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Ersatzhaft



Wenn der Richter in der Berufungsinstanz den Prozess platzen lässt, indem er z.B. gar nicht erst (trotzdem bezahlt) zum Prozesstermin erscheint, dann gilt nun das beanstandete Urteil der ersten Instanz. Damit sind Rechtsmitel gegen ein Urteil nur noch Rechtsmittelattrappen. Vom Angeklagten zu bezahlen sind natürlich beide Instanzen.

Immerhin ist nun bewiesen, dass die deutsche, kaputte "Justiz" keine Kuscheljustiz ist.


Ich wartete und wartete auf das schriftliche Urteil des Richterdarstellers Gährken. Es kam keins. Nach einem Jahr und 8 bezahlten Raten à 100 € stellte ich meine Zahlungen daher ein. Es interessiert mich nämlich schon, wofür ich bestraft werde, den aus einem anderen Urteil kopierten Text der Frau Spiekermeier finde ich nicht passend. Auch würde ich gerne lesen, wie ich "Heil Abschaum" und "Heil Abschaumgericht" gleichzeitig gesagt haben soll. Zu dieser Problematik äußerte sich Herr Gährken bei der mündlichen Urteilsverkündung am 31.05.2023 genau eben nicht.
Ich kann da als Verurteilter auch nicht einfach zum Gericht gehen und im Archiv suchen.
Es waren also noch 40 Tagessätze offen.
Auch würde ich gerne wissen, warum Herr Gährken meint, dass ich Herrn Rechtsbeuger Bellinghoff persönlich gemeint habe und worin die Beleidigung liegen soll, wenn man einem seiner Meinung nach gemeinten Rechtsbeuger Gutes wünscht. "Petri heil" ist ja auch keine Beleidigung des heiligen Petrus.

Die wurden dann durch die Polizei vollstreckt, sodass ich 40 Tage in der JVA Werl und Bielefeld vom 10. Dezember 2024 bis 18. Januar 2025 einsaß.
Die Sozialarbeiterin in Bielefeld bestätigte mir, dass es tatsächlich kein unterschriebenes schriftliches Urteil des Herrn Gährken geben würde.
Auf dem Vollstreckungsblatt der JVA Werl steht eindeutig: "Urteil vom 13.9.2022" und das ist die erste Instanz und nicht die Berufung und die Berufung hat das Urteil der ersten Instanz hemmende Wirkung.

Dass es also kein schriftliches Urteil des Landgerichts Arnsberg gab, das Urteil damit nicht rechtskräftig ist, juckte die Vollstreckungsbeamten dann auch wieder nicht. Ich hatte es ihnen gleich zu Beginn gesagt.

Die von mir geleisteten 800€ sind mir also inklusive Inflationsausgleich zurückzugeben und für die Haft ist mir umgehend Haftentschädigung zu bezahlen und zwar ohne Fisimatenten. Das Argument, ich hätte ja die restlichen 400€ zahlen können, zieht nicht, weil ich bei meiner Verhaftung sofort den vermuteten Fehler reklamierte und eine Stundung des Vollzugs erbat und dann der Justizfehler nie offenbart worden wäre.

Dann ist meine Berufung noch einmal und zwar gewissenhaft durchzuführen von einem Richter, der seinen Eid ernst nimmt. Herr Gährken, der noch nicht einmal wusste, was es mit der Aktion T4 auf sich hat und etwas anderes ist das ja nicht, was die Beamten hier treiben und trieben, hat sich selbst disqualifiziert.

Durch meine Reklamation handelten die Beamten vorsätzlich und nicht irrtümlich.

Ob die Vollstreckung genau über die Weihnachtsfeiertage Zufall war oder nicht, darf spekuliert werden. Die Erzwingungshaft wegen meines legalen Spaziergangs war "ganz zufällig" auch während der Soester Allerheiligenkirmes.

Man darf auch nicht vergessen, dass Herr Gährken für seine "Leistung" ca. 6.000€ im Monat "verdient" und einen Eid geschworen hat, das Amt nach seinem besten Gewissen auszuüben.


Ladung #1
Ladung #1
Ladung #2
Ladung #2
Vollstreckungsblatt
Vollstreckungsblatt
StA_Michels #1
StA_Michels #1
StA_Michels #2
StA_Michels #2
Widerspruch #1
Widerspruch #1
Widerspruch #2
Widerspruch #2
 


Gegen den falschen Vollstreckungsbescheid habe ich am 10. Februar 2025 Strafanzeige gegen die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg wegen Verfolgung Unschuldiger bei der "Polizei" Soest gestellt. Dort versicherte man mir, dass in diesem Fall auf jeden Fall die Strafanzeige bei einer anderen Staatsanwaltschaft landen würde, weil die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg ja befangen sei, was ja nur allzu logisch ist. Am 21. März 2025 bekam ich dann von der Staatsanwaltschaft Arnsberg (!) den Einstellungsbescheid. Der Staatsanwalt Michels meinte, dass der Prozess am Amtsgericht Soest am 13.9.2023 stattgefunden habe und nicht am 13.9.2022. Auch "vergaß" er die Rechtsmittelbelehrung.
Es ist der gleiche korrupte Staatsanwalt, der log, dass die 33. Version der sog. Corona-Schutzverordnung inhaltlich identisch mit der 34. Version sei bei meinem legalen Spaziergang unter freiem Himmel. Das ist von dem Herrn Michels einfach gelogen, in der 33. Version fehlte noch die Verschärfung mit dem Treffen der zwei Hausstände im Freien.

Der Prozess am AG Soest war am 13.9.2022 bei der Frau Spiekermeier.
Dieser Prozess hat das Aktenzeichen 110 Js 1349/21.
Durch die Berufung wurde das Urteil gehemmt, d.h. das Urteil aus diesem Prozess ist nicht vollstreckbar wegen erfolgter Einlegung des zulässigen Rechtsmittels der Berufung.

Die Berufung bei Herrn Gährken fand am 31.5.2023 am LG Arnsberg statt.
Dieser Prozess hat das Aktenzeichen Il-3 Ns-110 Js 1349/21 - 136/22.
Und genau für diesen Prozess gibt es kein vollstreckbares Urteil, die erste Instanz zählt nicht.
Herr Gährken hat nicht innerhalb von 5 Wochen ein schriftliches Urteil angefertigt und also auch nicht unterschrieben. Damit ist der Berufungsprozess geplatzt, das mündlich am 31.5.2023 verkündete Urteil nicht vollstreckbar und der Prozess muss erneut gemacht werden. Punkt.

Alles andere ist Rechtsbeugung.
Der Staatsanwalt Michels ist damit ebenfalls ein Rechtsbeuger und zwar vom Typ 2 alleine schon von der Tatsache her, dass er gegen sich selber ermittelt.


Mein Widerspruch ist in der Galerie einsehbar. Er erklärt sich von selbst. Aber wahrscheinlich stellt der "Generalstaatsanwalt" in Hamm das ein. Typisch ist der One-size-fits-all Textbaustein: "Ich habe das gekriegt, jedoch auch unter Zugrundelegung von ... keinen Anlass gesehen ..., die StA hat zu Recht und mit zutreffender Begründung das eingestellt. Die Einleitung von Ermittlungen kommt daher nicht in Betracht. Hochachtungsvoll ..."


Und so bin ich stolz auf meine Tat.

Gesundheit!