Ersatzhaft
Wenn der Richter in der Berufungsinstanz den Prozess platzen lässt, indem er z.B. gar nicht erst (trotzdem bezahlt) zum Prozesstermin erscheint, dann gilt nun das beanstandete Urteil der ersten Instanz. Damit sind Rechtsmitel gegen ein Urteil nur noch Rechtsmittelattrappen. Vom Angeklagten zu bezahlen sind natürlich beide Instanzen.
Immerhin ist nun bewiesen, dass die deutsche, kaputte "Justiz" keine Kuscheljustiz ist.
Ich wartete und wartete auf das schriftliche Urteil des Richterdarstellers Gährken. Es kam keins. Nach einem Jahr und 8 bezahlten Raten à 100 € stellte ich meine Zahlungen daher ein. Es interessiert mich nämlich schon, wofür ich bestraft werde, den aus einem anderen Urteil kopierten Text der Frau Spiekermeier finde ich nicht passend. Auch würde ich gerne lesen, wie ich "Heil Abschaum" und "Heil Abschaumgericht" gleichzeitig gesagt haben soll. Zu dieser Problematik äußerte sich Herr Gährken bei der mündlichen Urteilsverkündung am 31.05.2023 genau eben nicht.
Ich kann da als Verurteilter auch nicht einfach zum Gericht gehen und im Archiv suchen.
Es waren also noch 40 Tagessätze offen.
Auch würde ich gerne wissen, warum Herr Gährken meint, dass ich Herrn Rechtsbeuger Bellinghoff persönlich gemeint habe und worin die Beleidigung liegen soll, wenn man einem seiner Meinung nach gemeinten Rechtsbeuger Gutes wünscht. "Petri heil" ist ja auch keine Beleidigung des heiligen Petrus.
Die wurden dann durch die Polizei vollstreckt, sodass ich 40 Tage in der JVA Werl und Bielefeld vom 10. Dezember 2024 bis 18. Januar 2025 einsaß.
Die Sozialarbeiterin in Bielefeld bestätigte mir, dass es tatsächlich kein unterschriebenes schriftliches Urteil des Herrn Gährken geben würde.
Auf dem Vollstreckungsblatt der JVA Werl steht eindeutig: "Urteil vom 13.9.2022" und das ist die erste Instanz und nicht die Berufung und die Berufung hat das Urteil der ersten Instanz hemmende Wirkung.
Dass es also kein schriftliches Urteil des Landgerichts Arnsberg gab, das Urteil damit nicht rechtskräftig ist, juckte die Vollstreckungsbeamten dann auch wieder nicht. Ich hatte es ihnen gleich zu Beginn gesagt.
Die von mir geleisteten 800€ sind mir also inklusive Inflationsausgleich zurückzugeben und für die Haft ist mir umgehend Haftentschädigung zu bezahlen und zwar ohne Fisimatenten. Das Argument, ich hätte ja die restlichen 400€ zahlen können, zieht nicht, weil ich bei meiner Verhaftung sofort den vermuteten Fehler reklamierte und eine Stundung des Vollzugs erbat und dann der Justizfehler nie offenbart worden wäre.
Dann ist meine Berufung noch einmal und zwar gewissenhaft durchzuführen von einem Richter, der seinen Eid ernst nimmt. Herr Gährken, der noch nicht einmal wusste, was es mit der Aktion T4 auf sich hat und etwas anderes ist das ja nicht, was die Beamten hier treiben und trieben, hat sich selbst disqualifiziert.
Durch meine Reklamation handelten die Beamten vorsätzlich und nicht irrtümlich.
Ob die Vollstreckung genau über die Weihnachtsfeiertage Zufall war oder nicht, darf spekuliert werden. Die Erzwingungshaft wegen meines legalen Spaziergangs war "ganz zufällig" auch während der Soester Allerheiligenkirmes.
Man darf auch nicht vergessen, dass Herr Gährken für seine "Leistung" ca. 6.000€ im Monat "verdient" und einen Eid geschworen hat, das Amt nach seinem besten Gewissen auszuüben.
Und so bin ich stolz auf meine Tat.
Gesundheit!