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Die Bundesagentur für Arbeit


Frau Bärenstecher hätte auch gleich kurz schreiben können, ich sei ein Spinner, Gammler, Sozialschmarotzer, Langzeitarbeitsloser, Asozialer, Arbeitsscheuer, Penner, Taugenichts. Das kommt auf das Gleiche heraus wie ihre umständlichen Lügengeschichten und hätte Papier gespart.


Ein Arzt darf in Deutschland niemanden ohne dessen Einwilligung begutachten oder operieren. Dass Herr Tackmann mich ohne meine Einwilligung begutachten wollte wie ein Möbel, ist erst einmal eine Behauptung von mir. Ich fand heraus, dass Jobcenter die Einwilligung protokollieren und nach Aufforderung des Kunden einen rechtssicheren Beleg darüber dem Kunden ausstellen muss. Das kommt zwar wohl sehr selten vor, aber das braucht mich ja nicht zu stören.

Also verlangte ich von Jobcenter einen rechtssicheren Beleg meiner Einwilligung bzw. Nichteinwilligung in eine medizinische Begutachtung. Dreimal reagierte Jobcenter einfach nicht. Was sonst? Die verspüren halt kein Bedürfnis, Kontakt mit mir zu haben.
Also beschwerte ich mich bei der Bundesagentur für Arbeit über Jobcenter Soest/Lippstadt.
Danach bekam ich die Bearbeitungsvermerke von Jobcenter geschickt hier.
Die hatte ich aber gar nicht angefordert. Also beschwerte ich mich nochmal bei der Bundesagentur für Arbeit.
Anschließend bekam ich einen längeren Text. Ein kurzes: "Eine Einwilligung für eine medizinische Begutachtung lag nicht vor" hätte gereicht.
Jetzt will die Bundesagentur für Arbeit aber keinen Fehler eingestehen und präsentiert eine Münchhausen-Lügengeschichte. Ich hätte "immer wieder" Jobcenter mit Erfindungen genervt, die nichts taugten und hätte mich geweigert, eine abhängige Beschäftigung anzunehmen, da hätte man dann auch nicht weiter gewusst und einen Mediziner einschalten müssen. Man hätte mich darüber informiert und meine Einwilligung sei daher nicht nötig gewesen. Frau Leifels will in den 15 Minuten Erstgespräch jetzt auch gleich über die Erforderlichkeit zweier Gutachten (ein medizinisches und ein sozialpsychiatrisches) geredet haben.
Dann hätte ich 2016 erstmalig einen Antrag gestellt.

Das ist alles gelogen. Den Antrag habe ich Anfang September 2015 gestellt bei Frau Ehrhardt, er wurde eben nicht bearbeitet sondern einfach wieder zurückgeschickt hier. Die wollen Geld sparen, das ist klar, und sie wissen nicht, wie sie aus der Sache wieder herauskommen sollen, also stricken sie weiter an ihren Märchen. Das ist der Fluch der bösen Tat (Friedrich Schiller).
Als Selbstständiger stehe ich dem allgemeinen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung. Jobcenter muss erst mit mir über meine Selbstständigkeit reden und eine Wirtschaftlichkeitsprüfung vornehmen, fällt die negativ aus, muss mir das mitgeteilt werden (beim Erstgespräch?), dann muss ich mich um eine abhängige Beschäftigung bemühen, wie viele Bewerbungen ich dann zu schreiben habe, ist Gegenstand der Eingliederungsvereinbarung (EGV). Tue ich das nicht, was in der rechtskonformen EGV steht, bin ich wie jeder andere Antragssteller auch in einer ersten Stufe um 30% nach SGB II für 3 Monate zu sanktionieren, vorher bin ich darüber zu verwarnen. Meine EGV wurde bekanntlich wieder zurückgezogen, weil medizinische Sachen darin nichts zu suchen haben hier. Wann hat mir Jobcenter mitgeteilt, mein Alleinstellungsmerkmal: Gleichlaufgelenk sei wirtschaftlich nicht tragfähig? Nie!

Ich wäre auch nicht sanktioniert, sondern der Antrag sei abgelehnt worden, so umschifft man nun das mit den 100% und den 4 Monaten. Und warum hat Jobcenter dann 2 Monate bezahlt? Steht behinderten Menschen keine Grundsicherung nach dem SGB zu? Das mit der Streichung des Gutachtens, der verlangten Gewerbeummeldung und dem angeblichen Wechsel nach Soest unterschlägt Frau Bärenstecher natürlich. Und Frau Bärenstecher schämt sich nicht für ihre lächerlichen, leicht widerlegbaren Lügen.

Der Oberamtsanwalt Pente von der Staatsanwaltschaft Arnsberg verwies die Sache auf den Zivilrechtsweg. Das ist auch das billigste für die Beamten. Es war der Herr Pente, der meinte, es gäbe da keine selektive Indizienwahrnehmung bei der Staatsanwaltschaft. Einfach nur krank. Ich musste ihn für seine beleidigenden Lügen im Delawari-Prozess auf arabisch beleidigen, da mir die deutschen Beleidigungen für die deutschen Juristen langsam ausgehen. Bisher ist da nichts von ihm gekommen.

Herr Pente meinte bezüglich des Hausverbots, ich hätte mich in der Tür bei dem Rechtspfleger Plattfaut geirrt.
Herr Pente meinte unbegründet, ich solle in eine Betreuung einwilligen, das sei eine "goldene Brücke" für mich.
Herr Pente meinte, ich sei zu doof, die vielen mir angebotenen Hilfen anzunehmen.
Herr Pente meinte, per E-Mail könne man nicht wechselseitig beleidigen.
Herr Pente meinte, man könne bei einer Betreuung das Rechtliche vom Medizinischen trennen und die Juristen würden dann einschreiten, wenn sie sich nicht an den Vertrag halten. So blöd kann auch ein Staatsanwalt nicht sein.
Herr Pente meinte, ich solle meine Berufung in der Jobcenter-Sache zurücknehmen, die ich ja gar nicht eingereicht habe, dann würde die Sache fallengelassen.
Herr Pente "vergaß" schlicht und einfach 50% seines Strafantrags: den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß.
Herr Pente nannte Deutschland einen Rechtsstaat und es fiel ihm nicht auf, dass meine Beweisanträge ignoriert wurden.
Herr Pente nannte mein Pochen auf Gesetze ein "Ich glaube, Sie verrennen sich da in etwas".
Herr Pente findet es aber in Ordnung wie auch seine Kollegen vor ihm, das Gericht "AIDS-Kindermörder" zu betiteln.

Wegen seiner unbegründeten Behauptung, es gäbe vom Staat tatsächliche Hilfen für mich, ich sei aber zu doof, die anzunehmen, forderte ich ihn auf, mir innerhalb von 2 Wochen wenigstens eine zu benennen, sonst würde ich ihn auf arabisch wechselseitig beleidigen, denn wenn er seine Behauptung nicht belegen kann, dann ist sie falsch, dann muss er sich dafür bei mir entschuldigen, ansonsten ist das keine Anklage sondern eine Schmähkritik, die dazu dient, mich verächtlich zu machen, da das mit dem beanstandeten Schreiben (also der Sache) nichts zu tun hat. Da kam natürlich auch wieder nichts. Das: قذر الأحمق ist damit in Ordnung. Große Klappe, nichts dahinter aber 45 Tagesssätze Strafe fordern und 4000 Euro im Monat verdienen. Feige und asozial der Typ.



Schön für die Bundesagentur für Arbeit, dass sie glaubt, eine Einwilligungserklärung sei nicht notwendig, um mich zu sanktionieren (spart zufällig auch Geld), ein Arzt muss aber wissen, dass er ohne eine Einwilligung niemanden begutachten darf.


Hier der ausführliche Text meiner Strafanzeige (Langversion):

Bevor mir Frau Hohlbein am 31. August 2017 die EGV zum Unterschreiben auf den Tisch legte, wo drin stand, ich sei mit einer medizinischen Begutachtung einverstanden, gab es exakt zwei Termine bei Jobcenter und zwar das Erstgespräch bei Frau Hohlbein am 27. Oktober 2016 und das Erstgespräch bei Frau Leifels am 24. Januar 2017.

Bei dem Erstgespräch bei Frau Hohlbein sagte ich ihr, dass ich selbstständig mit Kerzen sei, beim Bauern gearbeitet und dass ich einige Erfindungen gemacht habe, die auf meiner Homepage zu sehen sind. Eine Erfindung habe ich bei diesem Termin nicht gezeigt.

Bei dem Erstgespräch bei Frau Leifels zeigte ich dieser das erste Holzmodell (2 Wochen Holzarbeit, selbst beigebracht) meines neuen Gleichlaufgelenks. Es funktioniert einwandfrei bis 50° und ist damit dem Rzeppa-Gelenk und der Thompson Coupling bereits überlegen. Bei 55° stehen sich zwei Achsen 180° gegenüber, dann hakt das. Das war zwar am Computer zu sehen, aber die Konsequenz konnte ich nicht abschätzen. Von 65° bis 90° funktioniert das erste Modell wieder einwandfrei. Autos mit 4-Radantrieb brauchen freilich keine Winkel von 80°.

Frau Leifels schaute sich die Erfindung aber gar nicht an, stellte auch keine Fragen dazu und fragte auch nicht nach Helfertätigkeiten oder einer niedrigschwelligen Ausbildung für mich. Sie fragte nur nach Drogen und gesundheitlichen Problemen.

Den kleinen Geburtsfehler des ersten Modells konnte ich dann beim Nachfolgemodell ausmerzen und noch zwei Achsen sparen (ebenfalls 2 Wochen Holzarbeit, Leim muss erst in Ruhe trocknen). Nicht ohne Stolz zeigte ich Frau Hohlbein beim Erstgespräch nach erneuter Antragsstellung das perfekte Gleichlaufgelenk. Auch Frau Hohlbein zeigte keinerlei Interesse an dieser und den anderen Erfindungen, sondern sie erzählte etwas von einer medizinischen Begutachtung, die nötig sei, um mich passgenau in eine abhängige Beschäftigung vermitteln zu können. Übernehmen eigentlich jetzt auch schon Ärzte die eigentliche Arbeit der Jobvermittler, dann ist es kein Wunder, dass man da solange warten muss?


Sollte ich mich durch das Zeigen neuer und damit noch nicht verbotener Gleichlaufgelenke bei Jobcenter unwissentlich strafbar gemacht haben, tut es mir natürlich außerordentlich leid.

Die Schutzbehauptung von Frau Bärenstecher, ich hätte „immer wieder“ Jobcenter vor der Einleitung zweier Gutachten über mich durch Jobcenter Erfindungen gezeigt, ist daher gelogen.


Genauso gelogen ist die Behauptung der Frau Bärenstecher, ich hätte erklärt, ich würde irgendwann Millionen mit diesen Erfindungen verdienen. Ich habe immer gesagt, dass das einen neuen Millionen-Euro-Markt darstellt. Umsatz ist nicht gleich Gewinn. Mein Problem ist das drohende Erfinderschicksal und die fehlende Rechtssicherheit bei der faul-korrupten Haltungsjustiz in Deutschland. Deswegen ist es absurd, mir diese Behauptung in den Mund zu legen. Man will mich als größenwahnsinnig stigmatisieren. Was hat nebenbei eigentlich tatsächlicher oder vermeintlicher Größenwahn mit Erwerbsunfähigkeit wegen Allergien und Nachtschweiß zu tun?


Ohne die versprochene Wirtschaftlichkeitsprüfung seitens Jobcenter ist da nichts mit mangelnder Tragfähigkeit und da wurde auch nichts in den Nebenerwerb eingestuft, weil Jobcenter nicht berechtigt ist, meine Selbstständigkeit von Vollzeit in Nebenerwerb umzuwandeln. D.h. Jobcenter muss mich nach einiger Zeit auffordern, meine Selbstständigkeit bei der Stadt Soest von Vollzeit in Nebenerwerb umzumelden, wenn die tatsächlichen Unterstützungen Jobcenters bei der Etablierung des Start-Up-Unternehmens Soltuuli fruchtlos blieben, erst dann muss ich mich als erwerbsfähiger Selbstständiger dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und Bewerbungen schreiben, wenn ich weiterhin Leistungen vom Staat beziehen will. Die Anzahl der monatlichen Bewerbungen wird in der EGV festgelegt. Bei mir also: NULL! (Die EGV ist auf meiner Homepage www.soltuuli.com offen für jeden einsehbar, wer es nicht glauben will!)

In der EGV, die ich am 31. August 2017 unterschreiben sollte, steht dementsprechend etwas ganz anderes als Bewerbungen Schreiben, es steht dort: "Die Besprechung wie es beruflich weitergeht, wird dann nach Eröffnung des ärztlichen Gutachten erfolgen."

Jobcenter forderte mich lediglich beim vierten Gespräch am 17. Oktober 2017 auf, mein Gewerbe von „Einzelhandel mit Pflanzen“ in „Erfinder“ umzumelden, von einer Ummeldung in einen Nebenerwerb war nicht die Rede, anschließend sollte ich bei Jobcenter Soest eine andere Integrationsfachkraft bekommen, was bis heute aber nicht geschah. Mein Gewerbe mit Kerzen hat mich 10 Jahre wirtschaftlich getragen ohne einen Cent vom Staat, ich bin seit 20 Jahren selbstständig, was also soll das ganze überhaupt? Ich meldete mein altes Gewerbe am 18. Oktober 2017 ab und das neue an auf eigene Kosten als „Entwicklung und Vertrieb von Gleichlaufgelenken für Maschinen und Motoren“. Als „Erfinder“ kann man sich nicht selbstständig machen, da man Erfindungen nicht erzwingen kann.

Damit brauchte ich mich als selber Selbstständiger nie während des Bewilligungszeitraums für Helfertätigkeiten bei anderen Selbstständigen zu bewerben. Ich wurde dazu auch nicht aufgefordert. Wegen der freien Berufswahl in Deutschland muss ich übrigens auch nicht die erste freie Helferstelle, für die man mich konkret haben will, für jeden Preis annehmen. Da man es nicht schaffte, den Arzt-Termin innerhalb der 3 Monate Bewilligungszeitraum zu machen, wurde anschließend Grundsicherung ohne Folgeantrag bewilligt für 6 Monate, nur für einen Monat hätte dann doch zu komisch ausgesehen. Ob das legal ist, weiß ich nicht.


Wenn Jobcenter nun behauptet, ich hätte mich geweigert, mich für Helfertätigkeiten zu bewerben, ist das gelogen, um mich zu diffamieren und ist damit eine Verleumdung. Ich habe klipp und klar gesagt, dass ich auch ein neues Fahrrad entwickelt habe und auch das gerne bauen möchte, doch wenn Jobcenter sagt, Fahrradklingeln bei der Firma Kettler anzuschrauben, habe Vorrang, dass ich das dann einsehe und dass mir da dann Helfertätigkeiten in der Landwirtschaft als Erntehelfer lieber wären, weil ich dann weiß, dass die Saison irgendwann auch wieder vorbei ist und ich mich dann wieder meinen Erfindungen widmen könne. Nur: Dass ich in Zukunft als Mensch nach der NRW-Verfassung für die gleiche Arbeit auch den gleichen Lohn dafür haben möchte wie die anderen Erntehelfer. Das war bei den beiden Bauern, bei denen ich mit einem Werkvertrag gearbeitet habe, eben nicht der Fall. Jene kriegen teilweise auch noch Rentenversicherung, Krankenkasse, Wohnung, Nebenkosten, die Vermittlung, GEZ, PKH und Aufstockung vom Staat und auch noch den sog. „Bezugsschein“ von Tafel e.V., ich als Solo-Selbstständiger bekomme das alles nicht.


Wenn Jobcenter also meint, ich würde mich nicht genug um Helferjobs bewerben, dann muss Jobcenter erst einmal dieses mir rechtskonform zu meiner Pflicht machen und mir danach dann auch zeitlich die Chance geben, mich um sozialversicherungspflichtige Helferjobs zu bewerben und mir nicht vorher als erstes mit einem sozialmedizinischen Gutachten inklusive sozialpsychiatrischem Zusatzgutachten kommen ohne Einwilligung und ohne ausführliches Beratungsgespräch, mit der nicht-medizinischen Begründung hinter meinem Rücken, ich würde mich nicht genug um Helfertätigkeiten bewerben. Das sog. "Starterpaket" mit den für Bewerbungen notwendigen Unterlagen wurde mir nachweislich (geht aus dem Bearbeitungsvermerk zweifelsfrei hervor) erst am 17. Oktober 2017 beim letzten der vier Gespräche ausgehändigt, danach erst bekam ich Vermittlungsvorschläge von Jobcenter Team ESOH (Erfolgreich Selbstständig (sic!) Ohne Hilfe) per Post und ich bin auch brav zu Start-NRW gegangen, mich um einen Helferjob zu bewerben, wo man mich normal abwies, doch Jobcenter nahm das wie fast alles einfach nicht zur Kenntnis, sanktionierte mich lieber nach SGB I sofort 100% wegen des nicht-Erscheinens zu einem gestrichenen Arzttermin bei einem Arzt, den ich legal als befangen ablehnte, da ich den bereits kenne. Nach SGB I darf man aber nur sanktioniert werden, wenn man die Einwilligung verweigert, danach wurde ich aber von Jobcenter nie gefragt. Die machten grundgesetzwidrig ohne Einwilligung sofort den Termin klar. Zu einem konkreten, rechtskonform eingeleiteten Arzttermin unentschuldigt nicht zu erscheinen, gilt als Meldeversäumnis und wird beim zweiten Mal nach SGB II mit 10% für 3 Monate sanktioniert. Eine nachträgliche Ablehnung des Antrags auf Grundsicherung an sich wegen des Nichterscheinens zu einem Arzt-Termin während des Bewilligungszeitraums ist nicht zulässig, denn auch behinderten Hilfebedürftigen steht in Deutschland zumindest laut Gesetz Hilfe zu. Auch da lügt Frau Bärenstecher. Die Frage nach der Leistungsfähigkeit ist für die Frage der Hilfsbedürftigkeit irrelevant und nachrangig.


Nicht in Vollzeit Selbstständige, erwerbsfähige Erwerbslose, die sich nicht genug bewerben, sind auch nach SGB II in einer ersten Stufe um 30% für 3 Monate zu sanktionieren und nicht gleich pseudomedizinisch und pseudopsychiatrisch zu begutachten, um sie anschließend grundgesetzwidrig in Behindertenwerkstätten zur unbezahlten, lebenslänglichen Zwangsarbeit abschieben zu können als „psychisch gestörte working poor“. Zudem rügt der UN-Ausschuss für die Belange von Behinderten Deutschland immer noch wegen seiner Praxis der Segregation auf dem Arbeitsmarkt. Ich sehe nicht ein, warum das bei mir anders sein sollte.

„Betroffene erzählten, dass die Untersuchung darin bestand, dass die Betroffenen mit ausgestreckten Armen im Untersuchungszimmer des Ärztlichen Dienstes hin und her laufen mussten.“, Quelle: Inge Hannemann, Die Hartz-IV Diktatur.

Und schwupp ist nach 15 Minuten beim Arzt im Pseudorechtsstaat Deutschland die abgeschlossene Berufsausbildung für immer futsch. Aber nur bei denen, bei denen Jobcenter irgendwie willkürlich, unbegründet, im Erstgespräch etwas vermutet, gerne auch ohne Beratungsgespräch und grundgesetzwidrig ohne Einwilligung. Und gegen Fake-Gutachten sind Rechtsmittel nicht möglich, Gegengutachten müssten dann privat finanziert werden, danach müsste man dann jemanden mit der nötigen Kompetenz finden, der das Gegengutachten auch liest.


Aus der kleinen Anfrage von Katja Kipping, Fraktion Die Linke an die Bundesregierung (Bundesdrucksache: 17/8846):
"6. Bedeutet der Umstand der Freiwilligkeit, dass, wenn die Betroffenen keine Einwilligung beim Beratungsgespräch zur Teilnahme an sozialmedizinischen und psychologischen Untersuchungen gegeben haben, auch bei versehentlicher oder bestimmungswidriger Einladung zu einem Untersuchungstermin diese Einladung schriftlich begründet mit der im Beratungsgespräch geäußerten Nichteinwilligung zurückweisen können, ohne dass eine Sperrzeit nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch bzw. ohne dass eine Sanktion nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch befürchtet werden muss?"

Antwort der Bundesregierung:
"Aufgrund der eindeutigen Weisungslage ist nicht zu erwarten, dass einer Kundin bzw. einem Kunden trotz ihrer bzw. seiner Nichteinwilligung im Beratungsgespräch eine Einladung zu einem Untersuchungstermin zugesandt wird. Sollte trotz der fehlenden Einwilligung eine Einladung erfolgt sein, kann das Erscheinen abgelehnt werden."


Entweder lügt Frau Bärenstecher oder sie kennt auch hier die Gesetze bzw. ihre eigene Weisungslage nicht.



Mit ausgestreckten Armen von der Liege im Untersuchungszimmer zur Tür zu laufen, ist dann der sozialmedizinische Teil. Mit ausgestreckten Armen dann wieder von der Tür zurück zur Liege zu laufen, ist dann der sozialpsychiatrische Zusatzteil.



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Den Verweis auf den Zivilrechtsweg durch Herrn Pente:


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