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Prozess Nr.7



Denke ich, bescheuerter geht nicht mehr,
kommt aus Arnsberg Post daher...


Die beiden Damen Herrendörfer und Spiekermeier sind sich einig, dass "Gesundheit den AIDS-Kindermördern" einen Hitlergruß darstellt, als ich das beim Betreten des Saals bei der Spiekermeier-Prozesssimulation hier wünschte. Dann sind sie ferner der Meinung, dass der Pastor-Bellamy-Gruß eine Beleidigung sei aber nicht als eine Beleidigung des Andenkens verstorbener Nazi-Größen und stellten deswegen Strafanzeige bei der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg. Sie lügen beide, ich hätte die linke Hand gehoben, habe ich aber nicht, beide Hände blieben unten. Auch dafür habe ich Zeugen.

Sie gingen wohl davon aus, dass ich beim Betreten der Gerichtsaula den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß machen würde und hatten deshalb vereinbart, die doch recht üppigen 120 Tagessätze damit zu begründen, dass ich keine Reue gezeigt hätte, also unbelehrbar sei, deswegen halt immer mehr Strafe brauche. Der Fachterminus dafür ist "Schwarze Pädagogik". Es kostet sie kein müdes Lächeln, die Strafen immer höher zu schrauben. Sie sitzen ja auch auf der sicheren Seite. Dann wollten sie wohl wie Herr Bellinghoff auch noch plötzlich und unerwartet erschrocken spielen.
Es kam aber anders und ich machte den Barry-Bellinghoff-Gruß. Darauf waren sie nicht vorbereitet. Auch war man zu unflexibel, den Plan jetzt schnell zu ändern und behielt den bei. Die Dame Spiekermeier schloß sich plump wie vorher abgesprochen der Forderung der Dame Herrendörfer an, dass ich keine Reue gezeigt hätte und deswegen seien 120 Tagessätze angemessen. Basta.

Und jetzt muss also der Barry-Bellinghoff-Gruß gleich dem Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß sein, damit sie nicht als Lügnerinnen dastehen, obwohl sie das ja auch so sind, weil sie ja alles, was ich sagte, wegließen. Wer studiert hat und trotz Mahnung 30 + 45 + 30 = 60 richtig findet, ist ein Lügner.


Der Staatsanwalt Keller ermittelte fleißig auf Steuerzahlers Kosten, um die Ehre der Dame Spiekermeier zu retten. Man möchte ja auch weiterhin Karriere machen.
Die Richterin Zweihoff ließ sich aber nicht vor denen ihren Karren spannen und stellte die Sache per Beschluss ein, weil Unhöflichkeiten alleine noch keine Beleidigungen seien und es keine abstrakten Beleidigungen gäbe.
Es passiert sehr selten, dass ein Strafantrag von der Staatsanwaltschaft vom Gericht abgelehnt wird. Und also fand der Herr Keller Zeit und formulierte einen Widerspruch und der Oberstaatsanwalt Marco Karlin legte den dann auch brav ein, da ist man sich kollegial. Es geht da jetzt plötzlich um Blickrichtungen (sic!) zwischen Plexiglasscheiben. Per Gesetz müsste die Staatsanwaltschaft eigentlich auch nach Informationen suchen, die den Beschuldigten entlasten, aber auf die Gesetze kackt man dort ja eh schon lange.

Es geht um ein Bagatelldelikt. Frau Herrendörfer kann auch privat klagen, ich werde ja auch in diesem Falle von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg immer auf den Privatklageweg verwiesen. Geld genug verdient die Dame mit Sicherheit.

Es ist so dämlich. In der Anhörung waren noch beide Damen beleidigt, nun nur noch die Frau Herrendörfer. Die ist aber von Beruf Staatsanwältin und da hat man es eben auch ab und zu mit Verbrechern zu tun. Was macht sie, wenn sie jemanden einer Mordtat verdächtigt? Ist sie dann bei der Vernehmung auch sofort beleidigt?

Darf ein Gefängnis-Arzt wie der Joe Bausch in Zukunft keine kranken Gefangenen mehr kurieren, also z.B. nun nicht "Gesundheitsartikel für die beiden Bankräuberinnen" fordern, weil er sich sonst strafbar macht?

Faktisch läuft das auf einen Maulkorb für die Angeklagten in Strafprozessen hinaus und sie dürfen bald nur noch sagen, was die "Justiz" hören möchte, was dann auf den Satz "Ich bekenne mich schuldig" hinausläuft.

Oberstaatsanwalt Marco Karlin, der sich nicht zu schade ist, diesen Müll einzureichen, war auch der, der bei der Teipel-Prozessposse hier als Vertreter der sog. Staatsanwaltschaft dem jungen Richter Doktor Klaus-Peter Teipel anwies, meinen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen des Fehlens der Rechtsmittelbelehrung rechtswidrig zu ignorieren. Rechtsbeuger Teipel fragte nämlich den Staatsanwalt, was er machen solle und Herr Karlin brummelte daraufhin in einer Baby-Brabbelsprache mit nicht von der Schreibkraft protokollierbaren Geräuschen, schüttelte mit dem Kopf und Herr Teipel verstand das als Aufforderung und grünes Licht, einfach weiter zu machen, was er dann ja erneut illegal tat. Meine Anzeige deswegen wurde ja auch prompt von der sog. Staatsanwaltschaft nach Monaten eingestellt und ich wegen übler Nachrede angezeigt hier.

Weil der Prozess vor mir Überlänge hatte und ich warten musste, setzte ich mich als Zuhörer in den Prozesssaal, wo gerade die Urteilsverkündung stattfand. Es war bei dem Fall auch das Gespann Teipel/Karlin aktiv. Es ging da um die Berufung einer Albanerin, die sich zu Unrecht Sozialleistungen erschlichen hatte. Nachdem sie und Herr Teipel nach draußen gingen, meinte ihr Anwalt S. zu dem gerufenen Dolmetscher, der aber nicht gebraucht wurde, da die Frau Deutsch konnte, laut und deutlich: "Wenn Frau S. mehr arbeiten würde, als sie dürfte, dann hätte sie einen Pass." Ein klarer Aufruf zu einer Straftat. Der Dolmetscher kennt sicher noch ein paar andere Albaner in ähnlicher Situation und für diese gilt die Ansage/das Angebot dann.
Also wenn die ausländische Frau S. neben ihrem Hartz-IV hier illegal arbeitet, die Beamten das wissen, dann lässt der Anwalt seine Verbindungen spielen und sie darf hier bleiben. Herr Marco Karlin tat so, als hätte er es nicht gehört. Herr Teipel hatte ihr vorher dezidiert erklärt und daher zeitlich überzogen, was sie in Albanien machen müsse, um wieder nach Deutschland kommen und hier legal bleiben zu dürfen. Mein "Prozess" war dann recht schnell, weil das Mittagessen auf die beiden vornehmen Herren natürlich wartete.

Ein ganz klarer Aufruf zu einer Straftat seitens der deutschen "Justiz", die den Namen nun wirklich nicht mehr verdient.

Als ich bei dem Teipel-"Prozess" Herrn Marco Karlin fragte, was aus meiner Strafanzeige gegen Herrn Blumberg geworden sei, wollte er die Frage nicht verstehen und fragte gegen: "Wieso? Sie leben doch noch!"


Und nun haben die drei Richterdarsteller der 6. Großen Strafkammer am Landgericht Arnsberg Dr. Kamp, Dr. Immer und Schilling entschieden, das Amtsgericht Soest dazu zu zwingen, die imminent wichtige Pseudobeleidigungssache der dünnhäutigen Staatsanwältin Herrendörfer doch zu verhandeln, damit die endlich aufhören kann zu weinen. Der Grundsatz "in dubio pro reo" (sic!) würde bei solchen Lappalien nicht gelten.

Mir aber schriftlich fixiert einen "ungeordneten und verwirrten Eindruck" (sic!) zu attestieren, ist natürlich abermals keine Beleidigung vom Amt.

Sie haben einen Eid geschworen. Aber seitdem da die Frauenpower ausgebrochen ist, geht es nur noch um persönliche Vorlieben und Bereicherung.

Frau Herrendörfer wünschte mir 120 Tagessätze wegen Beleidigung. Da fühle ich mich jetzt von der aber auch beleidigt!


Einstellung


Nachdem die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg erst meinte, die Annahme der Sache dürfe auf keinen Fall vom Amtsgericht Soest abgelehnt werden und die drei von der 6. Großen Strafkammer das genauso sahen, hat die sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg einen Antrag gestellt, die Sache einzustellen. Frau Katrin Spiekermeier hat das dann abermals eingestellt. Meine Kosten werden natürlich nicht erstattet, der Lohn für die Juristen trotzdem ausbezahlt.

Schade eigentlich, ich hatte mich schon so auf den neuen Katrin-Blümchen-Gruß gefreut.

Anhörung
Anhörung
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Strafantrag
Strafantrag
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Ablehnung AG Soest
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Beschwerde StA Arnsberg
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6. Große Strafkammer
6. Große Strafkammer
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Einstellung
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