Schema F
Nach 8 Monaten hat die Staatsanwaltschaft Arnsberg meine Strafanzeige gegen den Lügner, Verleumder und Rechtsbeuger Dr. Klaus-Peter Teipel unbegründet als unbegründet eingestellt.
Man wartete wohl die Einstellungen meiner beiden Revisionen durch das OLG Hamm in Ruhe ab, um deren Entscheidungen nicht in die Quere zu kommen. Da die Staatsanwaltschaft ja meine Revisionen als offensichtlich unbegründet ansah, kann sie jetzt natürlich nicht sagen, meine Strafanzeige gegen den Lügner Teipel sei begründet.
Herr Teipel stellte die Sache nach meiner Berufung bekanntlich ein und veranlasste das Amtsgericht Soest, die Sache noch einmal erneut zu verhandeln, was Herr Sabuga auch unter dem gleichen Aktenzeichen tat. Dann führte Herr Teipel die Berufung weiter, als wäre nichts gewesen.
Faktisch hat Herr Teipel damit verspätet nach einem abgeschlossenen Prozess eine Revision anstelle der Staatsanwaltschaft eingelegt und diese praktischer Weise gleich in Personalunion positiv zu Ungunsten des Angeklagten beschieden und die Strafe damit verdoppelt, was ganz klar rechtswidrig ist.
Legt die Staatsanwaltschaft keine Rechtsmittel ein, dann kann ein Berufungsrichter den Angeklagten nicht höher bestrafen auch nicht über den Umweg des neujuristischen "Prozesssplittings".
Da dem Delawari-Prozess die Rechtsmittelbelehrung fehlte und ich vor der Berufungsverhandlung im Gerichtssaal deshalb den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand stellte, durfte Herr Teipel seine Berufung gar nicht durchführen ohne den Antrag vorher beschieden zu haben.
Er beschied ihn mit den Worten: "Och nee, wir sitzen doch alle so schön hier."
Dann brummelte er ein komisches Kauderwelsch zu dem Staatsanwalt Karlin, der brummelte dann ein ebenso nicht identifizierbares Kauderwelsch zurück und anschließend machte Herr Teipel seinen Prozess einfach weiter, als wäre nichts gewesen.
Das Gebrummel ging ungefähr so:
Teipel: "Hm äh jnn also nnn grr wh is näh"
Der Staatsanwalt anwortete ungefähr so:
Karlin: "Ts ah nggh wh hm" und schüttelte den Kopf ablehnend.
Den Wechsel in eine Baby-Brabbel-Sprache wählten beide, damit die Protokollkraft das nicht mit aufschreiben konnte. Herr Dr. Teipel war sich nicht sicher, wie er reagieren sollte, auf den Antrag war er nicht vorbereitet, fragte deshalb beim Staatsanwalt nach und holte sich so quasi Rückendeckung für später. Und so konnte die Staatsanwaltschaft da natürlich später tatsächlich nichts illegales sehen. Man kennt sich halt. Brr ts gluck njehmjn.
Aber die Staatswanwaltschaft sieht in alle dem keine Rechtsbeugungen. Herr Teipel wäre dann ja auch seinen Job los. Wegen einer E-Mail. Und so bin ich halt rechtswidrig vorbestraft wegen einer E-Mail. Die kriminellen deutschen Beamten dürfen weiterhin so heucheln, als wüssten sie von alledem nichts, als sei das alles korrekt gelaufen. Und sich gegenseitig die Taschen voll machen.
Herr Teipel schloss sich der Meinung der Frau Delawari an, dass es das Virus nicht gäbe und hatte da beim Prozess aber extra so komische Plexiglas-Wände zwischen sich und den Schöffen, um sich primitiv und völlig nutzlos vor den Viren zu schützen.
Nein, von 10 Euro kann auch ich keine 18 Monate in Deutschland leben.
Nein, Herr Steger hat mir nach einem Kampf ums Recht erlaubt, ihn Arschlochvirus-positiv zu nennen.
Nein, ich war nie mehrfach in der Psychiatrie. Da lügt der Teipel.
Nein, ich habe mich nie als erwerbsunfähig bezeichnet, das war Jobcenter. Da lügt der Teipel.
Nein, ich habe keine Berufung gegen das Urteil des Herrn Steger eingelegt. Da lügt der Teipel.
Frau Ocken glaubt, die Anwendung Strafprozessordnung (StPO) stünde im Belieben des Gerichts.
Abschaum!