Geld!
Das Wichtigste bei der deutschen Justiz ist immer, dass der Angeklagte später dann auch irgendwie, irgendetwas blecht.
Und so schickte mir die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg am 17.12.2019 die Rechnung (A) für den Lügner-Steger-Prozess (Prozess Nr. 1), nachdem meine Rüge von der Lügnerin Lange des Oberlandesgerichts Hamm als "offensichtlich unbegründet" eingestellt wurde. Mein mehrfacher Hinweis, dass weder ich noch die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg eine Berufung gegen das Urteil Az. 190... eingelegt haben, wurde bekanntlich wie alles andere auch einfach ignoriert. Trotzdem stellte man mir die rechtswidrige Pseudoberufung bei der Lügnerin Dr. iur. Henkel frech mit 210,00 € unter Punkt 3 und die sich daraus ergebende "Revision" mit 280,00 € unter Punkt 4 nebst Gebühren in Rechnung.
Das ist alles rechtswidrig, da ich eine Sprungrevision eingelegt habe, die ist bis heute nicht beschieden und die hat das Urteil hemmende Wirkung. Das ist den Lügnern vom Gericht hinlänglich bekannt. Die Lügner machen sich damit zusätzlich der Billigung einer Straftat schuldig.
Die Rechtsmittelbelehrung des Lügners Steger war zudem falsch, wie ich später herausfand.
Am 27.7.2021 bekam ich dann Post (B), dass nun die beiden Prozesse Rechtsbeugerin Delawari (Prozess Nr. 2) und Rechtsbeuger Sabuga (Prozess Nr. 3) mit dem gleichen Aktenzeichen Az. 262... zu bezahlen seien und zwar insgesamt 1325,50 €. Die 45 Tagessätze (360 €) und 30 Tagessätze (240 €) wurden brav rechtswidrig einfach zusammenaddiert. Wie bekannt war der Nazih-Sabuga-Prozess illegal und die Rechtsmittelbelehrung der Frau Delawari fehlte ganz, Lügner, Verleumder und Rechtsbeuger Dr. iur. Teipel ignoriert rechtswidrig den Widereinsetzungsantrag in den vorherigen Stand und seinen eigenen Einstellungsbescheid kurz vorher.
Es ist nicht meine Schuld, wenn die Frau Delawari sich weigerte, etwas über den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß zu schreiben und das Gericht keine Ahnung von der StPO hat.
Dann schrieb mir die vornehme Frau Spiekermeier (C) am 21.9.2021, dass die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg die beiden Rechnungen zusammenlegen möchte, damit die mich dann nur einmal ins Gefängnis verfrachten müssen. Dazu brauchte die sog. Staatsanwaltschaft einen Beschluss durch das sog. Amtsgericht. Darüber informierte mich die Frau Spiekermeier. Sie kam hier schon auf das Ergebnis, dass 30 TS Steger und 45 TS Delawari und 30 TS Sabuga zusammenaddiert 60 TS ergeben würde.
Am 21.10.2021 machte dann Frau Spiekermeier ihren Beschluss (D) fertig, dass sie die drei Strafen zu einer einzigen zusammenlegt und kam auf ihre 60 TS. Ich widersprach und informierte sie, dass ihre Rechung falsch sei und dass das Urteil des Lügners Steger noch nicht vollstreckbar ist, da ich keine Berufung dagegen eingelegt hatte sondern eine Sprungrevision.
Am 29.11.2021 beschlossen die Lügner Henkel, Schmitt und Tebrügge (E), dass meine sofortige Beschwerde unbegründet sei. Damit ist irgendwie jetzt amtlich, dass 30+45+30 = 60 ist. Oder auch nicht.
Die Kosten dafür müsse ich auch noch bezahlen.
Die Hobby-Mathematiker meinten dann auch noch, ihren Müll mit der süffisanten Bemerkung garnieren zu müssen, dass mein Vorbringen eigentlich nicht einer Auseinandersetzung zugänglich sei, ich also ein Spinner sei. Zitat: "Soweit das Vorbringen überhaupt einer Auseinandersetzung zugänglich ist, merkt die Kammer an, dass die jeweiligen Urteile rechtskräftig sind." Urteile ohne Strafantrag (der Nazih-Sabuga-Prozess Nr. 3) sind also rechtskräftig. Interessant. Wenn Herr Sabuga unter der Dusche Urteile verkündet und die später abstempelt, sind die rechtskräfig, egal wie oft der Verurteilte Einspruch erhebt.
Bei dem Rechtsbeuger-Bellinghoff Prozess wegen der vermeintlichen üblen Nachrede (Prozess Nr. 4) fragte der Rechtsbeuger Bellinghoff die Amtsanwältin Holtmann von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg, ob die Urteile vorher schon vollstreckt seien und sie nuschelte da etwas in ihren FFP2-Filter, dass es da tatsächlich zu einem Fehler gekommen sei.
Man ist also malwieder zu arrogant, diesen Fehler zu korrigieren. Machen andere Fehler, dann sind die lügenden deutschen Beamten mit Empörung, Strafen und Gebühren schnell bei der Sache.
Keine Ahnung, ob Mathematik-Lehrer nun Strafgebühren bezahlen müssen, wenn sie Mathematik-Arbeiten ihrer Schüler korrekt korrigieren.
Am 22.12.2021 schrieb mir die "Rechtspflegerin" Reinold (F) von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg, dass ich nun die 30 TS für den Lügner-Steger-Prozess Az. 190... nicht mehr zu bezahlen hätte, weil die in den 60 TS der Frau Spiekermeier aufgehen würden.
Und schon am 29.12.2021 schickte mir die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg gleich zwei neue Rechnungen (G) und (H). Die Rechnung wegen der Steger-Sache (A) wurde verschlankt um die 30 TS, wie von der Frau Spiekermeier per Beschluss rechtswidrig verfügt, die man jetzt zu den vermeintlichen 30 TS aus den Delawari- und Sabuga-Prozessaufführungen verschob, sodass man mir einmal nun die Prozesskosten für den immer noch nicht abgeschlossenen Lügner-Steger-Prozess (Prozess Nr. 1) pur von 656,00 € und die Prozesskosten für den Delawari und Sabuga Müll inklusive der Strafe des Lügners Steger von 30 TS in Höhe von 1302,50€ schickte.
Jetzt mogelte man die 45 TS der Delawari einfach weg und moppelte eine Berufungsverhandlung in der Nazih-Sabuga-Sache mit nur einer Revision hinzu.
Man vergaß nicht, auch noch die 66,00€ für den Henkel/Schmitt/Tebrügge-Dreck hinzu zu addieren.
Das ist schlicht Betrug.
Jetzt stellt sich natürlich sofort wieder die Frage, ob ich nun doch wieder den Lügner Steger "ARSchLOCH-Virus-positiv" nennen darf, wie er selbst das ja in Ordnung fand, weil das ja jetzt verschwunden ist.
Oder ob ich mit einem neuen Prozess rechnen muss, weil der Typ-II-Rechtsbeuger Nazih Sabuga ja nichts über den Anklagepunkt 2 schrieb sondern nur über Anklagepunkt 1 der Claudia Rosenbaum von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg.
Und schon einen Tag später nach der Rechnung am 30.12.2021 schickte man mir eine Vollstreckungsankündigung (I).
Am 31.1.2022 schickte mir dann die "Rechtspflegerin" Reinold dann die Information (J), dass ein Vollstreckungsverfahren eingeläutet wird, wenn ich nicht innerhalb von 2 Wochen die zusammengelegten 60 TS und die doppelt gemoppelten Prozesskosten bezahle.
Am 17.2.2022 schickte mir die Zentrale Zahlstelle Hamm (K) die Information, dass man einen Vollstreckungsauftrag gegen mich habe für die Steger-Prozessaufführung Az. 190... mit den Kosten der Fake-Henkel-Berufung und ohne die 30 TS.
Am 18.2.2022 schickte mir die Gerichtsvollzieherin Nadine Müller ein Rechnung (L) über 699,05 € für die Steger-Prozessaufführung Az. 190... mit dem Termin einer Ladung zu einer eidesstattlichen Versicherung, die ich in ihrem Büro abliefern sollte.
Ich erschien zu dem Termin und sagte ihr, dass ich die Rechnung nicht akzeptiere, da weder ich noch die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg eine Berufung eingelegt habe und ich die also auch nicht bezahlen muss. Die Gerichtsvollzieherin versprach mir, dass sie das an das Gericht weiterleiten würde und dann würde sich ein Richter bei mir melden, ob mein Einwand richtig sei oder nicht.
Doch es geschah diesbezüglich natürlich abermals nichts.
Stattdessen schickte mir die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg (das ist die mit den legalen Hungerstrafen ohne Straftatbestand) eine Ladung (M) zu einem Haftantritt für 60 Tage.
Statt dem versprochenen Richterbescheid schickte mir die wortbrüchige Gerichtsvollzieherin Nadine Müller am 24.5.2022 eine erneute Ladung zu einer Vermögensauskunft. Sie meinte, sie sei in Besitz eines Haftbefehls der Zentralen Zahlstelle Hamm (K).
Ich ging nicht hin, da Frau Müller ihr Wort brach wie die vielen anderen deutschen Behördlinge. Stattdessen schickte ich ihr zwei E-Mails als Erinnerung und fragte, was mit dem versprochenen Richterentscheid denn nun los sei und bekam, surprise!, keine Antwort. In der zweiten E-Mail fragte ich sie, ob ich sie denn jetzt per E-Mail beleidigen solle wie zuvor Jobcenter, denn Jobcenter handelte bekanntlich vorher genauso wie auch die Frau Christel Pake vom Sozialpsychiatrischen Dienst: Fehler bei anderen suchen und finden, die eigenen aber einfach übersehen trotz mehrfachen Hinweises. Insbesondere wenn die "Fehler" bei den anderen die Folge der eigenen Fehler sind!
Ich bekam unangemeldeten Besuch von der Polizei.
Juristisch sind wir immer noch bei meiner nicht bearbeiteten Sprungrevision gegen das Urteil des Lügners Florian Steger.