrieben wäre für ein sog. Meldeversäumnis 10% für 3 Monate gewesen. Jobcenter weiß das. Jobcenter verbat mir, ihm E-Mails zu schicken, nachdem man auf vorherige E-Mails nie reagierte, wodurch ich keinen Folgeantrag stellen kann. Die 100% Sanktion ist damit in eine unbefristete umgewandelt. Die Wirtschaftlichkeitsprüfung meines Gleichlaufgelenks seitens Jobcenter wurde nie vollzogen. Ich benannte Jobcenter daraufhin zu Recht in einer E-Mail als "Behördenabschaum". Beratungsscheine werden mir vom AG Soest prinzipiell verweigert. |
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23. November 2018 |
hier |
Prozess Nr. 1
Der Richter Steger (AG Soest) verurteilte mich wegen Beleidigung Jobcenters zu 30 Tagessätzen à 8 €. Herr Steger meinte, jemanden unbegründet als krank zu bezeichnen, sei keine Verleumdung, weswegen ich ihn "ARSchLOCH-Virus-positiv" nannte, woraufhin er erst nicht reagierte. Es fehlte die Rechtsmittelbelehrung. Ich legte Sprungrevision gegen das Urteil ein. Der Richter Steger log, 20 Tagessätze seien die geringst mögliche Strafe. Zum Abschluss machte ich den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß im Gerichtssaal. |
9. Juli 2019 | hier |
Die zulässige Sprungrevision wurde fälschlich als Berufung von Richterin Dr. Henkel (LG Arnsberg) ausgelegt. Frau Dr. Henkel log, ich sei zu mehreren Arztterminen unentschuldigt nicht erschienen, wodurch die unbefristete 100% Sanktion Jobcenters legal sei. |
31. Oktober 2019 | hier | Die Richterin Lange (OLG Hamm) log, meine Rüge gegen die falsche Berufung der Frau Dr. Henkel sei offensichtlich unbegründet. |
28. Mai 2019 | hier |
Prozess Nr. 2
Herr Steger änderte seine Meinung und fand unbegründete Krankheitsunterstellungen plötzlich doch ehrverletzend. Die Richterin Delawari (AG Soest) verurteilte mich wegen der Krankheitsunterstellung zu 45 Tagessätzen à 8 €. Es fehlte die Rechtsmittelbelehrung. Die Richterin ignorierte bewusst den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß und log, der sei von mir außerhalb ihres Prozesses gemacht worden, obwohl ich den auch gleich zu Beginn machte. |
14. Januar 2020 | hier | Der Richter Dr. Klaus-Peter Teipel (LG Arnsberg) stellte die Sache aufgrund meiner Berufung ein. Die Staatsanwaltschaft Arnsberg verzichtete auf Rechtsmittel. |
22. September 2020 | hier | Der Richter Teipel (LG Arnsberg) machte trotz seines Einstellungsbescheids mit der Berufung weiter und erklärte das Urteil der Delawari für rechtens. Einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ignorierte er schlicht. Der Richter Teipel log einfach, ich hätte gegen das Urteil des Herrn Steger eine Berufung eingelegt. |
11. März 2021 | hier (unten) | Die Richterin Lange (OLG Hamm) log, meine Revision wegen des Überspringens des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand durch Herrn Teipel sei offensichtlich unbegründet. |
15. September 2020 | hier |
Prozess Nr. 3
Der Richter Sabuga (AG Soest) machte ohne einen eigenen Eröffnungs- und Wiederaufnahmebeschluss den Prozess der Delawari erneut additiv unter dem gleichen Aktenzeichen, weil die Frau Delawari sich weigerte, etwas über den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß zu schreiben, Herr Teipel das unbefugt verlangte und verurteilte mich wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen à 8 €. Herr Sabuga log sichtlich nervös, sein Eröffnungsbeschluss sei da irgendwo in den Akten, einen Trennungsbeschluss verbundener Strafsachen bräuchte es nicht. |
27. April 2021 |
Die Richterin Lange (OLG Hamm) log, meine Sprungrevision wegen des rechtswidrigen Prozesses des Herrn Sabuga sei offensichtlich unbegründet. Einmal ist eine Sprungrevision bei Frau Lange eine Berufung und mal nicht. Das nachweislich rechtswidrig verhängte Hausverbot am Amtsgericht Soest wurde trotz mehrfachen Hinweises einfach ignoriert. |
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27. Juli 2021 | hier |
Rechtspflegerin Reinold von der StA Arnsberg will für einen Prozess zwei Strafen eintreiben. Die Richterin Spiekermeier vom Amtsgericht Soest erwies sich als zu dumm, drei Zahlen korrekt zu addieren, die StA Arnsberg gab den Fehler zu. Das LG Arnsberg entblödet sich nicht, die Rechnung 30+45+30 = 60 richtig zu finden. Die Gerichtsvollzieherin Nadine Müller versprach mir, dass ein Richter meinen Widerspruch bearbeiten würde, dass weder ich noch die Staatsanwaltschaft eine zu bezahlende Berufung eingelegt hätten, brach aber ihr Versprechen. |
9. November 2021 | hier |
Prozess Nr. 4
Lügner, Verleumder und Rechtsbeuger Teipel fühlte sich in seiner Ehre zu Unrecht herabgestuft und hatte Strafanzeige wegen übler Nachrede gestellt. Der meineidige Richter Ulrich Bellinghoff verurteilte mich zu 3 Monaten Haft auf Bewährung. Er konnte keine einzige meiner Aussagen widerlegen und ignorierte sie daher alle, was er gar arrogant einräumte. |
8. August 2022 |
hier |
Lügner, Verleumder und Rechtsbeuger Teipel hat seine eigene Sache wegen der vermeintlichen üblen Nachrede eingestellt. |
10. Dezember 2021 | hier |
Prozess Nr. 5
Ich wurde angeblich gesehen, wie ich als Teil einer "unzulässigen Personengruppe" (gemeint sind damit vom Amt sog. "ARSchLOCH-Virus-Leugner" oder "Covidioten") am 8.3.2021 einen Spaziergang gemacht haben soll. Die Virus-Leugnerin-Nichtleugnerin Delawari verurteilte mich zu 250€ Strafe bewusst nach der ab 9.3.2021 gültigen CoSchVOr. Ein Verstoß gegen das sog. "Social Distancing" konnte mir nicht nachgewiesen werden, die Zeugenaussage erwies sich als vom Ordnungsamt gefälscht, das sei aber egal. Sie trug selbst keine "Maske" und weigerte sich, mir ihren "Impfpass" zu zeigen. |
13. September 2022 |
hier |
Prozess Nr. 6
Die StA Arnsberg stellte erneut Strafantrag nach Anzeige durch Rechtsbeuger Bellinghoff wegen des Samuel-Beckett-von-Sinope-Grußes, nachdem sie vorher auf Rechtsmittel beim Freispruch durch Frau Delawari verzichtete. Die Richterin Spiekermeier erklärte sich für nicht befangen, obwohl sie den Ankläger persönlich kennt und verurteilte mich zu 120 Tagessätzen à 10 € wegen Beleidigung. Sie log, ich hätte keine Reue gezeigt und meinte "dafür sei der BGH zuständig", ohne sich zu trauen zu sagen wofür. Auch verschwieg sie die dadurch mir entstehenden Kosten. |
31. Mai 2023 |
hier | Die Berufung in der Spiekermeier-Sache am Landgericht Arnsberg |
19. Okt. 2023, 9:00 Uhr, AG Soest endgültig gestrichten!
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hier |
Prozess Nr. 7
Die beiden studierten vornehmen Damen Herrendörfer und Spiekermeier wissen, dass ich keinen Antrag auf Hartz-IV stellen darf, finden das in Ordnung und haben Strafantrag wegen Beleidigung gegen mich gestellt, weil sie in dem Satz "Gesundheit den AIDS-Kindermördern" einen sog. »Deutschen Gruß« sehen, obwohl beide Arme unten blieben. Die Richterin Zweihoff hat das eingestellt. Die Abschaumstaatsanwaltschaft hat Bescherde eingelegt. Die Komplizen von der 6. Großen Strafkammer am LG Arnsberg wunken die durch, der Grundsatz "in dubio pro reo" würde hier nicht gelten. Und jetzt wird mir doch wieder der Prozess gemacht. Frau Spiekermeier ist die mit dem 30+45+30=60. |
Fazit: Einige der Richter sind am Lügen wegen einer Bagatelle, teilweise gar dreist und für sie folgenlos, nachdem sie vorher über ihre Fehler informiert wurden; andernfalls stünde mir ja auch Schadensersatz zu, und das will man wohl vermeiden.
Bei Richtern, die lügen, handelt es sich immer um Abschaum.
Längere, epische Version:
Die erstklassige Medikamente konsumierenden Beweismittelfälscher von der Staatsanwaltschaft Arnsberg OCKEN; ARNSBERG haben ihrem Komplizen, den Rechtsbeuger Dr. Klaus-Peter Teipel, Richter am Landgericht Arnsberg und damit auch sich selbst einen ihrer Persilscheine ausgestellt und ihn des Vorwurfs der Verleumdung und Rechtsbeugung freigesprochen trotz schlagender Beweise, indem sie meine Strafanzeige gegen ihn unbegründet nach 8 Monaten einstellten hier. Ob das auf Weisung aus der Politik geschah, ist mir nicht ersichtlich gemacht. Dann soll ich den Beleidiger Teipel beleidigt haben, weil er meint, er und seine verbeamteten Freunde würden eben nicht bei Personen minderen Rechts wie mir auf das Grundgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, Anträge, Verträge kacken, weswegen der kriminelle Lügner Strafanzeige bei seinen gleichgerichteten Kumpanen von der Staatsanwaltschaft Arnsberg gestellt hat.
Der sich doch so schön im Gerichtssaal zwischen zwei Plexiglasscheiben verschanzende ARSchLOCH-Virus-Leugner Teipel (wissenschaftlich ist die Existenz von meinem Epigonen Herrn Prof. Dr. Christian Drosten, Topvirologe an der berühmten Charité in Berlin längst bestätigt) sollte sich lieber etwas mehr um die Bragg'sche Röntgenbeugung kümmern, da sehe erhebliche Defizite.
Die zig illegalen Sanktionen/Maßnahmen sind damit freilich immer noch nicht geheilt.
Eigentlich sollte ich im April 2020 rechtswidrig für einen Monat in die JVA Bielefeld verfrachtet werden hier, rechtswidrig ist das deshalb, weil meine eingelegte Sprungrevision immer noch nicht beschieden wurde und die hat aufschiebende Wirkung (s.u.). Dummerweise fliegen da ja jetzt Killerviren mit ihren Mutanten vor der Gefängnispforte herum, sodass ich da nicht durchkomme. Tagessätze soll man auch bezahlen und nicht absitzen, doch wegen des Lockdowns kann ich faktisch auch kein Geld verdienen. Und wenn die anderen Home-Office machen, dann weiß ich nicht, ob die lügenden Beamten mir das als rechtswidriges (wg. Sprungrevision) Home-Prisoning anrechnen. Ihre Schulden bei mir wollen die auf jeden Fall immer noch nicht begleichen.
- Dann hat man mich nun (15. Sept. 2020) noch einmal wegen des Samuel-Beckett-von-Sinope-Grußes wegen Beleidigung zu 30 Tagessätzen verurteilt. Der Richter MICHAEL SABUGA; SOEST gab ohne Wiederaufnahmebeschluss der "teilweise" (sic!) eingestellten Sache Fehler vom Amt zu, da sei er aber nicht dafür zuständig, dort würden auch nur Menschen arbeiten (bin ich keiner?). Es gäbe genug legale Möglichkeiten gegen die Fehler vorzugehen. Auf Nachfrage konnte er aber kein einziges Beispiel nennen. Er will nicht verstehen, dass ohne den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß die lügende deutsche "Justiz" die vorsätzlichen Fehler nie eingestanden hätte. Wie und wann die "Fehler" vom Amt wieder gut gemacht werden? Nicht sein Gebiet. Zum Bonus-Urteil: hier
Die lokale Klatschpresse SOESTER ANZEIGER; SOEST berichtete löchriger als ein Schweizer Käse erstmalig darüber hier.
Die Staatsanwaltschaft Hamm KOETZLE; HAMM sieht wie immer den Antrag auf Revision als offensichtlich unbegründet an ohne auch nur auf einen Punkt einzugehen hier.
Das OLG Hamm hat wie zu erwarten die Sprungrevision wegen des fehlenden Wiederaufnahmbeschlusses und des ebenso fehlenden Strafantrags abermals unbegründet als unbegründet eingestellt LANGE, DR.MÖLLING, DR. TAMM; alle HAMM. Mal ist eine Sprungrevision also zu verwerfen und mal als Berufung zu behandeln. Von der gleichen "Richterin"! hier (unten)
- Dann hat das Landgericht Arnsberg KLAUS-PETER TEIPEL; ARNSBERG sich nicht entblödet (22. Sept. 2020), das 45 Tagessätze Lückenurteil des Amtsgerichts Soest NADIJA DELAWARI; SOEST ohne Annahmebeschluss in Ordnung zu finden, nachdem man die Sache vorher eingestellt hatte hier. Mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen des Fehlens der Rechtsmittelbelehrung auch hier wurde einfach rechtswidrig ignoriert. Ich löste dann Kreuzworträtsel bei der lächerlichen "Urteilsverkündung". Es gab nicht dechiffrierbares Genuschel und Gestottere von der verglasten Bank (wegen den vermeintlich nicht existenten "ARSchLOCH-Viren") des Staatsanwalts auf die Frage des Richters nach dem Haftbefehl. Der Richter zeigte keinerlei Anzeichen von Reue und nahm keine der ihm gebauten goldenen Brücken an. Zum halben Lügen-Urteil hier.
Die Generalstaatsanwaltschaft OLIVER PLEUS; HAMM lügt abermals, das sei alles "offensichtlich unbegründet" hier.
Wie leider nicht anders zu erwarten, lügt das Oberlandesgericht LANGE, DR. MÖLLING, DR. TAMM; HAMM schon wieder offensichtlich unbegründet, das sähe es auch so hier (unten).
Jetzt mussten beide Richter einen Text schreiben, in einen gelben Umschlag stecken und mir schicken und dann ist das alles für die Katz, weil... (das Wort fängt mit "A" an). Das hat dann wieder Briefe zur Folge. Ich hatte es ihnen sogar vorher mitgeteilt. Man ist wohl zu überlastet, um zu hören.
In eigener Sache (die klassischen Medien bringen es halt nicht): 20 Jahre hat sich Jobcenter geweigert, mir das Antragsformular auszuhändigen, dann hat man sich 16 Monate mit der Bearbeitung des Antrags Zeit gelassen, vorher ihn einfach unbearbeitet wieder zurückgeschickt EHRHARDT, MÜNSTERMANN; SOEST. Als der Antrag endlich durch war, meinte man MARTIN STEINMEIER, KATJA HOHLBEIN; LIPPSTADT unbegründet (= Willkür) per Post, ich würde an einer "psychischen Störung leiden", ich sei daher "leistungsunfähig" hier und schickte mich inklusive vieler Form- und Gesetzesfehler zu einem externen Psychiater WOLFGANG TACKMANN; MARSBERG, der die geplante Abschiebung in eine Behindertenwerkstatt der "Diakonie" per Gutachten absegnen sollte, wo Zwangsarbeit als "arbeitsähnliche Beschäftigung" für 80€ im Monat droht, gut in den Tiefen des SGBs versteckt: §39a(1) SGB XII, Beweis: hier. Ursprünglich war das psychiatrische Gutachten auch noch als ein medizinisches getarnt, das Internet machte die Entlarvung allerdings schnell möglich. Ich widersprach natürlich (= Entschuldigung, völlig legal), der Termin wurde daraufhin nachweislich gestrichen und ich sogleich 100% sanktioniert für ein unentschuldigtes Nichterscheinen zu einem gestrichenen Termin und zwar unbefristet hier, gesetzlich erlaubt wären nach einem zweiten unentschuldigten Fernbleiben nur 10% für maximal 3 Monate gewesen. Die Staatsanwaltschaft hat das auch wieder eingestellt NIEKRENS; ARNSBERG. Da Jobcenter auf E-Mails nie reagierte, mir den Kontakt einfach verbot, mich auch mehrfach beleidigte, nannte ich Jobcenter in einer E-Mail 6 Monate später "Behörden-Abschaum" hier. Nun habe ich vom deutschen "Gericht" die Strafe dafür erhalten: 30 + 45 Tagessätze à 8€. Ein entschuldigender Notstand und eine wechselseitige Beleidigung lägen nicht vor. Eine Beamtenbeleidigung ist für die Beamten eine Art Blanko-Scheck und den vergessen die schon nicht, auch einzulösen, auch wenn sie da kompliziert partiell wegschauen müssen. Es dankt für die "Hilfe" (nicht mal einen Lebensmittel-Gutschein für 5€), Lügen, Verleumdungen, Rechtsbeugungen vom Amt: der leistungsunfähige Modirama
Der Richter FLORIAN STEGER; SOEST meinte im 10 Minuten-Prozess, jemanden einfach so als krank zu bezeichnen, sei keine Beleidigung (um sich die Wahrheitserforschung von Amts wegen etwas abzukürzen), ich entgegnete völlig legal im Kampf ums Recht nach §193 StGB: "Okay, dann nenne ich Dich jetzt »ARSchLOCH-Virus-positiv«", worauf der Richter schwieg. Damit ist das konkludent durch (Urteil: hier). Einen Monat später fiel ihm ein, dass das doch eine Beleidung sei, = 45 Tagessätze extra.
Nebenbei: Laut bereits 2007 unterzeichneter UN-Behindertenrechtskonvention dürfen die Deutschen auch Behinderten die Stellenvermittlung und die Selbständigkeit nicht verweigern... (da muss ich wohl trotzdem ins Gefängnis, naja, immerhin besser als Hartz 0). Beratungsscheine und mündliche Antragsstellungen werden mir von der "Justiz" nachweislich seit 9 Jahren prinzipiell und rechtswidrig verweigert LUDGER PLATTFAUT, THOMAS SCHULZE, NADIJA DELAWARI, HEMPELMANN, OCKEN; 3x SOEST, ARNSBERG, HAMM hier.
Info: Diese Website ist u.a. durch selbst gesuchte Arbeit beim Bauern finanziert (Erdbeerpflücken, 70 Stundenwoche) ohne Aufstockung wie bei den anderen. Dieses ist Jobcenter wohl bekannt.
Der Richter der ersten Instanz log, 20 Tagessätze seien schon die geringst mögliche Strafe, die ich deshalb annehmen solle, sonst gäbe es 30 (= Erpressung, Revisionsgrund genug). Die Staatsanwaltschaft hat das... Die Ladung war schon fehlerhaft hier. Anders als im Studium gelernt wertete er ferner straferschwerend, dass ich auf unschuldig plädierte. (Der Torwart erhält die rote Karte dafür, weil er versucht hat, beim Strafstoß den Ball zu halten, denn der daran verdienende Schiri hat immer Recht - Plemplem.)
Das Berufungsgericht DR. HENKEL, HACHENEI, LUTTER; ARNSBERG log, meine unbegründete Sprungrevision hier sei eine Berufung, weil angeblich die Revisionsbegründung nicht fristgerecht eingereicht wurde hier. Dieses Gesetz gibt es nicht (§346(1) StPO ist da eindeutig, vielleicht die Arnsberger Deutung der Strafprozessordnung: Es kommt auf die Wahrscheinlichkeit an, dass es dieses Gesetz geben könnte?). Rechtswidrig lehnte die Richterin DR. HENKEL; ARNSBERG alle Beweisanträge erst im schriftlichen Urteil ab, indem sie sie alle als wahr unterstellte und sich prompt nirgends an ihre eigenen Unterstellungen hielt. Sie weiß natürlich, dass ihre Kollegen das dann schnell als "Urteil nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt" einstellen würden, ohne natürlich anschließend die doppelten Prozessgebühren dafür zu vergessen. Für diesen einseitig spaßigen Betrug erntet die flotte Richterin aber keine Sanktion sondern höchstens eine schnellere Beförderung, nutzt der Betrug doch der Oberjustizkasse. Die Richterin log einfach, ich hätte später das Rechtsmittel anders bezeichnet (was juristisch auch irrelevant wäre, wäre es wahr) und log dreist, ich hätte auf ihre angebliche Frage, wonach ich die beiden Zeuginnen befragen wollte, keine Antwort gewusst, dass ich keinen Folgeantrag stellen kann, sei legal, da ich ja den Termin (per Zeitmaschine?) nachholen könne (so dämlich kann auch sie nicht sein), das Hauptargument mit der Streichung des Gutachtens taucht in keiner einzigen Zeile des Urteils auf (so vergeßlich kann auch sie nicht sein) (Urteil Fake-Berufung: hier).
Leider fehlte neben der Berufung an sich, dem Annahmebeschluss auch noch die Rechtsbehelfsbelehrung. Also wieder alle Pferde zurück an den Start. Das Gericht muss dem Verurteilten mitteilen, dass er/sie einen Monat Zeit hat nach Zugang des schriftlichen Urteils, sich eine Revisionsbegründung auszudenken und zu Protokoll der Geschäftsstelle abzuliefern. Fehlt das, ist ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand immer positiv zu bescheiden. Vorher ist natürlich das Verfahrenshindernis Hausverbot am Amtsgericht vom Gericht aufzuheben.
Die Staatsanwaltschaft THORSTEN HEIDBREDE; HAMM meinte hingegen neujuristisch ohne Nennung zureichender, tatsächlicher Gesetze, ich hätte meine Rüge zweimal einlegen müssen hier (lesenswert), das Oberlandesgericht LANGE, DR. MÖLLING, TEWES; HAMM log, meine Rüge gegen die Fake-Berufung sei eine Revision und verwarf diese offensichtlich unbegründet als offensichtlich unbegründet hier. Von Amts wegen hätte ein Revisionsgericht aber das Vorliegen des Annahmebeschlusses prüfen müssen (Anmerkung: War bei Gustl Mollath genauso und rechtswidrig) und will aber Geld für seine Leistungsverweigerung. (Ohne vorherigem Anpfiff zählt auch der schönste Fallrückzieher-Treffer nicht. Die Regeln sind da eindeutig.)
Nun soll ich 490 Euro für ein Rechtsmittel bezahlen, das niemand eingelegt hat, was dem Gericht mehrfach von mir mitgeteilt wurde hier. Da die Akte nun ca. 200 Seiten umfasst, will die sich natürlich kein Beamter mehr durchlesen, wozu auch, alle Stempel sind ja jetzt da. Man hat jetzt keine Lust mehr und will die Sache nun schnell abschließen, abkassieren und vergessen. Die Staatsanwaltschaft sah darin keinen Betrug/mittelbare Falschbeurkundung DOMBERT, CLAUDIA ROSENBAUM; DORTMUND, ARNSBERG, ist auch nicht ihr Geld hier. Der Vollstreckungsbescheid ist auch schon da genau einen Tag vor Weihnachten. Wenigstens da sind sie schnell (die schriftlich versprochene Wirtschaftlichkeitsprüfung meines Gleichlaufgelenks harrt seit 3 Jahren der Bearbeitung, WfbM ist viel wichtiger). Man übersprang rechtswidrig einfach meinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen des Fehlens der Rechtsbehelfsbelehrung.
Bunt und rechtswidrig mischte man bei der Firma Jobcenter beide Sanktionsformen aus SGB I (100%) und SGB II (Sperrzeit), um maximal zu schaden. Mit einem miesen Bauernfängertrick versuchte man mir, die notwendige Einwilligung zu entlocken hier. Da das scheiterte, zog man das dann rechtswidrig durch und stellt sich taub. Als behindert gilt man erst, wenn der Rentenversicherungsträger einen Beschluss fasst mit oder ohne vorherigem persönlichen Kundenkontakt, solange der aber nicht ausgestellt ist, gilt man als erwerbsfähig. (Beispiel: Die Schüler ab Klasse 8 bekommen ihr Essen im Gebäude II, die anderen im Gebäude I. Die Schule darf einem Schüler der 8 nicht für alle Zeit Unterricht und Essen verweigern, weil sie unbegründet meint, er hätte als Schach-Jugendmeister die Versetzung nicht wirklich geschafft. Lebensmittelentzug als Sanktion für eine angebliche Mathe Fünf? Mathe-Nachprüfung nur dieses Schülers bei einem externen Reitlehrer? Das Schulzeugnis geht die Köchin aus II auch nichts an. Klar, das Personal aus Gebäude II möchte diesen Schüler nicht unterrichten/bekochen und mobbt den daher. Ist das der Sinn von Schule?) Spart zufällig auch Geld für die armen Beamten, das hier anders zu handhaben und kollektiv doof zu spielen, während mein erneutes Hartz 0 seit nunmehr auch schon wieder über 4 Jahre rechtswidrig weiterläuft. Ich bin anerkannt hilfebedürftig, doch weil das Amt "vermutet", ich sei behindert, bekomme ich keinen Cent, nennt sich stolz "Inklusion". - Sozialstaat halt. (Der Psychiater spielt das Spiel auch noch mit und hat einen Eid geschworen, nicht zu schaden! Der Arme muss halt immer den schweren Spagat machen zwischen öffentlicher Gesundheit (= Honorar in die eigene Tasche, Folgeaufträge) und individueller Gesundheit (= Selbstbestimmungsrecht des Probanden). Klar, was wichtiger ist.) 5x hier
Dafür rief das Amt CHRISTEL PAKE; SOEST nachweislich mehrfach rechtswidrig bei "Diakonie" MICHAEL KÖNIG; SOEST an, ob ich schon da war, mir den nicht amtlichen "Bezugsschein" abzuholen, der mich berechtigen würde, schimmlige Lebensmittel bei ihrer "Tafel e.V." kaufen zu dürfen. Auch eingestellt, nennt sich "Legalitätsprinzip" hier (lesenswert). Zum Anstellen und Betteln um Erlass des Kaufpreises der wöchentlichen ⌀ 3,4 kg Tüte bei "Tafel e.V" hält das Amt mich dann komischer Weise auch ohne psychiatrisches Gutachten wieder für leistungsstark genug.
(Hintergrund: Der Betreuungsverein der "Diakonie" PETRA RUNTE; SOEST kann nicht einfach so bei mir klingeln und mich fragen, ob ich mich nicht von ihm betreuen lassen wolle (= +200€ pro Monat für den Verein), also wollte man mich dazu bringen, "von selbst" darauf zu kommen durch Nahrungsmittelentzug und den Kontakt über "Tafel e.V." herstellen. "Tafel e.V." gibt den "Bezugsschein" aber nur Hartz IVern, Dauer-Hartz 0er gibt es offiziell nicht in Deutschland, daher die Telefonate. Wo ich meine Kartoffeln kaufe, geht das Amt aber nichts an (= Datenschutzverletzung). Richterin und Staatsanwalt NADIJA DELAWARI, PENTE; SOEST, ARNSBERG, die ich vorher noch nie gesprochen geschweige denn gesehen habe, im 45 Tagessätze-Prozess redeten aber lieber unisono auf mich ein, doch endlich die Einwilligung in eine Betreuung, aus der man faktisch nie wieder herauskommen kann, zu unterschreiben, sie nannten es "eine goldene Brücke" für mich - kein Scherz. In dem Moment wo ich unterschreibe, sind alle Rechtsansprüche natürlich »perdu« - falls die nicht schon längst wegen der Verschleppung/Ignorierung durch das Amt verjährt sind.) - Rechtsstaat halt. Wenn aber Richter und Staatsanwalt vor dem Prozess ihre Vorgehensweise miteinander abgestimmt, das Urteil vorher schon zusammen ausgekungelt haben, dann ist das faktisch wieder das Inquisitionsgericht 2.0.
(Im Gegenzug bot ich großzügig auch einen "Deal" an: Ich nehme an einem Beleidigungsaussteiger-Programm teil und das Amt nimmt seine illegale 100% Sanktion zurück. Unbeantwortet natürlich. Der lügende Richter zog es vor, als "Opfer" lieber doch nicht zu dem von ihm angestrengten Prozess zu erscheinen, obwohl von mir als Zeuge benannt, der Beweisantrag wurde nicht einmal erwähnt, am Trauma durch das als krank Bezeichnen kann es nicht gelegen haben, denn er meinte ja, das sei harmlos. Hm. Die Staatsanwaltschaft hat seine Bagatell-Klage aber mal nicht auf den Zivilrechtsweg verwiesen wegen des großen öffentlichen Interesses (ich zählte null Zuschauer, nicht einmal die lokale Klatschpresse SOESTER ANZEIGER; SOEST berichtete!), komisch, mir hat die Staatsanwaltschaft CLAUDIA ROSENBAUM; ARNSBERG aber rechtswidrig verboten, zulässige Rechtsmittel gegen ihren Ablehnungsbescheid meiner Gegenklage einzulegen (5 Tagessätze sind die geringst mögliche Strafe) hier. Auch der Richter hat einen Eid geschworen, aber da war das mit dem Virus wohl noch nicht.) Das 45-Tagessätze-Urteil: hier!
Immerhin mussten beide Instanzen zugeben, dass das mit dem Zurückschicken des Antragsformulars stattgefunden hat und nicht legal war hier. Konsequenzen? Natürlich keine. Nicht einmal "strafmildernd". Spart zufällig... Wo kein Staatsanwalt, da auch kein Richter. Sie nennen ihr soziokulturelles Existenzminimum von 0€ pro Monat "Hilfen".
Ich habe keinen Grund zu der Annahme, dass das von der Justiz im Falle von Patenten und Patentrechtsverletzungen anders gehandhabt würde. Meine YouTube-Sache z.B. lief ganz analog juristisch ab (nur ein einziges Beispiel: hier). Da stehen ja jetzt z.B. zig, teilweise extreme Verstöße vom Amt, die durch das Amt bewusst unheilbar gemacht worden sind, gegen einen einzigen Etikette-Verstoß in einer E-Mail und wie soll man gegen Lügen von der Justiz gerichtlich vorgehen? (Fehlt z.B. auf einer Anordnung des öffentlichen Unternehmens Jobcenter zur Begutachtung der Hinweis auf die Freiwilligkeit der geforderten Schweigepflichtentbindungen der behandelnden Ärzte wie natürlich auch hier, ist die "Anordnung" allein schon deshalb nichtig. Ich mache auch darauf seit nunmehr 2 Jahren aufmerksam. Keinerlei Reaktion. Ist auch billiger und bequemer. Der Oberamtsanwalt PENTE; ARNSBERG meinte dann 1,5 Jahre später lapidar: "Ich glaube, Sie verrennen sich da in etwas".) - Die Werke von Musikern und Schriftstellern sind automatisch rechtlich geschützt ohne einen Cent von diesen, von mir als Hartz 0 beziehenden u.a. Erfinder wird erwartet, bei diesen "Juristen" den vermeintlichen Schutz vorher auch noch teuer zu erkaufen. Und nebenbei: Mathematische Formeln, die ich ja auch noch gefunden habe, sind nicht rechtsschutzfähig. Wer ist hier "psychisch gestört" und braucht "Betreuung" als "Hilfe"? Weiß der Psychiater als Arbeitsmarkt-Segregator wenigstens überhaupt, was eine Reibahle ist, wenn er es schon mit dem Grundgesetz nicht so hat und meint, sich dafür auch nicht entschuldigen zu müssen?
Die Strafanzeige gegen mich wegen Zeigens des Samuel-Beckett-von-Sinope-Grußes im Gerichtssaal zu den jeweiligen Richtern wurde dann erst klammheimlich "vergessen" NADIJA DELAWARI; SOEST hier und hier. Jetzt hat das Gericht MICHAEL SABUGA; SOEST 2 Jahre nach der vermeintlichen Beleidigung das noch mal rechtswidrig separat verhandelt, da das ja jetzt hier einige gelesen haben und der Richter am Landgericht KLAUS-PETER TEIPEL; ARNSBERG sich nicht zu lächerlich machen wollte hier. Aber freilich ohne Teilungsbeschluss, Wiederaufnahmebeschluss und Eröffnungsbeschluss hier. Ich lache da nur noch über die Amateure.
Nein, da verjährt und verrennt sich nichts. Der WDR (Tom Buhrow, 399.000€ Jahresgehalt) nannte Omas "alte Umweltsäue", Strafe? Hahaha.
Und nun reiht sich auch die Bundesagentur für Arbeit ELEONORA BÄRENSTECHER; DÜSSELDORF in den Chor der Behörden-Lügner ein hier. Meine Strafanzeige daraufhin gegen die Bundesagentur für Arbeit wegen Verleumdung wurde von der Staatsanwaltschaft Arnsberg PENTE; ARNSBERG natürlich auch wieder auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Die Beamtin schrieb mir wohl privat. Die Kosten dafür müsste ich dann im Voraus aus eigener Tasche bezahlen, wenn ich mich denn unbedingt "verrennen" möchte.
Update: 100% Sanktionen durch Jobcenter länger als 3 Monate waren auch vor dem neuen Urteil des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Die Änderung betrifft natürlich keine einfach so unbearbeiteten Anträge im Einzelfall.
15 Jahre hat die deutsche Haltungsjustiz gebraucht, um festzustellen, dass eine Obliegenheitspflicht ein Widerspruch in sich ist. (Beispiel: Aborigines müssen Organe spenden, sonst 400 Euro Strafe = Diskriminierung. Einwohner, bei denen das erforderlich ist, sollen Organe spenden nach §63 SGB I. Das ist leider bei Aborigines der Fall. Diese kriegen ansonsten keine Arbeit mit Versicherungsschutz, staatliche Arbeitsvermittlung und auch keine 400 Euro Grundsicherung = legal? Aber wehe, einer der Aborigines nennt einen der deutschen Beamten im Gegenzug auch als krank, dann gibt es eine beängstigend lustige Treibjagd des gesamten Justiz-Freudenhauses auf diesen. q.e.d.)
So sieht sie aus, die Rechtswirklichkeit im Sozialstaat Deutschland, dem gerechtesten Rechtsstaat aller Rechtsstaaten.
Der einzige Fehler, den ich mir hier vorzuwerfen habe, ist, dass ich beim Abfotografieren erst nicht darauf geachtet habe, die Lichtquelle längs zu den Knicken zu haben und hatte die quer. So gibt es beim Posterisieren, um Kilobytes zu sparen (4-Farb-GIFs, GIMP), diese Schatten. Dafür möchte ich mich beim solidarisch-wegschauenden, deutschen Volk entschuldigen.
"Wenn ein Fürst, weit davon entfernt, seine Untertanen glücklich leben zu lassen, sie unterdrücken und vernichten will, so endet die Grundlage des Gehorsams", Montesquieu. - Die Freimaurer waren in ihrer Geschichte nicht immer asozial.
Willkommen!
Marcel Duchamp, 1912
Aischylos, ca. 470 vuZ
Bakunin
Der Alternative zur Alternativlosigkeit!
Hier informiere ich Sie über meine wichtigsten Erfindungen. Am bedeutensten sind die Windmühlen, weshalb sie den größten Platz einnehmen.
Dann sind da auch noch meine anderen Erfindungen, wie z.B. mein neuer Schiffsantrieb, das Vollkugel-Gleichlaufgelenk und das neue Fahrrad.
Last but not least geht es unter "sonstiges" um sonstiges. Dort darf auf der Inhaltseite "Satire" gelacht werden. Natürlich tendenziös gegen die Propeller, aber Satire darf bekanntlich alles.
Die neue Gravitationstheorie samt Newton-Widerlegung gehört natürlich auch irgendwie auf meine Homepage.
Auf dem steinigen Weg zu den neuen Windmühlen fand ich außerdem noch die Kopelke-Figuren. Um sie alle unter einen Hut zu bringen, ersann ich die Kopelkiden-Definition. Sie findet sich in der Kategorie "Mathematik".
Da Ideen im Internet-Zeitalter schneller geklaut als geboren werden, Patente beim gegenwärtigen Zustand des deutschen Justiz-Systems nur eine Vergeudung von Zeit und Geld darstellen, die hiesige, albern lügende Justiz und die Medien nur dem einen Prozent der Menschheit dienen, dem die Hälfte der Welt gehört, muss ich mich mit der Veröffentlichung der Erfindungen auf meiner eigenen Homepage noch etwas bedeckt halten.
Nun brauche ich Unterstützung, um die vielen Projekte in die Tat umzusetzen.
Die Windmühlen wurden von der Firma Soltuuli bereits vor über 12 Jahren erfunden. Die Obrigkeit ist darüber bestens informiert, doch man stellt sich taub. Aus dem Blickwinkel des Umweltschutzes ist das eine Sünde. Bei dem Pariser Klimaschutzabkommen sollen die Bürger der UNO 100 Mrd. Dollar dafür geben, dass die das Klima "retten". Wie das dann aussehen soll, wird nicht erklärt. Grüne Anti-CO₂-Schleifchen verteilen? Zum Energie-Sparen braucht man kein Geld. Nun, die Firma Soltuuli hat bisher noch keinen einzigen Cent Unterstützung zur Rettung u.a. der Fledermäuse bekommen nichtmals ein versprochenes Feature in der Zeitung. Da stimmt was nicht.
Je mehr Windmühlen gebaut werden, umso mehr muss man dann später ersetzen. Irgendwann ist ein Punkt der Sättigung erreicht, wo sich Neubau und Ersatz die Waage halten. Erst sieht das Wachstum exponentiell aus, doch dann nähert sich die Kurve einem Grenzwert. D.h. die Forderung, immer schneller immer mehr Windmühlen zu bauen, findet immer irgendwann ihre natürliche Grenze.
Es ergibt sich eine typische Wachstums-Kurve:
Man kann den Grenzwert etwas nach oben jazzen, indem man sich sehr viel Mühe gibt, mehr aber auch nicht.
Rechnung
Die Energiequelle Strom macht bei den Deutschen 22% der Energieproduktion aus. 7% sind davon aus Wind. Das macht eine Energieerzeugung von 1,5% aus Wind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Energie nicht zur gewünschten Tageszeit zur Verfügung steht.
Den größten Anteil an der deutschen Wirtschaft hat die Automobil-Industrie mit 800.000 Beschäftigten. Die Propeller-Windkraft kommt mittlerweile auf über 150.000 Arbeitnehmer, also 1/5. Nun wurde die Propeller-Industrie völlig neu aus dem Boden gestampft und das kostet mehr Energie. D.h. eine Annahme von 10% der Industrie-Energie für den Propeller-Bau und Ausbau ist also nicht übertrieben. Die Industrie verbraucht 30% der Energie in Deutschland. Für den Propeller-Bau ergibt das also einen Energieverbrauch von 3%. Die Bergwerker für die Propeller-Industrie könnten mit dem Fahrrad zur Arbeit fahren. Tun sie aber nicht.
Wenn man jetzt noch bedenkt, dass das Eisenerz in Australien gefördert wird, der Stahl in Brasilien oder woanders gekocht wird, das ganze auch noch transportiert und nach 20 Jahren wieder abgebaut werden muss, dann ist die Propeller-Industrie ein Null-Summen-Spiel. Bausand für die riesigen Fundamente wird knapp, man kann Meersand nehmen, den muss man aber erst entsalzen und das kostet wiederum Energie.
Und dafür werden dann in Deutschland Bäume gefällt, Fledermäuse getötet und Wälder verschandelt. Von den Umweltschützern! Ein Tempolimit auf den Autobahnen hätte mehr CO₂-Wirkung.
2017 ist der CO₂ Ausstoß der Deutschen um ca. 1% gestiegen. Das Klimaziel (2011 erklärt) der CO₂ Reduktion von 1990 bis 2020 um 40% werden die Deutschen nicht erreichen. Sie schaffen es nicht. Der US-Präsident hat natürlich Schuld.
Es macht auch überhaupt keinen Sinn, in jeden 3 Megawatt Propeller eine 3 Megawatt Turbine einzubauen, wenn die Windgeschwindigkeit selten 12m/s beträgt und wenn sie 12m/s hat, der Stromüberschuss zum Problem wird. (Außer für die Firma Siemens, die Einspeisevergütung-auch-bei-Ausfall-Kassierer und deren Hurra-Presse, à la: neuer Rekord, im letzten Jahr xy Gigawatt neue Leistung am Netz. Anmerkung: diese xy Gigawatt beziehen sich auf die sogenannte "Nennleistung", das Wort "Nennleistung" hat hier aber eine andere Bedeutung, es meint die maximal mögliche Leistung bei Starkwind und nicht die Durchschnittsleistung und die liegt ca. bei einem Sechstel (abhängig vom Standort).) Und mit solchen Bedeutungsverdrehungen verschaukeln die Grünen das Volk, ist ja für die gute Sache, wenn sie erst einmal an der Macht sind, wird das alles schon von selbst werden und die paar geschredderten Vögel bis dahin: Pillepalle. Dabei geht es bei dem Thema Energie um den Lebensnerv einer Volkswirtschaft!
Die Energie im Wind geht mit Windgeschwindigkeit hoch 3, d.h. doppelter Wind ergibt 8-facher Energieertrag (2³=8). D.h. ein Betrieb einer Windmühle lohnt erst bei Starkwind, bei Schwachwind, wie er meistens weht, drehen sich die Rotoren, wenn nicht gerade kaputt, nur für die Optik und produzieren sinnlos Wirbelschleppen. Bei Starkwind hat man dann leider oft ein Überangebot an Strom, der die Stromnetze gefährdet. Man muss diesen Stromüberschuss entweder ans Ausland verschenken ("negativer Strompreis") oder vernichten, weil kaum Stromspeicher zur Verfügung stehen. Und solange das Speicherproblem nicht gelöst ist, ist es Unsinn, noch mehr Windmühlen zu bauen. Auf dem Ohr sind die Lobbyisten allerdings auch taub.
Man belügt das Volk, dass die Windkraft aus Propellern so erfolgreich sei, dass man nun unbedingt überall möglichst schnell neue Stromnetze, Elektroautos, Batteriefabriken, Lithium- und Cobaltbergwerke und Ladestationen bauen müsse, um der schieren Menge an "sauberen Biostrom" Herr zu werden, auch um die soziale Frage zu lösen (von "unten" bezahlte Arbeitsplätze für u.a. die da "unten") und noch en passant das Weltklima zu retten. Bislang ist der Strom natürlich nicht billiger geworden, im Gegenteil.
Der von "oben" verordnete Übereifer treibt natürlich die Aktienkurse für die seltenen Erden, für die Spekulanten ist das toll und spekulieren lohnt sich wegen den Gebühren erst, wenn man einen 5-stelligen Euro-Betrag erübrigen kann. Und so ist dann zu verstehen, dass man eine 4.000 Euro Elektroprämie vom Staat für den Kauf eines Elektroautos den Deutschen als "Umweltbonus" verkauft.
Flüsse, Seen, Wälder gehen bei dieser Art von Umweltbonus natürlich dabei drauf.
Das Singvögel- und Insektensterben
haben die Umweltschützer von den Grünen, BUND, NABU, DUH, Greenpeace zu verantworten.
Insekten müssen von Zeit zu Zeit das Habitat wechseln und dazu nutzen sie den Wind, weil das ist effizienter. Sie fliegen dazu in 100m Höhe. Doch da stehen seit 15 Jahren überall die Propeller-Windmühlen. Und die töten nicht nur direkt Vögel und Fledermäuse durch Schlag sondern auch Insekten. Außerdem bilden sich hinter den Propeller-Mühlen Wirbelschleppen von 20 bis 30km Länge und in diesen können die Insekten nicht vorwärts fliegen, da sie permanent in verschiedene Richtungen geschleudert werden. Nicht nur Flugzeuge können weder landen noch starten, wenn da Luftwirbel sind (vom vorherigen Flugzeug) sondern auch Schmetterlinge, weil die Strömung am Flügel ständig abreißt. In der chaotischen Luftströmung der Wirbelschleppe (eine Karmansche Wirbelstraße ist es nicht genau, denn die ist 2-dimensional, hier kommt noch eine 3-dimensionale Verdrillung hinzu) wechseln ständig die Windrichung und nach der Bernoulli-Gleichung die Druckverhältnisse. Die Käfer sterben an Erschöpfung und Materialermüdung ihrer Flügel, denn die sind von der Natur so konzipiert, dass sie in normaler Luftströmung ein Insektenleben lang halten.
Und mit den Insekten (um 75% ist deren Population in den letzten 15 Jahren zurückgegangen) sterben auch die Singvögel in Deutschland dank den Umweltschützern für lächerliche 2 Prozent Brutto-Energie.
Dank den Grünen
Die Bienenkönigin verläßt einmal im Leben den Stock zum Hochzeitsflug. Der kann nur bei ganz bestimmten Witterungs- und Windbedingungen stattfinden. Es ist klar, dass auch nicht Staaten bildende Insekten den Hochzeitsflug haben, auch wenn wir nichts über den Hochzeitsflug von Motten und Käfern wissen. Ein Käfer hat seine Flügel nicht, um zur Partnersuche einen ganzen Baum abzukrabbeln, der trifft sich dann z.B. in 100m Höhe mit den anderen bei bestimmtem Wind. Weil Insekten relativ leicht sind, ist es keine große Sache für sie, bei Aufwind in 100m Höhe zu steigen. Segelflieger halten Ausschau nach kreisenden Vögeln, weil dort herrscht Aufwind. Die Vögel kreisen dort, weil sie dort viele Insekten finden. Doch heute überziehen Wirbelschleppen von 30.000 Riesen-Propeller-Windmühlen das Land. Entfernt man die Propeller-Windmühlen, wird sich die Fluginsekten-Population schnell wieder erholen, nicht jedoch die Insekten-Arten, die in der Zwischenzeit ausgestorben sind. Die sind für immer weg.
1992 hat sich Deutschland beim UN-Umweltprogramm verpflichtet, die Insekten zu schützen. Auch das schaffen die für ihren Fleiß in der Welt berühmten Deutschen.
Insekten fressen auch Insekten und nicht alle Insekten sind Fluginsekten. Wenn also die Fluginsekten sterben, verschiebt sich das empfindliche Gleichgewicht in der Natur. Es ist denkbar, dass sich nach dem Fluginsektensterben z.B. eine Läuseplage über das Land breit macht, wenn die merken, dass da keine Marienkäfer mehr sind. Es ist also gut möglich, dass 2022 irgendeine Läuseart, deren Namen heute kaum einer kennt, die Bäume in Deutschland ratzekahl frißt.
Unter der Inhaltseite Insektensterben in der Kategorie "sonstiges" gibt es noch mehr Informationen zu dem Thema mit Schaubildern.
Im obigen Bild trifft der Wind von rechts auf einen Hügel als natürliches Hindernis. Dieses sorgt für kleine Wirbel. Bei A steht ein Sanddorn-Busch. In ihm ist ein Käfer, der sich auf Sanddorn spezialisiert hat. Da die Sanddorn-Blattläuse bei A fast alle abgeerntet sind, muss er sich nun einen neuen Busch suchen. Bei B steht einer. Um ihn zu erreichen, nutzt er den Wind. Der Käfer lässt sich vom Wind hochtragen, wittert den Busch und steuert den als Flugkünstler genau an.
Nun haben grüne Kapitalisten einen Propeller auf dem Hügel bauen lassen, weil dort so schöner Wind ist. Durch die hohe Geschwindigkeit von über 100km/h produziert der Propeller eine gigantische Wirbelschleppe von mehreren Dutzend Kilometern Länge, die sich V-förmig über das Land legt. Für unseren kleinen Käfer ist es nun unmöglich geworden, von A aus den Busch bei B zu wittern und zu erreichen. Die turbulente Strömung zerfleddert seine empfindlichen Flügel früher.
Der rote kleine Keil links ist die Propeller-Windkraft nach den Zahlen der AG Energiebilanzen e.V. für 2016. Die 2% sind brutto und nicht netto. 150.000 Menschen schuften in Deutschland rund um die Uhr für diese 2% Energie. Setzt man 300.000 Menschen ein, dann kann sich der Prozentsatz wegen der Wachstums-Sättigung (siehe oben) nur auf maximal 3% Brutto-Energie einpendeln. Einfach einen dickeren Pullover im Winter anziehen und eine Stunde länger schlafen und der Umwelt wäre geholfen. Verdienen an der Propeller-Windkraft tun hauptsächlich die Verpächter des Landes, auf dem sie stehen darunter natürlich viele Demeter-Höfe der "Anthroposophen", denn die sind ja Vorreiter beim "100% sauberen Naturstrom" (und haben Beziehungen).
Für die Propeller-Windkraft in Deutschland ergibt sich also grob und geglättet folgendes Bild:
2001 fing das bei der rot-grünen Bundesregierung mit dem Propeller-Wahn an, die Kurve stieg steil, die Zeitungen überschlugen sich mit Hurra-Meldungen über unsere Windkraftpioniere. Die größte Klimakanzlerin aller Zeiten spendierte den Windkrafthelden sogar ein zweites Weihnachtsgeld. Um das Jahr 2021 wird dann die Kurve einknicken bei 2,3%. Dann steigt sie kaum noch, weil die alten Windmühlen ersetzt werden müssen und kaum noch Flächen mit glatter Windströmung da sind. Neue technische Finessen sorgen dann nur noch für ein Wachstum im Promille-Bereich. Die Massenmedien werden dann lautstark noch mehr Geld für eine "Energiewende 2.0" fordern, angeblich um den Planeten aus Alternativlosigkeit vor dem Klimawandel zu retten. Faktisch kurbelt das dann nur noch weiter den Ressourcenverbrauch an.
Die Kurve ist grob und geglättet, weil eingezeichnete Schwankungen durch verschiedene Windstärken in den Jahren vom tatsächlichen Problem ablenken würden. Der Grenzwert liegt dann bei 2,5% Primärenergie brutto. Brutto deshalb, weil in diesen 2,5% nicht der Energieaufwand eingerechnet ist, der nötig ist, die Propeller zu bauen und wieder abzubauen.
Anzumerken ist noch: die Firma Soltuuli hat an 16 Energie-Innovationswettbewerben teilgenommen und keinen einzigen Preis bekommen.
Hier geht es zu den "Awards", bei denen die Firma Soltuuli erfolglos teilgenommen hat: Hier klicken!