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Das OLG Hamm mal wieder



Der Herr Teipel vom LG Arnsberg hatte die Beleidigungs-Bagatelle vor der Berufungsverhandlung eingestellt. Dann hat er die Berufung weitergeführt ohne Trennungsbeschluss, als wäre nichts gewesen. Den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand quittierte er rechtswidrig mit den Worten: "Och nee, wir sitzen doch alle so schön hier".
Zusätzlich hat er das Amtsgericht Soest beauftragt, den Prozess noch einmal zu führen, was er wegen des Akkusationsprinzips als Richter aber überhaupt nicht darf, was Herr Sabuga unter dem gleichen Aktenzeichen wie seine Kollegin Delawari auch brav tat ohne einen Strafantrag, einen Trennungsbeschluss, einen Wiederaufnahmebeschluss und einen eigenen Eröffnungsbeschluss. Er wurde am Beginn des Prozesses vom Angeklagten darauf hingewiesen, was ihn nicht sonderlich störte. Er meinte lediglich, der Eröffnungsbeschluss sei da "irgendwo in den Akten" (ja, der irrelevante und abgeurteilte von der Delawari und nicht seiner; der Eröffnungsbeschluss gehört auch nicht irgendwo in die Akten sondern in den Briefkasten des Angeklagten).
In der StPO steht etwas völlig anderes.

Das lächerliche Argument des Herrn Heidbrede von der Generalstaatsanwaltschaft Hamm bei meiner ersten Sprungrevision, ich hätte das zwar korrekt in der Revisionsbegründung aber zudem auch während des Prozesses "erneut" rügen müssen hier, zieht hier schon überhaupt nicht, denn ich habe das sowohl während des Prozesses als auch in der Begründung moniert. Also schreibt man da diesmal gar nichts dazu.

Mit geheuchelter Empathie versuchte sich der Herr Sabuga beim Angeklagen wenigstens moralisch etwas einzuschleimen, um seine Teilnahme an der Rechtsbeugung zu kaschieren.


Das Hausverbot am Amtsgericht Soest wird einfach ignoriert, sodass ich nicht StPO-konform via Protokoll beim Rechtspfleger die Revision begründen konnte. Herr Sabuga ist darüber mittlerweile auch informiert, tut nichts und tut so, als hätte er damit nichts zu tun und erklärt sein Urteil nun wegen eines formalen Fehlers für rechtskräftig nach StPO, die nun wieder gilt.
Bei dem Steger-Prozess (auch ohne Rechtsmittelbelehrung) wurde die gleiche unbegründete Sprungrevision noch als Berufung ausgelegt, was von der Staatsanwaltschaft Hamm als korrekt angesehen wurde.
Nun sieht die Staatsanwaltschaft Hamm die Ablehnung der nicht StPO-konform begründeten Sprungrevision als korrekt an.

Müßig darauf hinzuweisen, dass das Willkür ist, ein zulässiges Rechtsmittel mal so und mal so zu behandeln.

Dass man noch vor einiger Zeit das Hausverbot am Amtsgericht für zulässig befand und es bis dato nicht aufgehoben hat, wird nicht geleugnet, aber einfach unter den Teppich gekehrt.

Der Antrag auf Revision landet wieder bei der Frau Lange. Der Textbaustein mit der "Überprüfung ergab keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten" ist da sicher noch in dem Computer bei ihr gespeichert.

Ein in sich schon rechtswidriger Prozess kann in einem Rechtsstaat nicht dadurch legal werden, dass der Angeklagte sich nicht richtig dagegen gewehrt hat, weil er sich nicht richtig dagegen wehren durfte.

Herr Sabuga hat auf Anweisung von oben die Sache noch einmal additiv unter dem gleichen Aktenzeichen verhandelt und dann brav noch einmal nachgetreten, nun landet die Sache wieder bei denen da oben und was von da wohl kommen wird, kann man sich jetzt schon an zwei Fingern abzählen. Alles sehenden Auges. Und so ist es ja dann auch gekommen (siehe unten).

(Wenn die Christin Lange ihren Hund auf eine Rothaut hetzt und etwas später landet eine Beschwerde wegen der Bissverletzung auf ihrem Schreibtisch, tja, dann wird die sich unwissend stellen, die Beschwerde kurz, mit minimalem Aufwand einstellen ohne auf irgend etwas einzugehen, das schön brav unter Hohngelächter abheften, anschließend bekommt der Hund Leckerli und die Rothaut die Rechnung für alles serviert.)

Nach der StPO muss die Staatsanwaltschaft auch nach Punkten suchen, die den Angeklagten entlasten.

Juden und Christen nennen das "Rechtsstaat", solange sie selbst immer nur davon profitieren.


Man stelle sich vor, ein zweifacher Autobesitzer lässt beide Wagen mit dem gleichen Nummernschild herumfahren, um sich Geld und Arbeit zu sparen.


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Das lange Urteil


Der gleiche "Strafsenat" hat nun erkärt, dass meine Sprungrevision unbegründet ist und mal nicht als Berufung auszulegen ist. In keinem Punkt geht man auf meine Argumente ein.
Von Amts wegen hätten die aber prüfen müssen, ob da überhaupt ein Strafantrag vorliegt...
Man hatte wohl mal wieder keine Lust.
Ob die überhaupt gemerkt haben, dass das Aktenzeichen bereits vergeben wurde?

Es kann ja in einem Rechtsstaat nicht sein, dass ein betrunkener Richter bei einer Gartenparty seinen Nachbarn zu 10 Kisten Bier verurteilt und dann sein Urteil für rechtens erklärt, weil der Nachbar nicht wie von ihm gewünscht dagegen Einspruch per Einschreiben mit Rückantwort innerhalb von 24 Stunden einlegte.

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Frau Lange glaubt, die Anwendung der Strafprozessordnung (StPO) stünde in ihrem Belieben.

Abschaum!
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