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Das Urteil der Fake-Berufung


Frau Henkel schweigt zum Verfahrenshindernis Hausverbot.


Der ca. 60 Minuten-Fake-Prozess war ein Witz. Genauso wie ihr schriftliches Urteil plapperte Frau Dr. Henkel und ließ mich nicht zu Wort kommen. Und sie plapperte und plapperte und plapperte. Dass die Protokollkraft Robe trug, wird erwähnt, ebenso ein 20 Jahre zurückliegender, unfreiwilliger Krankenhausaufenthalt trotz Datenschutz, dass Jobcenter mich unbegründet u.a. als krank bezeichnete, taucht in keiner einzigen Zeile auf. Auch das mit Artikel 20 Grundgesetz (Recht auf Widerstand) nicht, das mit der Falschaussage des Richters der ersten Instanz nicht und auch nicht das mit der UN-Behindertenrechtskonvention.
Warum die unbegründete "Bitte" in der einzigen E-Mail-Antwort überhaupt mit der Androhung von diversen Maßnahmen gegen mich, keinen Kontakt mehr mit der Behörde zu suchen, keine Missachtung oder gar Nichtachtung der Person darstellt, bleibt ebenso unbegründet. Einen legal im Restaurant sitzenden Kunden einfach nicht zu bedienen, stellt also keine Nichtachtung dieser Person dar? Ich finde anders als die Richterin übrigens in der E-Mail Jobcenters nicht das Wort "Bitte" hier ("Allein die Bitte, nicht weiter per E-Mail mit der zuständigen Mitarbeiterin in Kontakt zu treten, stellt keine Missachtung oder Nichtachtung der Person des Angeklagten dar." - Urteil auf Seite 8), natürlich verdreht und verhöhnt die Richterin nichts und niemanden. Schaffner zu Schwarzafrikaner: "Ich möchte, dass Sie den Zug verlassen, denn ich verspüre kein Bedürfnis, Sie hier zu sehen, ansonsten werde ich entsprechende Maßnahmen einleiten." - Legal? Kein Rassismus? Keine Diskriminierung? Glauben wir das wirklich, Frau Dr. Henkel? Würden wir dafür auch 30 Tage in den Knast gehen, Frau Dr. Henkel? Wirklich?


Hier einige der Auffälligkeiten im Fake-Urteil:

Seite 2
„Hiergegen hat der Angeklagte form- und fristgerecht Rechtsmittel eingelegt. Das Rechtsmittel hat er zunächst mit Schreiben, eingegangen am 27.11.2018, als Revision bezeichnet. Nachdem binnen der Revisionsbegründung Frist keine Revisionsbegründung eingegangen war, ist das Rechtsmittel nach §300 StPO als Berufung ausgelegt worden.“

Indem ich die Sprungrevision unterschrieben habe, habe ich sie eingelegt und nicht bloß nur ein Schreiben irgendwie als irgendetwas „bezeichnet“. §300 StPO meint einen Irrtum in der Bezeichnung des Rechtsbehelfs, wenn ein Laie etwa „Protest“ statt „Beschwerde“ schreibt, ein Irrtum liegt hier aber nicht vor. Die Staatsanwaltschaft Hamm hat dann heimlich einen Begründungsaustausch praktiziert: Ich hätte konkludent eingewilligt, weil ich das nicht während des Prozesses erneut gerügt hätte. Hahaha. Der Paragraf hätte dazu aber nicht erst nachher im schriftlichen Urteil benannt werden dürfen. Also hätte ich der Ladung nicht Folge leisten dürfen? Mea culpa! Sicher nachzulesen in der Rechtsmittelbelehrung nach der FPO (Fakeprozessordnung): Rügen über Fake-Berufungen dürfen nur während der Fake-Berufung zu Protokoll der Richterin gestellt werden, wenn die Richterin mal nicht plappert, um Luft zu holen. Wo ist die Rechtsbehelfsbelehrung eigentlich?
Mit dem „zunächst“ unterstellt die Richterin ein „später anders“. Wo? Dann bezeichne ich doch Jobcenter einfach später anders als Behörden-Koryphäen. Der Falschparker braucht später nur woanders zu parken und das Knöllchen ist passé. Übrigens mittelbare Falschbeurkundung.


Seite 3
„Im Sommer 2017 leitete das Jobcenter die Überprüfung der Erwerbsfähigkeit des Angeklagten ein. Im Juli 2017 wurde der Angeklagte dafür durch die Landrätin des Kreises Soest zu einer Untersuchung beim Gesundheitsamt eingeladen. Der Angeklagte nahm mehrere Termine zwecks Untersuchung nicht wahr. Den ersten Termin sagte er ab. Zu weiteren Termin ist er ohne Angabe von Gründen nicht erschienen.“

Mehrere Termine = zwei. Sanktionen sind erst nach dem zweiten unentschuldigten Fernbleiben zulässig, den ersten sagte ich ab, wenigstens hier hat sie sogar mal Recht. 2-1=1. Die Sanktion ist also auch erkennbar für Frau Dr. Henkel unzulässig. Sorry. Zweimal brauche ich dieselbe Begutachtung bei demselben Gutachter nicht wegen dessen Befangenheit abzulehnen, insbesondere wenn Jobcenter schon auf die erste Ablehnung nicht reagiert hat. Die Streichung des Gutachtens, die fehlende Einwilligung, das Fehlen des Hinweises auf die Freiwilligkeit der Schweigepflichtentbindungen... sei jetzt mal geschenkt, ein Grund reicht.


Seite 6
„Soweit der Angeklagte in seiner Eingabe begehrte, die Zeugin Holbein zur Rede zu stellen, ist nicht erkennbar, dass dies zur Aufklärung des zu beurteilenden Sachverhalts diente. Der Angeklagte gab auch nach Hinweis durch die Kammer keine konkreten Beweistatsachen an, zu denen die Zeugen vernommen werden sollten.“

Mit ihrer Fragetechnik ließ mich die Richterin kaum zu Wort kommen. Wollte ich etwas zu der Sache aus meiner Sicht sagen, stellte sie irgendeine Frage über irgendetwas belangloses, z.B. wie oft ich E-Mails schreibe. Sie sprach dann a-u-c-h  s-e-h-r  l-a-n-g-s-a-m  und bestand darauf, dass ich sie immer aussprechen ließ. Den Beweisantrag habe ich aber vorher schriftlich gestellt und meine Fragen an Frau Ehrhardt und Frau Hohlbein dezidiert aufgelistet. Hier lügt Frau Dr. Henkel schlicht. Man gab mir vor dem Prozess zwei Wochen Zeit, den Beweisantrag zu begründen, was ich tat. Frau Dr. Henkel hat die Begründung sehr wohl erhalten, denn ich schrieb darin auch, dass Jobcenter keine Behörde sondern ein öffentliches Unternehmen der Arbeitsvermittlung sei und dass das dann eben Zivilrecht sei, worauf Frau Dr. Henkel ja dann auch eingegangen ist.

Hier nun der schlimmste Schrott:

Seite 8
„Die Kammer hat in die vorgenommene Abwägung auch einfließen lassen, dass entgegen der Ansicht des Angeklagten eine Kürzung von Sozialleistungen nach den §§62 und 66 Abs. 1 SGB I so lange zulässig ist, bis der zur Mitwirkung verpflichtete Leistungsempfänger seine Mitwirkungshandlung nachholt. Die Kammer verkennt dabei nicht, dass das Jobcenter keinen Folgebescheid nach Ablauf des Zeitraums bis zum 31.03.2018 erlassen hat. In der Abwägung war aber zu berücksichtigen, dass ein Folgebescheid rechtmäßig hätte erlassen werden können, da der Angeklagte nach wie vor nicht in einer Untersuchung zu Überprüfung der Erwerbsfähigkeit erschienen ist.“

Na was denn jetzt? Wie soll ich denn eine gestrichene, unzulässige Untersuchung bei Herrn Tackmann nachholen? Und einen anderen scheint es in ganz Deutschland wohl nicht zu geben. Die Mitwirkungspflicht nach §62 SGB I bezieht sich auf die Einwilligung zu einer Begutachtung und nicht auf das Erscheinen zu einem konkreten Termin nach gegebener Einwilligung.
Jobcenter antwortet einfach nicht auf meine Anfragen. Wenn ich denen eine E-Mail schicke, ich möchte einen Folgeantrag stellen, die mir den schicken und ich den ausgefüllt zurückschicke, dann ist das mit der Begutachtung ja immer noch nicht vom Tisch. "Hiermit bewilligen wir Ihnen für 6 Monate Grundsicherung und gleichzeitig sanktionieren wir Sie weiterhin um 100% für diesen Zeitraum wegen ihres Nichterscheinens zu dem Arzttermin. Den nächsten Folgeantrag können Sie dann erst wieder nach diesen 6 Monaten stellen. Seien Sie bitte so freundlich und belästigen Sie uns bis dahin nicht mit Ihren E-Mails oder sonstigen Kontaktversuchen, ansonsten werden weitere Maßnahmen gegen Sie fällig."? 130% Sanktion?


Seite 8
"Die Kammer berücksichtigt zwar dabei, dass das Jobcenter aufgrund von Erkenntnissen eines vorherigen Aufenthalts in einer psychiatrischen Klinik die Erwerbsfähigkeit des Angeklagten überprüfen möchte. Aufgrund des Verhaltens des Angeklagten auch in der Berufungshauptverhandlung liegen aber keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an der Schuldfähigkeit des Angeklagten vor."

Vorherig = 20 Jahre!
Ich hatte einen Medizinskandal vollständig aufgeklärt und musste mich daher verstecken. Das Versteck mit der Psychiatrie hatte ich u.a. von einem niederländischen, jüdischen Schachspieler, der sich während der Nazi-Zeit von einem befreundeten Psychiater in die Psychiatrie einweisen ließ. In den Niederlanden gab es keine Euthanasie-Aktion in den Psychiatrien. Ich wusste, was die mit Ignaz Semmelweis gemacht haben. Ein amerikanisches Sprichwort sagt: „Wenn du etwas nicht verhindern kannst, dann mach mit.“
Hat aber mit der Beleidigungs-Sache überhaupt nichts zu tun. Hier zeigt die Richterin Dr. Henkel ganz deutlich, dass auch sie wie Jobcenter diskriminiert, indem sie Vorurteile hegt. Übrigens darf Jobcenter diese Erkenntnisse überhaupt nicht haben. Darf eine Richterin auch eine 20 Jahre zurückliegende Blinddarm-OP in ihr Urteil einfließen lassen und damit veröffentlichen wegen der ärztlichen Schweigepflicht? Ist das dann nicht ein illegales Beweismittel von was auch immer?
Soweit ich mich erinnere, fehlte mir damals trotz Folter seitens der Ärzte und des Klinikpersonals die sog. Krankheitseinsicht.
Eine unmittelbar vorausgehende, existenzgefährdende 100% Sanktion ist aber nicht ganz so prozessrelevant. Immerhin erfahre ich hier in der Fake-Berufung zum ersten Mal über die Richterin den wahren Grund für das "Ärztliche Gutachten".


Seite 9
Zudem würde diese von der zuständigen Integrationskraft geschriebene E-Mail nicht dazu berechtigen, sämtliche Mitarbeiter des Teams zu beleidigen. Insofern fehlt es jedenfalls an der Wechselseitigkeit.

Punkt und aus und Klappe zu, Affe tot.
Ich hätte die E-Mail privat an Frau Hohlbein schicken müssen, damit nur sie die liest und nicht auf eine E-Mail an den Absender per E-Mail antworten dürfen. Hah, genau das war der entscheidende Fehler. "Bitte geben Sie mir eine E-Mail-Adresse von der Integrationsfachfrau an, die nur diese kennt, denn ich verspüre das Bedürfnis, diese zurück beleidigen zu wollen." Es erstaunt immer wieder, zu welchen Logik-Kapriolen Juristen fähig sind.
Das ist so schlecht, dass es schon wieder gut ist. Wird man am Bahnsteig von einem aus einer Gruppe Fußball-Hooligans vom gegenüberliegenden Bahnsteig beleidigt (was natürlich straffrei ist, sind deutsche Beamte darunter), darf man nur diesen einen zurück beleidigen, nicht aber die applaudierende Gruppe, aus der heraus der Angriff stammt! Schalke ist da gegenüber Dortmund juristisch im Vorteil, weil "Mist-Schalker" sowohl singular als auch plural sein kann, "Mist-Borusse" bzw. "Mist-Borussen" ist da hingegen eindeutig.
"Quark-Schüler Hans Meier!" - "Quark-Englisch-Lehrer" ist also keine wechselseitig begangene Beleidigung, weil sich durch "Quark-Englisch-Lehrer" alle Englisch-Lehrer angesprochen fühlen können, deswegen hat der Schüler Schuld. Kompliziert wird es, wenn es einen Schüler im Regierungsbezirk mit Namen Johannes Mayer gibt.
Die hier übersprungenen Krankheitsbeleidigungen Jobcenters entstammen nicht nur dem Intellekt der Frau Hohlbein. Macht ja nichts, Frau Dr. Henkel.

Frau Henkel findet es übrigens okay, dass Jobcenter auf E-Mails nicht antwortet und ich deswegen mir meine E-Mails in Zukunft sparen soll, ansonsten würden Maßnahmen gegen mich verhängt.

Dann meinte die dämlich lügende Richterin, Deutschland sei ein Rechtsstaat, der Beweis sei ja, dass ich hier bei ihr im Gerichtssaal in Berufung sitzen dürfte. Ich glaube, die glaubt das wirklich. Freilich nur solange, wie sie sehr viel Geld dafür kriegt. Man sieht: Geld korrumpiert. Würde auch sie zur Kasse gebeten wegen des Fehlens des Annahmebeschlusses, sähe sie das sicher recht schnell anders.


Ich sagte, die haben mich auch beleidigt, indem die mich u.a. als krank bezeichnet haben, Frau Dr. Henkel unterstellte diese Behauptung als wahr und schreibt wenig später, ich sei nicht beleidigt worden. Es geht auch nicht darum, ob eine Richterin die Aussage Jobcenters "ich verspüre kein Bedürfnis, weiterhin Kontakt mit Ihnen zu haben" als Beleidigung empfindet, sondern ob Täter und Opfer das so sehen.

Ich sagte, die Sanktion sei unrechtmäßig allein schon wegen der Streichung des Gutachtens, Frau Dr. Henkel unterstellte diese Behauptung als wahr und schreibt wenig später, die Sanktion sei in allen Punkten (Grund, Durchführung, Höhe, Dauer) korrekt.

Ich sagte, ich könne keinen Folgeantrag stellen wegen der Kontaktsperre, Frau Dr. Henkel unterstellte diese Behauptung als wahr und meinte, der Grund sei irgendwie mein Mangel an Zeitmaschinen. Der entscheidende Satz hat da leider logische Fehler („In der Abwägung war aber zu berücksichtigen, dass ein Folgebescheid rechtmäßig hätte erlassen werden können, da der Angeklagte nach wie vor nicht in einer Untersuchung zu Überprüfung der Erwerbsfähigkeit erschienen ist.“).

Die Staatsanwaltschaft Hamm fand die Beweiswürdigung aber korrekt.


Ich machte darauf aufmerksam, dass der Richter Steger im Gerichtssaal gelogen hatte und dass das nicht ginge, denn wie will eine Justiz z.B. die Firma VW wegen Schummeleien bei den Abgaswerten belangen, wenn sie selber schummelt? - Keine Antwort.

Ich machte darauf aufmerksam, dass Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention unterschrieben hat und die ist bindend und dass deswegen niemand wegen Behinderungen vom Arbeitsmarkt fern gehalten werden darf, dass die Segregation durch das Amt also nicht zulässig sei - keine Antwort.


Da ich als Hartz-0er 30 Tagessätze zu 8 Euro pro Tag eh nicht berappen kann, muss ich also jeden Tagessatz absitzen wegen einer E-Mail. Und bei einer einmonatigen Haftstrafe darf ich da schon etwas mehr Anstrengung seitens der Justiz verlangen.

Das mit den rechtswidrigen 16+2 Monaten Bearbeitungszeit meines Antrags, ließ Frau Dr. Henkel dann auch lieber gleich ganz unter den Tisch fallen. Der Antrag gilt als gestellt, wenn man bei Jobcenter aufläuft und den Satz sagt, man möchte einen Antrag auf Grundsicherung stellen. 18*409 Euro = 7.362 Euro. Minus die 240 Euro Strafe macht allein schon deswegen noch 7.122 Euro Nachzahlung plus die Flasche Baileys für mich.


Da weder die Staatsanwaltschaft noch ich eine Berufung eingelegt haben, ist die ganze Papierquälerei eh für die Tonne. Zumindest, wenn geschriebenes Recht in Deutschland noch Gültigkeit hätte (hat es ja auch: Für die Beamten, Wohlhabenden, Fernsehmoderatoren und so).

Meine Kosten will man natürlich auch nicht wieder gutmachen.

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Frau Dr. Henkel glaubt, die Anwendung der Strafprozessordnung (StPO) stünde in ihrem Belieben.

Abschaum!
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