Die Berufung
Unterdefinition Rechtsbeuger:
Typ 1 Rechtsbeuger
Ein Richter oder Staatsanwalt der bewusst das Recht falsch auslegt, sich dabei aber Mühe gibt, dass es das Opfer nicht merkt.
Typ 2 Rechtsbeuger
Ein Richter oder Staatsanwalt der weiß, dass das Opfer weiß, dass er sich einer Rechtsbeugung schuldig macht, dem das aber egal ist.
Typ 3 Rechtsbeuger
Ein Richter oder Staatsanwalt der die Rechtsbeugung von Kollegen bewusst zur Kenntnis nimmt und nichts unternimmt, den Schaden zu heilen.
Typ 1 ist quasi der Dieb.
Typ 2 ist quasi der Räuber.
Typ 3 ist quasi der Schmiere-Steher.
Der Typ 3 Rechtsbeuger Herr Marc Gährken verurteilte mich zu den 120 Tagessätzen.
Er gab zu, nicht zu wissen, was es mit der Aktion T4 auf sich hat.
Dass die von mir reklamierten Fehler von der Justiz alle gemacht wurden, musste der Richterdarsteller auch zugeben. Auf meine Frage, warum die "Justiz" keinerlei Anstalten mache, die eingestandenen Fehler zu heilen, gab er keine Antwort.
Dass ich in der gleichen Sache schon einmal von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg angeklagt und von Frau Delawari am AG Soest hier freigesprochen wurde, räumte der Richterdarsteller unumwunden als zutreffend ein. Das Problem mit der sich daraus ergebenden fehlenden Rechtssicherheit verursacht durch die Justiz selbst sah Herr Gährken ebenso ein wie Frau Spiekermeier in der ersten Instanz. Man selber hat damit aber keine Probleme und ignoriert das dann auch wieder einfach.
Den Fragenkomplex, wie sich ein Betroffener korrekt gegen Justizwillkür/Lawfare verteidigen soll, wenn ihm das Recht auf rechtliches Gehör verweigert wird, ließ Herr Marc Gährken natürlich auch gleich ganz weg.
Obwohl Herr Bellinghoff ehemaliger Vorgesetzter des Herrn Gährken war, fand sich Herr Gährken nicht befangen.
Obwohl nicht aufgerufen, erschien Herr Bellinghoff "zufällig" doch zu dem Prozess und drängte darauf, als Zeuge vernommen zu werden.
Im Zeugenstand log Herr Bellinghoff, dass sich die Stahlträger bogen. Er fand seine alberne Krokodilstränen-Show offensichtlich erheiternd.
Er ließ vernehmen, dass er nicht mehr wüsste, wo ich im Gerichtssaal stand, als ich den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß machte, weil das alles so schnell ging und er dadurch irritiert gewesen sei. Dann log er dreist, dass ich ihm bei dem Gruß genau in die Augen geschaut hätte!
Anmerkung: Ich bin stark kurzsichtig mit mehr als 6 Dioptrien.
Dann log er frech, ich hätte nicht "Heil Abschaum" sondern "Heil Abschaumgericht" gegrüßt, er könne sich nun genau daran erinnern, nachdem er in der ersten Instanz sich nicht mehr daran erinnern konnte.
Es ist natürlich möglich, eine hundert Mal benutzte Telefonnummer zu vergessen und sich dann später doch wieder an sie zu erinnern, bei einer nur einmal benutzten Telefonnummer ist dieses: 'später doch wieder zu erinnern' nicht möglich.
D.h. Herr Bellinghoff müsste sich eine Eselsbrücke gebaut, was ich sagte, die sich immer wiederholt und die Eselsbrücke dann in der ersten Instanz vergessen haben und später müsste ihm die Eselsbrücke wieder eingefallen sein.
Oder er müsste sich einen Zettel gemacht, den verloren vor der ersten Instanz und dann ihn glücklich vor der zweiten Instanz wiedergefunden haben. Davon ließ er aber nichts verlautbaren.
Leider konnte ein weiterer Zeuge im Zeugenstand bestätigen, dass ich "Heil Abschaum" sagte.
Und was machte der Richterdarsteller? Er wies im Gerichtssaal vor Zeugen den Staatsanwalt an, gegen den nicht verbeamteten Zeugen Strafanklage zu stellen, weil einer der beiden Zeugen müsse ja lügen. Auf die Idee, dass das der Rechtsbeuger Bellinghoff sein könnte, wollte er nicht kommen. Eine Krähe hackt bekanntlich einer anderen Krähe kein Auge aus.
Auch hatte der zweite Zeuge keinen Grund zu lügen, und ich konnte auch nicht vorhersehen, woran sich Herr Bellinghoff nun doch meint, erinnern zu können, dass eine Manipulation des zweiten Zeugen von meiner Seite als Falle für Herrn Bellinghoff absurd ist.
Herr Bellinghoff hingegen hatte mehrere Motive zu lügen.
"Schule ist doof" ist keine Beleidigung.
"Der Schuldirektor ist doof" ist eine Beleidigung.
"Die Schuldirektoren sind doof" ist Grauzone.
Gründe für die Lüge des Herrn Bellinghoff:
- Indem Herr Bellinghoff nun statt "Abschaum" "Abschaumgericht" gehört haben will, macht er es seinem Komplizen einfacher, eine persönliche Beleidigung zu erkennen.
- Herr Bellinghoff war sauer, dass das Landgericht sein Fehlurteil mit der Beleidigung mit von ihm nicht genannter Beleidigung statt Verleumdung korrekt als Rechtsbeugung erkannte. Ihn dürstete es daher nach Rache.
- Seine alberne Show in der ersten Instanz war einfach zu peinlich. À la: "Ich weiß zwar nicht, was der gesagt hat, ich weiß aber noch sehr genau, dass ich mich beleidigt fühlte", während gleichzeitig die "Justiz" Messerstecher frei herumlaufen lässt und Feuerwehrmänner, Rettungssanitäter sich ganz andere Beleidigungen anhören lassen müssen, ohne dass etwas juristisch passiert.
Die sog. Staatsanwaltschaft gehorchte brav und stellte Strafanklage nur gegen den zweiten Zeugen.
Ich stellte daraufhin Strafantrag gegen den lügenden Richter Bellinghoff, damit das nicht "vergessen" wird, weil wo kein Kläger... und der wurde von der Staatsanwaltschaft postwendend als unbegründet eingestellt, weil es angeblich keine weiteren Zeugen gäbe. Die Typ 2 Rechtsbeuger von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg haben wie gehabt abermals keinerlei Skrupel zu lügen. So geht Lawfare.
Gleichzeitig stellte die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg dann doch die Strafanklage gegen den zweiten Zeugen ein, weil es eben doch noch mehr Zeugen gab, dass Herr Bellinghoff gelogen hat. Man kackt da wieder einmal auf die Gesetze, wonach die sog. Staatsanwaltschaft immer in beide Richtungen ermitteln muss.
Zeuge A: Der Dieb hat Buchenholz geklaut.
Zeuge B: Der Dieb hat Eichenholz geklaut.
Wenn nun die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Zeuge A aber nicht gegen Zeuge B eröffnet, dann beugt die Staatsanwaltschaft definitiv (malwieder) das Recht.
So beugt man dann das Recht in Deutschland, damit die, die unten sind, auch ja unten bleiben und weniger Rechte haben.
Zusätzlich gibt es noch eine elektronische Aufzeichnung, deren Authentizität von mehreren Menschen nun bestätigt werden konnte, die beweist, dass es Herr Bellinghoff ist, der im Zeugenstand log.
Herr Gährken hatte genau 5 Wochen Zeit, sein Urteil schriftlich anzufertigen und in die Akten zu geben. Danach muss er mir davon eine Kopie schicken.
Es ist jetzt mehr als ein Jahr um und ich habe von dem Dreck immer noch kein schriftliches Urteil. Es würde mich jetzt schon interessieren, wie ich "Heil Abschaum" und "Heil Abschaumgericht" gleichzeitig gesagt haben und wo in der Respektlosigkeit eine Beleidigung liegen soll.
Jedenfalls will die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg jetzt ihre 12 Raten à 100€ von mir haben, da sind die ganz erpicht drauf, da gelten dann wieder die Gesetze 100%. Die haben das ja jetzt so im Computer drin, etwas anderes interessiert die nun erst recht nicht mehr. Nach 8 Raten habe ich meine Zahlungen eingestellt, weil ich nach wie vor kein schriftliches Urteil erhalten habe. Da jetzt wieder Briefe und Anträge zu stellen, halte ich für sinnlose Zeitverschwendung, verlogen/korrupt wie man in Arnsberg/Hamm ist. Das wird dann wieder als unbegründet eingestellt und mir in Rechnung gestellt. Das macht dann weniger Arbeit und ist denen lustiger.
D.h. die "Justiz" hier schuldet mir noch die zu Unrecht einkassierten 480€, weil meine Sprungrevision immer noch nicht beschieden wurde, die 678€ für die Prozesskosten von Prozessen, die niemand, der dazu befugt war, eingelegt hat und nun noch die zu Unrecht kassierten 800€, da das Urteil offensichtlich nicht fertig und damit ungültig ist.
Herr Gährken hat das vor Zeugen bei dem Prozess zugegeben, dass meine Forderungen korrekt sind!
Und jetzt läuft das wieder mit Haftbefehl, Handschellen und Stürmung meiner Wohnung mit 8 Bewaffneten und blödem Schweigen gepaart mit blöden Spontisprüchen auf meine Fragen.
Der Rechtsbeuger Bellinghoff darf freilich weiterhin ungestraft im Zeugenstand lügen zum Nachteil Unschuldiger.
Wie soll ich das erklären?
Schwarz will beim Schach rochieren.
Weiß sieht das und gibt daher Schach, weil aus einem Schach darf man nicht heraus rochieren.
Schwarz rochiert trotzdem.
Schwarz kriegt daraufhin Strafe.
Eigentlich korrekt.
Aber der weiße Läufer, der Schach gab, zog von C1 nach C6 und so darf kein Läufer ziehen.
Schwarz macht Weiß auf diesen vorherigen, falschen Zug aufmerksam.
Weiß gibt den Fehler unumwunden zu.
Weiß beharrt aber darauf, dass Schwarz seinen "Fehler" rückgängig macht und Strafe zahlt.
Weiß ignoriert aber beharrlich seinen eigenen Fehler.
Verzichtet Schwarz auf die Rochade aufgrund der angedrohten Strafen, wertet Weiß das als Eingeständnis, dass Läufer C1 nach C6 korrekt war und macht weiter illegale Züge.
Das ist dann aber kein Schachspielen.
So verliert natürlich immer der Spieler mit Schwarz, egal wie korrekt und gut er gespielt hat.
Es ist nicht die Schuld von Schwarz.
Und jetzt sind wir wieder bei dem Punkt, dass die "Justiz" so lange vergewaltigt und sich dabei steigert, bis das Opfer nicht mehr kann und endlich "Ja" sagt.
Gaslighting-Typen sind mir die Liebsten.
Wenn ich alle Plakate der zur Wahl stehenden Parteien abreiße, weil ich gegen die Wahl bin, dann darf der Politiker der Partei XY natürlich glauben, ich hätte es nur auf seine Partei abgesehen und deswegen sein Plakat abgerissen. Die Gedanken sind frei. Er darf aber nicht lügen, ich hätte nur das Plakat seiner Partei abgerissen, um mir ein anderes Motiv unterzumogeln.
Mein Angebot an die deutsche "Justiz", meine Tat noch einmal im Gerichtssaal nachzuspielen, gilt immer noch.
Hiermit fordere ich den leitenden Oberstaatsanwalt der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg und die Präsidentin des Oberlandesgerichts Hamm als Verantwortliche auf, sich bei mir zu entschuldigen und mir mein Geld zurückzugeben.