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Die Sprungrevision



Und hier nun meine form- und fristgerecht eingelegte Sprungrevision gegen das Urteil des Amtsgerichts.

Da steht nirgends etwas von Berufung.

Ich habe die nicht begründet, da ich schlicht nicht wusste, wie. Das muss mir eben das Gericht mitteilen. Dafür ist die Rechtsbehelfsbelehrung ja da. Das Versäumnis gilt daher als unverschuldet.

Nach §346(1) StPO ist die Sprungrevision daher abzuweisen und nicht als Berufung auszulegen. Und solange da noch nichts passiert ist, ist ein Urteil noch nicht rechtskräftig, auch wenn das Gericht und die Staatsanwaltschaft da etwas anderes lügen. Beim Landgericht Arnsberg habe ich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei der dortigen Rechtspflegerin im Beisein eines Zeugen gestellt, damit die ein-Monats-Begründungs-Frist eben wieder von vorne läuft, da das Fehlen der Rechtsmittelbelehrung das Gericht auf seine Kappe nehmen muss und nicht ich, doch davon habe ich bisher nichts mehr gehört. Fünf Tage nach Zugang der Ablehnung der Sprungrevision wegen Unbegründetheit hätte ich maximal Zeit. Erst danach wird das Urteil vollstreckbar. Zumindest in Rechtsstaaten.

Für meine Fahrtkosten steht mir natürlich Entschädigung zu.



Diesen Nobelpreisträger Blumberg (den Todesschlingel von New York) habe ich vor über 10 Jahren wegen Betrugs und Massenmords angezeigt, doch die Staatsanwaltschaft ermittelt hier einfach nicht. Mittlerweile ist der in Reichtum verstorben und die Staatsanwaltschaft muss mir daher den Einstellungsbescheid nun schicken. Doch man will nicht schriftlich zugeben, dass man von mir überhaupt eine Strafanzeige erhalten hat.

Da korrupte und völlig gehirngewaschene "Ärzte" da brav weiter morden und die Justiz ebenso brav wegschaut, nenne ich die Juristen schon seit Jahren AIDS-Kindermörder. Hat bisher nie jemanden gejuckt, "Behörden-Abschaum" hingegen sei viel schlimmer.


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