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Der Spaziergang



Die Arbeit bekommt immer mehr alles gute Gewissen auf ihre Seite: Der Hang zur Freude nennt sich bereits „Bedürfniss der Erholung“ und fängt an, sich vor sich selber zu schämen. ‚Man ist es seiner Gesundheit schuldig‘ — so redet man, wenn man auf einer Landpartie ertappt wird. Ja, es könnte bald so weit kommen, dass man einem Hange zur vita contemplativa (das heisst zum Spazierengehen mit Gedanken und Freunden) nicht ohne Selbstverachtung und schlechtes Gewissen nachgäbe.

– Friedrich Nietzsche


Die Bezeichnung des Richters als "Arschloch" ist zur Verteidigung im Rahmen eines Strafverfahrens gänzlich ungeeignet. Daran ändert auch der Anhang "Virus-Positiv" nichts, da es einen Virus, dem zufolge sich jemand wie ein "Arschloch" verhält, nicht gibt.

– Nadija Delawari


Ein Lehrbeispiel in Sachen Behörden-SLAPP

Nachdem die Richterin Nadija Delawari im Namen des deutschen Volkes erst die Existenz des teils asymptomatischen ARSchLOCH-Virus leugnete zu meinem Schaden, glaubt die Richterin Nadija Delawari im Namen des deutschen Volkes nun plötzlich 180° gedreht auf einmal ganz stark daran zu meinem Schaden, so stark, dass man da ohne ARSchLOCH-Virus-Maske und teilweise GG++ gar nicht mehr in den Gerichssaal so ohne weiteres darf, um z.B. sich selbst zu verteidigen.

Frau Delawari gab aufdringlich und ungefragt gar an, sie hätte sich nun gegen das ARSchLOCH-Virus zweimal "impfen" zu lassen. Ihren sonstigen Drogen- und Medikamentenkonsum lies sie allerdings halbherzig unerwähnt ("Hallo, ich bin Nadija und ich bin doppelt geimpft" - ?!). Ferner sollen wir alle mehr ARD und ZDF gucken.


Urteil Delawari für den Spaziergang


Anhörung#1
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Anhörung#2
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Erzwingungshaft #1
Erzwingungshaft #1
Erzwingungshaft #2
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Strafantrag
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Widerspruch#1
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Widerspruch#2
 
 
 
 



Laut Aushang war die Prozessaufführung öffentlich, leider wurden Besucher mit einem sogenannten Maskenattest von einem Schulmediziner, die per Gesetz keine ARSchLOCH-Viren-Filter tragen brauchen, als Zuhörer nicht zugelassen. Die Prozessaufführung war damit entgegen der Meinung der Nadija Delawari nicht öffentlich. Beim Betreten des Gerichtshauses wurde ich nach einem "ärztlichen Attest" gefragt, ich fragte gegen, wer als Arzt gelte und bekam von der Polizistin die Antwort: "Kommen Sie mir jetzt nicht mit dem Kack". Die Polizistin hielt es nicht für nötig, sich bei mir für ihre beleidigende Wortwahl zu entschuldigen.

Frau Delawari verzichtete während der Prozessaufführung selber auf das Tragen ihres eigenen ARSchLOCH-Viren-Filters, den sie auf dem Flur noch trug. Ganz dick und gleich zu Beginn steht in der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem ARSchLOCH-Virus:


CoronaSchVO NRW
§ 1: Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich im öffentlichen Raum so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.


Frau Delawari meinte, das würde für sie nicht gelten, weil sie sich mit bekanntlich unwirksamen Impfstoffen habe zweimal spritzen lassen. Auf meine Frage "Wogegen haben Sie sich impfen lassen?" verweigerte sie die Anwort und jede weitere Diskussion ("Darüber diskutiere ich mit Ihnen nicht."). Sie nahm also ihren ARSchLOCH-Viren-Filter in der Gerichtsaula ab, ohne sich vorher bei mir nach der zu jener Zeit gültigen Corona-Schutzverordnung NRW mit ihrem Impfpass und gültigen, amtlichen Ausweis mit Lichtbild auszuweisen, womit sie eine Ordnungswidrigkeit nach der Corona-Schutzverordnung beging.

Frau Delawari ist also nicht in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtswillig und offensichtlich auch nicht einsichtsfähig.

ARSchLOCH-Viren fliegen ja nicht so gerne um die Ecke, da sie außer Hundenasen keine natürlichen Feinde haben (Hunde pupsen die Virusfragmente einfach wieder aus, da der Virus-Proteingehalt zu gering für sie ist), weswegen die fleißigen Arbeiter des Amtsgerichts Soest so freundlich waren, da überall so Plexiglaswände zwischen den Sitzplätzen aufzubauen, um sich und andere vor einer gefährlichen Infektion zu schützen, obwohl man ja kurz vorher geurteilt hatte, das ARSchLOCH-Virus würde es nicht geben.
Jetzt greifen die ARSchLOCH-Viren aber leider auch gerne von oben die Menschen an und oben war kein Glas, um mich vor den Viren der Richterin zu schützen. Also nahm ich kurzerhand meinen eigenen, wasserundurchlässigen, mitgebrachten Regenschirm und spannte den in der Gerichtsaula auf, um mich eben selbst vorbildlich vor den Gefahren von oben zu schützen. Das fand die in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsunfähige Person Nadija Delawari prompt nicht vorbildlich, dass ich da die lokale Virenabwehr entscheidend verbesserte und beauftragte eine/*n Wachtmeister/*in, mir unbegründet rüde den Schirm wegzunehmen, was der/die auch tat, wobei sich der Schirm etwas verbog. Schlimmer noch sorgte das zudem für zusätzliche, unnötige Luftbewegungen, zumal der/die Wachtmeister/*in sich dabei nicht an das Social Distancing hielt. Mikroluftverwirbelungen machen es den Virologen extrem schwer, Infektionswege nachzuvollziehen. Der/die Wachtmeister/*in weigerte sich trotz mehrfacher Aufforderung im Beisein der Frau Delawari, mir seinen/ihren Namen zu nennen. Frau Delawari und der/die Wachtmeister/*in kamen sich bei der Gelegenheit stark dabei vor.

Außerdem musste ich mich mit dem Regenschirm vor plötzlichen und unerwarteten Regenschauern in der Gerichtsaula schützen. Sicher ist sicher.



Die Aussagen der Zeugen seien frei von Belastungstendenzen, was man von der vorsitzenden, lügenden Richterin Delawari leider nicht behaupten kann.
(Stimmt bei den beiden verbeamteten Zeugen auch nicht so ganz: Der Polizist Christians, der auch die Strafanzeige schrieb und von daher schon von meiner "Schuld" überzeugt sein muss, wollte erst noch den fliehenden Grüppchen allen einen Platzverweis hinterher erteilt haben und die Polizistin Flecke wollte erst von der gesamten Gruppe im Chor gehört haben, sie sei "zufällig" dort. Die lügende Richterin Delawari weigerte sich natürlich, die Falschausssagen beeiden zu lassen. Man ist im Amt ja irgendwo auf gute Zusammen-"arbeit" angewiesen, da drückt man sich beim ertappten Lügen gegenseitig schon mal das eine oder andere Auge zu. Räuberehre halt. So sieht dann die Gewaltenteilung zwischen Judikative und Exekutive in der Realität aus.)

Es fängt schon mit der Personenbeschreibung an. Ich war nicht selbstständig, ich bin es immer noch. In der Beweisaufnahme auf Seite 2 bin ich bereits "Teil einer 20-30 köpfigen Personengruppe" ohne Beweis. So kann man sich die Beantwortung der komplizierten Frage, wo fängt auf einem öffentlichen Platz eine Personengruppe an und wo hört sie auf, gleich schon zu Beginn sparen.
Dann soll sich die große Gruppe in kleinere Gruppen gespalten haben, als die drei Polizeiwagen aus drei Richtungen angerast kamen. Ich wurde aber nicht in irgendeiner Untergruppe von dem Polizisten Christians angehalten, sondern ich war allein unterwegs. Das ist also auch frei erfunden von der Richterin. Das hat die deswegen erfunden, weil wenn da schon mehrere Grüppchen standen, die sich unterhielten, bevor die Corona-Polizei kam, dann müsste für jede Untergruppe der Beweis erbracht werden, dass in jeder Untergruppe das Social Distancing mit den verschiedenen Haushalten nach der ARSchLOCH-Virus-Verordnung, die ja sowieso an diesem Tag nicht galt, nicht eingehalten wurde. Da die "unparteiische" Richterin das aber nicht kann, phantasiert sie hier lieber. Ihre Belastungstendenz ist klar ersichtlich.

Wenn da alle in der Gruppe sich nicht an das Soschiell-Distänzing gehalten haben sollen, warum weiß dann aber niemand, wie viele Menschen überhaupt in der Gruppe standen? Es war dunkel. Nach dem Polizisten Christians standen die 20-30 Menschen dicht an dicht in einer einzigen "Menschentraube" (sic!) bis auf so ein paar Stadtbummler wie die Zeugin und ihre Freundin. Gab es da etwa Freibier und ich habe das verpasst? Das ist im Urteilspapier freilich auch verschwunden.

Ich soll "wissentlich in Kenntnis der Tatumstände" gehandelt haben. Was ist denn meine Tat? Alleine einen Gesundheitsspaziergang zu machen, auch um vulnerable Menschengruppen mit meiner Gesundheit mit zu schützen, war und ist keine Ordnungswidrigkeit. Und Verordnungen, die sich ohne Notwendigkeit plötzlich ändern, bewusst kompliziert und widersprüchlich gehalten sind, ohne dass das irgendwo angeschlagen steht, kann man nicht befolgen. Woher nimmt die Lügnerin Delawari also das Wissen, dass ich da irgendetwas wusste? Ich zähle alleine 55 Änderungen der Corona-Schutzverordung NRW bis dato.

Die Lügnerin Delawari geht nicht wirklich davon aus, dass alle Soester Bürger wissen, was "CoronaSchVO (5.3.2021) §§2 I a, 2 I b, 2 II 1 a, 2 II 1 b, 18 II Nr. 1 b, 18 II Nr. 1 c, IfSG (18.11.2020/20.7.2020) §28 I, 28 II, 32, 73 I a Nr. 24" bedeutet und alle Verordnungen nachschlagen (sofern sie überhaupt daheim 24h an 7 Tagen die Woche Internetzugang haben), bevor sie spazierengehen. Sie selber kriegt es ja noch nicht einmal gebacken, eine Rechtsmittelbelehrung nach StPO ihren Urteilen hinzuzufügen und vergisst schon mal die Hälfte ihrer Prozesse.

Es rührt mich schon, dass sie mir am Montag, 8.3.2021 das komplette Wissen um die gerade mal 3 Tage alte Corona-Schutzverordnung NRW vom Freitag, 5.3.2021, gültig ab 9.3.2021 unterstellt, die Verbotsschilder in der Innenstadt waren ja ca. zwei Wochen vorher abmontiert worden, sie selber hat es mit der Kenntnis von Verordnungen wie der StPO ja nicht so.


Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO
verkündet am Freitag, 5. März 2021 im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW, gültig ab Dienstag 9.3.2021, 0:00 Uhr.

Auf Grund von § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1, § 28a Absatz 1, 3 bis 6, § 73 Absatz 1a Nummer 6 und 24 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), von denen § 28 Absatz 1 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 16 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert, § 28a durch Artikel 1 Nummer 17 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) eingefügt, § 73 Absatz 1a Nummer 6 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 26 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1010) und § 73 Absatz 1a Nummer 24 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 23 des Gesetzes vom 18. November 2020 (BGBl. I S. 2397) geändert worden sind, sowie von § 10 des Infektionsschutz- und Befugnisgesetzes vom 14. April 2020 (GV. NRW. S. 218b) verordnet das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales: § 1 Allgemeine Grundsätze...

Alles klar?

Natürlich ist es erste Bürgerpflicht, alle Gesetzesänderungen sofort zur Kenntnis zu nehmen und da immer das Bundesgesetzblatt, das Ministerialblatt NRW, das Gesetz- und Verordnungsblatt NRW und alle EU-Gesetzblätter zu lesen, aber an Gesetze, die erst in der Zukunft gelten, braucht man sich noch nicht zu halten.


Die 33. Änderung der CoSchVOr galt laut Text bis zum Sonntag, 7.3.2021. Am Freitag, 5.3.2021 wurde die 34. Version von NRW-Gesundheitsminister ohne Abitur Maschinenschlosser Karl-Josef Laumann unterschrieben und auch am gleichen Tag im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW verkündet. Nach dem Ordnungsbehördengesetz § 33 (2) OBG treten Verordnungen, wenn nichts anderes bestimmt ist, eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Eher ist nur erlaubt, wenn ein öffentliches Interesse besteht, das darf aber nicht kürzer als einen Tag nach der Verkündung sein. Die Landesregierung kann also nicht am Mittwoch Abend um 23:00 Uhr eine neue Verordnung verkünden und schon am nächsten Donnerstag Morgen ab 0:01 Uhr mit ihr fleißig Bußgelder einsammeln, es muss mindestens ein Tag dazwischen liegen. Wochenenden und Feiertage werden nicht mitgezählt nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land NRW § 31 (3) VwVfG. Damit galt die am Freitag, 5.3.2021 verkündete CoSchVOr erst am Dienstag, 9.3.2021, 0:00 Uhr und nicht schon am 8.3.2021, 20:00 Uhr. Da die 33. Version am 7.3.2021 auslief, galt am 8.3.2021 überhaupt keine CoSchVOr in NRW.
Pech für die übergriffige Nadija.


§ 33 OBG Inkrafttreten
(2) Ordnungsbehördliche Verordnungen treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, eine Woche nach dem Tage ihrer Verkündung in Kraft. Ein früherer Zeitpunkt für das Inkrafttreten soll nur dann bestimmt werden, wenn es im öffentlichen Interesse geboten ist; jedoch darf dieser Zeitpunkt nicht vor dem Tage nach der Verkündung liegen.

§ 31 VwVfG NRW Fristen und Termine
(3) Fällt das Ende einer Frist auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Sonnabend, so endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Dies gilt nicht, wenn dem Betroffenen unter Hinweis auf diese Vorschrift ein bestimmter Tag als Ende der Frist mitgeteilt worden ist.


Woher das im § 33 OBG geforderte notwendige öffentliche Interesse her stammt, wenn doch schon einen Monat vor dem Datum der Verkündung klar war, dass die 33. Version der CoSchVOr am Sonntag, 7.3.2021, 24:00 Uhr auslaufen würde, weiß sicher auch der Maschinenschlosser im Namen des Volkes. Wurde der CoSchVOr §2 II 1 b, der noch in der Januar-Version fehlte aber schon angekündigt wurde (da dort schon ein §2 II 1 a ohne ein b aufgeführt wird), wegen der Virologenlast erst am Donnerstag, 4.3.2021 plötzlich virulent, dass man den noch nicht vorher fertig haben konnte? Wohl kaum! Man wollte mit diesem juristischen Winkelzug sicher das Volk NRW blitzkriegartig überrumpeln.

Ich sagte das mit der Gültigkeit einen Tag später, wie es auch auf dem Anhörungsbogen steht, während der Prozessaufführung der Nadija Delawari, doch auch das wollte sie nicht hören, dafür ritt sie lieber auf dem "zufällig" rum. Sie handelte also nicht irrtümlich sondern in Kenntnis der Tatumstände. Frau Richterin Nadija Delawari ist damit ebenfalls eine Rechtsbeugerin am Amtsgericht Soest.
Laut Bußgeldbescheid wäre ich vor Ort belehrt worden, von einer unbeteiligten Zeugin identifiziert worden und hätte gesagt, ich sei "zufällig" dort.
Alles drei ist gelogen vom Amt, was sich auch während der Prozessaufführung zeigte.
  1. Der Polizist nahm lediglich die Personalien auf und will dann doch nicht mehr den flüchtenden Gruppen einen Platzverweis erteilt haben und hat niemanden über seine Rechte aufgeklärt.
  2. Die Döner-Spaziergang-Zeugin konnte mich nicht wiedererkennen, also auch keiner Gruppe zuordnen und wurde also auch nicht von der Polizei verhört.
  3. Das mit dem "zufällig" ist perfide. Ich soll bei der nicht stattgefundenen Vernehmung gesagt haben, ich sei "zufällig hier" und hätte also mit den anderen Menschen auf dem Platz nichts zu tun. Damit würde ich aber zugeben, dass zu einer Gruppe zu gehören, eine Ordnungswidrigkeit darstellen und ich das auch wissen würde.

Eine "unzulässige Personengruppe" ist noch keine "unzugelassene Personengruppe". Das muss das Amt und nicht der Bürger entscheiden und das Amt muss das dem Bürger mitteilen, dass es da etwas nicht zugelassen hat. Der Polizist hätte also erst eine Verwarnung aussprechen müssen, nachdem er herausgefunden hat, dass da gegen die Corona-Schutzverordnung mit den Hausständen verstoßen wurde. Freilich würden damit alle Personengruppen zulassungspflichtig, wenn da in der Corona-Schutzverordnung stünde: "Zugehörigkeit zu einer nicht zugelassenen Personengruppe". Also machte man hier den juristischen Kunstgriff mit der "unzulässigen Personengruppe". Mit dem mir in den Mund gelegten "zufällig" wollte man das elegant umschiffen und dann darauf herumreiten, dass ich das meinem Fahrrad erzählen könne.

Der Besitz einer nicht zugelassenen Waffe ist strafbar für den Besitzer.
Der Besitz einer nicht zulässigen, aber zugelassenen Waffe ist strafbar für das Amt und nicht für den Besitzer.
Wo also holt man sich die Genehmigung für die Benutzung öffentlicher Verkehrswege?
Der Trick dahinter: Die hoheitliche Aufgabe des Zulassens wird dem Bürger in die Schuhe geschoben, was juristisch heikel ist, die Staatsdiener sanktionieren also ihrer Meinung nach falsche Zulassungsbescheide der Bürger an sich selbst.
Frau Delawari traut sich freilich nicht, in ihrem Urteil zu schreiben, ich hätte fälschlich entschieden, die Personengruppe sei zulässig und mich für diesen ihrer Meinung nach falschen Zulassungsbescheid zu sanktionieren, denn nach dem Rückwirkungsverbot darf ein Verbot nicht vor der Verkündung gelten. Wann wurde also amtlich festgestellt, die angebliche Gruppe erfülle nicht die Zulassungsbedingungen und das verkündet? Sieben Monate später beim Prozess?
In der deutschen Rechtswirklichkeit bei lügenden Richtern wie hier Frau Delawari sind dann "unzulässig" und "nicht zugelassen" einfach wieder identisch.


Das ist ein weiterer, klarer Fall von Beweismittelfälschung durch die Staatsanwaltschaft Arnsberg. Die von der Stadt Soest werden sich nicht diesen komplizierten Text ausgedacht haben, der stammt aus der Feder einer Personengruppe feiger, raffgieriger, ehrloser und unzulässiger "Juristen".

Nachdem man diese Falle gestellt hatte und ich nicht darauf reinfiel, tat Frau Delawari deshalb einfach so, als wäre das doch so passiert. Die Zeugin Flecke will von der gesamten, fliehenden Gruppe gehört haben, dass die alle zu ihr riefen, "zufällig" vor Ort gewesen zu sein. Ich hätte nicht "widersprochen oder etwas anderes behauptet" (sic!) ("Ob der Kater gesagt hat, auf dem Mond gewesen zu sein, daran kann ich mich jetzt nicht mehr erinnern, er hat aber auch nicht widersprochen oder etwas anderes behauptet. Tja, dann wird der wohl doch auf dem Mond gewesen sein und gilt damit als überführt.").
Frau Delawari schämt sich nicht, das als Beweismaterial in ihr Urteilspapier mit aufzunehmen.

Das mit dem "nicht identifizieren" durch die Zeugin, also der gefälschten Zeugenaussage durch das Amt, dreht Frau Delawari so, dass ich von der Polizistin Flecke wiedererkannt wurde. Aber nicht als ich vermeintlich oder tatsächlich das Soschiell Distänzing nicht einhielt, sondern als ihr Kollege meine Personalien aufnahm. Sie reißt das aus dem einen Kontext und montiert das in einen anderen Kontext. Lächerlich, armselig von der Richterin hier die Verdrehung.

Schema: "Oh, der Angeklagte ist nicht auf unseren Beweismitteltrick mit dem frei erfundenen 'Sie wurden gefilmt, wie Sie im Supermarkt einen Apfel geklaut haben' reingefallen, aber wir haben Videomaterial, das den Angeklagten beim Bezahlen an der Kasse im Baumarkt zeigt. Dann schreibe ich das so, dass es für den Leser und meine Freunde in der nächst höheren Instanz, mit denen ich mich bereits telefonisch ausgetauscht habe, so aussieht, als wäre er doch beim Diebstahl in der Obstabteilung gefilmt worden und werde in der Sprache etwas blumig, emotional, damit das nicht so direkt auffällt. Also: 'Der Angeklagte bekundete empört und wild gestikulierend im Gerichtssaal, dass er nicht auf dem Film zu sehen sei, dieses sei bladiblupp' Und dann: 'Der Zeuge Baumarktkassierer konnte den Angeklagten aber eindeutig in dem Video wiedererkennen. Daher sieht die Strafkammer eine Strafe von ... für den Apfel als angemessen an. Die Prozesskosten...'" - Mission accomplished, Belastungstendenz für Juristen nicht erkennbar.
Das gefilmte Bezahlen der Schraube an der Baumarktkasse, wird zuerst auf ein gefilmtes Passieren einer Kasse zurecht gestutzt und das Fragment in einen anderen Zusammenhang geklebt, dass es für den unwissenden Leser so aussehen lässt, als wäre der Kunde beim Passieren der Supermarktkasse mit einem Apfel gefilmt worden.
Es ist ja nicht gelogen von der Frau Nadija Delawari, dass mich Frau Flecke wiedererkannte - bei der Aufnahme der Personalien durch ihren Kollegen und nicht in einer Menschentraube stehend.  


Dann soll die Mini-Gruppe auf dem großen Platz so dicht an dicht gestanden haben laut Frau Delawari, dass die Zeugin da nicht durchkam und dort (mit ihrer Freundin und ihrem Döner!) deswegen "mindestens 15 Minuten" (sic!) stehen musste und sich dabei vor einer Infektion fürchtete, obwohl die ARSchLOCH-Viren ja an diesem Tage trotz dem starken öffentlichen Interesse (s.o.) frei hatten. Wirklich hundsgemein, diese fröhlichen (sic!) Spaziergänger, die wie ARSchLOCH-Virus-Leugnerin-Nichtleugnerin Delawari ganz richtig festgestellt hat, im Unterschied zu ihr die Gesetze (VwVfG NRW, OBG) kennen.

Ich erklärte Frau Delawari, dass wir in dem Rechtsstaat Deutschland keine Kollektivhaftung kennen. Auch das interessierte Frau Delawari nicht. Sie interessierte nur, die Strafe möglichst saftig zu machen und mir dafür die Schuld in die Schuhe zu schieben.
Über die Grundgesetzkonformität der Corona-Schutzverordnung und warum neuerdings Verordnungen in Deutschland hierarchisch über Gesetzen stehen, wollte sie auch nicht urteilen, obwohl sie dazu befugt und sogar angehalten ist.

Das Urteil ist klar ein politisches Urteil, weil der Döner-Spaziergang der Zeugin legal sein soll, meiner aber nicht, weil ich eben psychisch zur Übergruppe gehören würde die Zeugin aber nicht, völlig egal welchen Weg ich und welchen die Zeugin tatsächlich her gingen. Kollektivhaftung für mich aber nicht für Döner-Esser? Wie steht es virologisch mit Pizza?
Nadija Delawari musste während der Prozessaufführung zugeben, mir nicht beweisen zu können, dass ich das 1,5m Soschiell Distänzing nicht eingehalten hätte. Was andernorts zu einem Freispruch führt, wurde von ihr so gedreht, dass es für eine Strafe nicht nötig sei, dass ich da weniger als 1,5m zu anderen stand, es gäbe da ein Urteil von ihren Freundinnen und Freunden aus Hamm, das auch ohne die 1,5m auskommt. Leider taucht das in ihrem Urteilspapier auch nicht auf, sodass ich mich dagegen nicht verteidigen kann.
Was das verbindende Element der Übergruppe sein soll, traute sich Frau Delawari auch nie zu benennen. Virus-Leugnung kann es nicht sein, denn ich habe lange vor der Impfung von Nadija Delawari sie auf die Existenz des ARSchLOCH-Virus aufmerksam gemacht. Vielleicht schämt sie sich heute für ihre Leugnung? Das darf aber kein Vorurteil sein und zu einer Verurteilung führen.
Der Antrag, mit dem Fahrrad auf einer Autobahn zu fahren, darf nicht positiv beschieden werden, weil das ist zu gefährlich und damit unzulässig. Fährt Frau Delawari auf dem Radweg Fahrrad und fahren da aber Leute mit dem Fahrrad auf der Autobahn, dann gehört Frau Delawari damit auch zu einer unzulässigen Personengruppe nach ihrer Logik und macht sich strafbar. Da es immer irgendwo Radfahrer gibt, die falsch fahren, wäre damit Radfahren per se illegal.

Dazu passt auch, dass, wie gesagt, die Corona-Schutzverordnung erst einen Tag später galt und ich das der fanatischen Richterin auch sagte.

Und dass mir der Filter, ohne den ich zu meiner Prozessaufführung gar nicht hätte kommen dürfen, obwohl man meinte, ich sei dazu verpflichtet, unter die Nase rutschte, kann ja schon mal passieren. Ist virologisch auch belanglos, weil meine Nasenhaare alle Killerviren zuverlässig auch so filtern. Und das mit dem Filter-Abnehmen war noch vor dem Prozess anders als das mit dem gefährlichen und vulnerable Menschengruppen gefährdenden Filter-Abnehmen durch Frau Nadija Delawari, weil ich einen Schluck Wasser zu mir nehmen musste und das durfte ich auch. Selber saufen sie ja auch literweise Kaffee im Amtsgerichtgebäude und natürlich immer ohne den lustigen und epidemiologisch nutzlosen "Kaffeefilter"!


Eine Soester Arztpraxis macht pro Woche 300 Einspritzungen gegen den vermeintlichen Erreger des neuen, asymptomatischen Witzsyndroms und macht so pro Monat allein durch "Corona" 30.000€ zusätzlich Gewinn, Apotheken bekamen für das Verschenken von ARSchLOCH-Virus-Filtern 6€ pro Filter, davon träume ich als Soloselbstständiger. Und wo es Gewinner gibt, muss es auch Verlierer geben. Davon albträume ich als Soloselbstständiger. So funktioniert die SAR-Syndrom-CoV-2-Geldpumpe und die oligarchentreue "Justiz" pumpt fleißig mit.

Frau Delawari wird schon nicht vergessen, sich den Lohn für ihre Rechtsbeugung (Rückwirkungsverbot) abzuholen. Den lächerlichen Polizeieinsatz mit 3 Polizeiwagen und 6 Polizeibediensten muss nun ja auch jemand bezahlen und das wird nicht Frau Delawari sein oder die Beweismittelfälscher der Staatsanwaltschaft Arnsberg.


Nachdem die Justiz NRW das nicht eingestellt hat, weil ja am 8.3.2021 keine CoschVor vom 9.3.2021 galt und ein BRD-Gesundheitsminister namens Karl Lauterbach selbst eingeräumt hat, dass die Regeln unter freiem Himmel "Quatsch" gewesen seien, bekam ich vom Amtsgericht Soest die Information, dass die StA Arnsberg einen Antrag auf Erteilung eines Haftbefehls gegen mich gestellt habe. Ich widersprach und ging zur Polizei eine Strafanzeige gegen Frau Delawari zu stellen wegen der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 (2) StGB. Dieser wurde vom Staatsanwalt Michels unter Zuhilfenahme von neuerlichen Lügen abgewiesen. Er log, dass dann halt die alte Version gelten würde und die sei inhaltlich identisch mit der späteren Version. Das stimmt ebenfalls nicht, weil der § 2 II 1 b mit den maximal 5 Personen aus 2 Hausständen, auf den sich Frau Delawari in ihrem Urteil bezog, hier noch fehlt. Einen Tag nach dem Ablehnungsbescheid trudelte zufällig ein von Frau Delawari unterschriebener Haftbefehlt ins Haus.

Frau Delawari ignorierte meine beiden Widersprüche gegen die Anträge der Staatsanwaltschaft auf Erteilung eines Haftbefehls rechtswidrig. Ich musste zweimal den Widerspruch einlegen, weil Arnsberg wieder einmal zu doof war, den Kalender richtig zu lesen und ein falsches Datum angab.


"Im Übrigen erschien angesichts des Verhaltens des Betroffenen im Rahmen der Hauptverhandlung die Regelbuße geboten, um den Betroffenen nachhaltig zu beeindrucken."

- Nadija Delawari


Frau Nadija Delawari glaubt, die Anwendung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) NRW stünde in ihrem Belieben.

Abschaum!
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