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Das Steger-Urteil


Herr Steger schweigt zum Verfahrenshindernis Hausverbot.


Ich berief mich auf Notwehr und auf eine wechselseitig begangene Beleidigung. Doch davon findet sich in der Urteilsformel nichts. Dafür ließ sich Herr Steger breit und ausführlich über eine Schmähkritik aus.
Kurz vorher wurde ein gewisser Herr Jan Böhmermann der Beleidigung freigesprochen, weil sein "Ziegenficker"-Gedicht auf den türkischen Ministerpräsidenten sei als Schmähung ein Kunstwerk. Der Richter will halt zeigen, dass er up-to-date ist und ich eben nicht den Promi-Status habe. Ich habe mich aber nie auf eine Schmähkritik berufen. Und das finde ich dann doch daneben, mir Aussagen in den Mund zu legen, die ich genau nicht gemacht habe und die dann großkotzig ad absurdum zu führen und die Aussagen, die ich gemacht habe, einfach zu ignorieren.

Dann sind Schmähkritiken zudem nicht legal.

Die hübschen Fischer-Zitate dienen nur dazu, das Urteil aufzublähen, um eine nicht vorhandene Tiefe der Überlegungen vorzutäuschen. So wie wenn man wegen Falsch-Parkens angeklagt wird und der Richter im Urteil ellenlang Buchzitate über den Sinn der Straßenverkehrsordnung zum Besten gibt und dann das mit der Parkzeit so umschifft.

Am Anfang bin ich noch korrekt selbstständig. Am Ende verleumdete er mich dann als "Arbeitslosen".

Strafmildernd wertete er nicht, die Rechtsbrüche Jobcenters und die Existenznot, in die ich dadurch hineinmanövriert wurde, sondern dass ich bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten bin.
Straferschwerend wertete er, dass ich das anders sehe als er. Haltungsjustiz halt.
Wie er auf einen Tagessatz von 8€ bei einem selbstständigen Hartz 0-Aufstocker kommt, bleibt unklar. Wie kann es sein, dass ein Richter findet, dass in Deutschland jemand unter dem Existenzminimum von >400€ im Monat lebt, denn 30*8 = 240?

Dann ist da nachweislich keine Rechtsbehelfsbelehrung. Ich hatte frist- und formkorrekt eine Sprungrevision eingelegt. Das Gericht hätte mir mitteilen müssen, dass ich einen Monat nun Zeit hatte, die Begründung zu Protokoll der Geschäftsstelle am Amtsgericht abzuliefern.
Am Ende der Prozesses sagte der Richter Florian Steger, dass ich gegen das Urteil innerhalb einer Woche Revision einlegen könne. Das habe ich ja auch gemacht. Von einer Berufung sagte er nichts, das hat er bewusst verschwiegen.

Der Prozess dauerte nur 10 Minuten. Der Richter ließ mich keine Beweisanträge stellen. Er sagte wörtlich: "Sie dürfen protestieren, aber nicht in dieser Form! 20 Tagessätze sind schon die geringst mögliche Strafe. Entweder Sie nehmen das jetzt an, oder es gibt 30 Tagessätze."
Als er das mit der "geringst möglichen Strafe" sagte, schaute die Oberamtsanwältin ihn nur entsetzt an und die Schreibkraft musste kurz innehalten mit Schreiben. Und ich wusste sofort, was ich zu googeln hatte.

Als ich etwas zu den Hintergründen sagen wollte, unterbrach er mich einfach drei Mal: "Ist das jetzt ihr Schlusswort?", "Ist das jetzt ihr Schlusswort?", "Ist das jetzt ihr Schlusswort?".

Ich erklärte es ihm kurz so: Wenn jemand von einer Brücke geschubst wird und im Fluss landet, dann kann der ja da nicht bleiben und muss an Land schwimmen. Jetzt steht da aber ein Schild: Baden verboten. Wenn man jetzt nur bis dahin guckt, wo der da schwimmt, dann kann man das Schwimmen natürlich als Baden auffassen.


In meinen Augen sieht das so aus: der wohlhabende Herr Steger hatte eine hübsche Falle extra für mich vorbereitet und die ging so:
"Die haben mich zu Unrecht 100% sanktioniert."
"Das kann durchaus sein, das ist aber nicht Thema dieses Prozesses."
"Ja aber das ist ganz schlimm für mich."
"Das ist aber kein Grund, jemanden zu beleidigen."
"Ohne Essen?"
"Auch ohne Essen. Es liegt mir hier kein Antrag der Staatsanwaltschaft vor wegen der Sanktion, hier liegt nur ein Antrag vor wegen Beleidigung, und über Sachen für die kein Antrag vorliegt, kann ich nicht entscheiden."
"Ja aber"
"Nix aber. Und deswegen gibt es jetzt 30 Tagessätze statt 20, auch damit Sie etwas zum Nachdenken für zu Hause haben." (Und Tschüss, Gelächter bei Richter und Staatsanwältin, Angeklagter ab).


In diese Falle bin ich dann nicht getappt (Schnitt zwischen Ursache und Wirkung) und berief mich auf wechselseitig begangene Beleidigungen, und da ist dann dieser Trick mit der StPO nicht mehr möglich wegen §199 StGB. Darauf war er nicht vorbereitet. Jetzt mit der Staatsanwaltschaft telefonieren ("Was soll ich tun?"), ging nicht. Einen zweiten Termin deswegen machen, wegen einer Bagatelle? Auch nicht. Eine lange Diskussion über das Wesen von Krankheit? Er hat vom Pschyrembel keine Ahnung. Der Deal: 20 Tagessätze bei Annahme, 30 bei Weigerung, war ja bereits mit der Staatsanwaltschaft vorher extra so ausgekungelt und sollte auch so bleiben.
Also kurz: Das ist keine Beleidigung, jemanden als krank zu bezeichnen. Dann kam von mir dieser Satz ("Okay, dann nenne...") und er war völlig aus dem Konzept und wusste keine Antwort. Und damit ist das aber konkludent durch, denn er ist, davon ist auzugehen, volljährig und geschäftsfähig und auch nach seinen eigenen sittlichen Wertvorstellungen.

In seinem Urteil griff er das dann mit seiner Falle noch einmal auf und tat dann einfach so, als wäre ich dareingetappt, indem er straferschwerend wertete, dass ich mich "gänzlich uneinsichtig zur Tat" verhalte. Das hat aber mit der Tat an sich nichts zu tun und ist inhaltlich falsch, denn ich sehe die Beleidigung zu jeder Zeit ja ein. (Wenn in einem fremden Fahrzeug ein Feuer ausbricht, darf man als Insasse die Fensterscheibe einschlagen, das ist dann keine strafbewehrte Sachbeschädigung sondern ein "entschuldigender Notstand".) Ein guter Strafverteidiger wird ja eben dafür bezahlt, dass er für seinen Mandanten das günstigste Urteil herausholt, das geht und das günstigste Urteil ist immer ein Freispruch, da mag ein Richter die Hände über dem Kopf zusammenschlagen, es ändert nichts daran: Die Forderungen der Verteidigung haben mit der Tat nichts zu tun. Wie soll ich mich denn gegen Willkür vom Amt wehren?

Deswegen ist sein Abwägen mit der Meinungsfreiheit hier zusätzlich fehl am Platze, auch wenn Herr Steger da gerne aus anderen Urteilen abschreibt und mit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts kommt. Ich habe mich nie auf die Meinungsfreiheit berufen. Das wäre ja so, wie wenn jemand in einem brennenden Auto die Fensterscheibe einschlägt und dann behauptet, nur sachte gegen die Fensterscheibe geklopft zu haben.


Klar, man darf eine Politesse nicht "doofe Ziege" nennen wegen eines vermeintlich oder tatsächlich falschen Knöllchens. Die Politesse darf vorher aber auch nicht "Park' deine kranke Schrottmühle gefälligst woanders, ich verspüre kein Bedürfnis, sie hier noch einmal zu sehen." sagen. Dann ist das wechselseitig.

Und wenn die Staatsanwaltschaft sowieso alle Proteste einstellt, dann nützt einem der Hinweis auch nichts, dass man protestieren dürfe.

Und wenn die Politesse vorsätzlich handelt, weil sie weiß, dass Proteste vor dem Gericht Jahre dauern, ihr aber wegen ihres Status' nichts passieren kann, dann ist das Schikane.

Es geht hier auch nicht um ein Knöllchen und juristische Spitzfindigkeiten sondern um die nackte Existenz.

Zum Abschied machte ich daher den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß im Gerichtssaal.


Später zeigte er mich dann dafür an. Zum Beleidigungsprozess erschien er dann aber nicht. Die Richterin Delawari forderte mich auf, mich bei ihm zu entschuldigen, was ich dann in dessen Abwesenheit brav tat und sagte, ich erwarte auch seine Entschuldigung für seine "Arbeitslosigkeit"-Verhöhnung. Da da natürlich nichts kam, die Staatsanwaltschaft mir verbot, zulässige Rechtsmittel einzulegen, nannte ich den lügenden Richter dann später schriftlich "feiges asoziales Richter-Arschloch".

Wer hat hier gelogen?
Was ist schlimmer? Eine E-Mail-Beleidigung oder eine Lüge durch einen Richter im Gerichtssaal?


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Der asymptomatisch erkrankte Florian Steger glaubt, die Anwendung der Strafprozessordnung (StPO) stünde in seinem Belieben.

Abschaum!