Der Rechtsbeuger und Lügner Teipel
Herr Teipel ignoriert das Verfahrenshindernis Hausverbot.
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Und hier das Urteil des Rechtsbeugers und Lügners Teipel vom Landgericht Arnsberg.
(Die Begründung des Strafantrags gegen Rechtsbeuger Teipel: siehe unten)
Gleich zu Beginn der Verhandlung sagte ich klar und deutlich den Satz: "Hiermit stelle ich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand wegen des Fehlens der Rechtsmittelbelehrung. Dadurch wurde mir die Möglichkeit genommen, das Urteil der ersten Instanz durch das Rechtsmittel der Sprungrevision anfechten zu können."
Mittlerweile kenne ich ein paar der Gesetze.
Die Gesetze sind nicht gegen den Bürger da, sondern damit der Staat (bzw. seine Staatsdiener) nicht gegen seine Bürger übergriffig wird, um den Bürger vor Willkür zu schützen. Das hat man wohl vergessen.
Der Richter guckte nur doof und sagte wörtlich: "Och nee, wir sitzen doch alle so schön hier."
Schön ist relativ.
Dann nuschelte er etwas Unverständliches zum Oberstaatsanwalt Karlin, der nuschelte dann unverständlich zurück und Herr Teipel machte den Prozess einfach weiter, weil er keine Lust hatte, meinen Antrag positiv zu bescheiden, wozu er per Gesetz verpflichtet ist (§ 44 StPO), weil er dann den "Prozess" noch einmal neu hätte beginnen müssen. Und das wäre ja Arbeit. Also lieber Rechtsbeugung.
Der Herr Karlin war auch der, der mit seiner Fake-Show den unschuldigen Jörg B. für 6 Jahre hinter Gitter brachte. Er schritt aber natürlich nicht ein und stellte keine Strafanzeige, als der Rechtsanwalt S. zu dem (übrigens nicht gebrauchten) Dolmetscher im Prozess vor mir sagte, als seine Mandantin den Raum verlassen hatte: "Wenn Frau N.N. mehr arbeiten würde, als sie dürfte, dann hätte sie einen Pass." - ein öffentlicher Aufruf zu einer Straftat!
Die Juristen in Arnsberg fordern also über Dolmetscher die illegal hier lebenden Ausländer auf, für Hungerlöhne straffrei schwarz zu arbeiten, damit diese hier bleiben dürfen. Dass sich das Los der hiesigen Unterschicht dadurch verschlimmert, ist ihnen egal. Rechtsbeuger Teipel nahm sich für diesen Prozess 2½ Stunden Zeit und erklärte ganz genau, was Frau N.N. hätte machen müssen, um legal hier bleiben zu dürfen. Für mich waren nur 30 Minuten anvisiert.
Wenn ein Rechtsanwalt Strate oder Bossi den gleichen Satz wie ich gesagt hätte, dann hätte das Gericht das natürlich nicht rechtswidrig ignoriert. Strate oder Bossi verlangen vom Mandanten aber viel Geld, um den gleichen Satz zu sagen. So läuft der Hase in diesem Rechtsstaat. Nennt sich Legitimationsprinzip.
§ 315 StPO
(2) Stellt der Angeklagte einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, so wird die Berufung dadurch gewahrt, daß sie sofort für den Fall der Verwerfung jenes Antrags rechtzeitig eingelegt wird. Die weitere Verfügung in bezug auf die Berufung bleibt dann bis zur Erledigung des Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ausgesetzt.
D.h. erst muss in einem Rechtsstaat mit StPO mein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand beschieden werden. Danach erst kann die Berufung stattfinden.
Herr Teipel schrieb etwas über den § 206a StPO.
§ 206a StPO
(1) Stellt sich nach Eröffnung des Hauptverfahrens ein Verfahrenshindernis heraus, so kann das Gericht außerhalb der Hauptverhandlung das Verfahren durch Beschluß einstellen.
Doch von einer Einstellung eines "Halbverfahrens" steht da nichts.
Das Teipel-Gericht hat aber neujuristisch ohne Trennungsbeschluss das Verfahren nur scheinbar und damit rechtswidrig zu 50% eingestellt hier. Oder wie kam der Sabuga-Prozess zu Stande hier, wenn das Berufungsgericht die Sache eingestellt hat? In seiner Einstellung schrieb der Klaus-Peter Teipel auch etwas von "Verfahrensfehler" und nicht von "Verfahrenshindernis". Das ist nicht dasselbe.
Wenn die Sache eingestellt wurde, dann bin ich in der Sache frei und darf nicht noch einmal in dieser Sache verurteilt werden, sonst könnte ja ein Berufungsgericht die Prozesse nach Belieben einstellen und das Amtsgericht immer wieder auf Kosten des Angeklagten neu verhandeln lassen: 100% verurteilt, 50% eingestellt, 100% neuverurteilt, 25% eingestellt, 100% neuverurteilt, 12,5% eingestellt, 100% neuverurteilt, 6,25% eingestellt...
PLEMPLEM
§ 331 StPO
(1) Das Urteil darf in Art und Höhe der Rechtsfolgen der Tat nicht zum Nachteil des Angeklagten geändert werden, wenn lediglich der Angeklagte, zu seinen Gunsten die Staatsanwaltschaft oder sein gesetzlicher Vertreter Berufung eingelegt hat.
und
Artikel 103 Grundgesetz
(3) Niemand darf wegen derselben Tat auf Grund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden.
Eingestellt ist eingestellt!
Dass da in dem Delawari-Urteil das mit dem Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß fehlt, obwohl die Staatsanwaltschaft den aufgelistet hat, ist irrelevant, denn im § 206 StPO steht:
§ 206 StPO
Das Gericht ist bei der Beschlußfassung an die Anträge der Staatsanwaltschaft nicht gebunden.
Das gilt auch für das hervorragende Amtsgericht Soest, die talentierte Frau Delawari musste da also auch nichts zum Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß schreiben, nur weil Frau Rosenbaum von der Staatsanwaltschaft das wollte hier. Ein dem Richter am Landgericht nach dem materiellen Recht nicht genehmes Urteil eines Amtsrichters stellt mit Sicherheit kein Verfahrenshindernis dar, wie es der § 206a StPO fordert. Herr Teipel wollte mich aber unbedingt doppelt dran kriegen, sein Jagdeifer ließ ihn übergriffig werden. Nein, nicht objektiv sind wir überhaupt nicht. Zur konkludenten Einwilligung schrieb sie ja wie auch Herr Teipel auch nichts.
Eine Wiederaufnahme zu ungunsten des Angeklagten ist hier nur zulässig, wenn Frau Delawari sich strafbar gemacht hat, indem sie mir z.B. einen Freispruch privat verkaufte. Von einer Verurteilung der Frau Delawari wegen Rechtsbeugung ist mir aber nichts bekannt.
§ 362 StPO
Die Wiederaufnahme eines durch rechtskräftiges Urteil abgeschlossenen Verfahrens zuungunsten des Angeklagten ist zulässig,
(3) wenn bei dem Urteil ein Richter oder Schöffe mitgewirkt hat, der sich in Beziehung auf die Sache einer strafbaren Verletzung seiner Amtspflichten schuldig gemacht hat.
Und Frau Nadija Delawari macht sich zwar lächerlich aber nicht strafbar, wenn sie in einem Adler einen Fisch erkennt, solange ihr kein Vorsatz nachgewiesen werden kann, was wegen dem Korpsgeist der Juristen auch nie werden wird. Das hat schon seinen Grund, warum Frau Delawari sich vor dem Prozess mit dem Staatsanwalt Pente abgesprochen hat über das Urteil und die Vorgehensweise. Bevor die Jobcenter-Mitarbeiterin Katja Hohlbein mir das mit dem Gutachten schickte, hat die sich mit ihrem Vorgesetzten darüber kurzgeschlossen, so dass ein Protest beim Vorgesetzten landet und der das dann abweist, schließlich hat er ja vorher grünes Licht gegeben.
Die Lügen
- Ich war nie mehrfach in stationär-psychiatrischen Krankenhäusern eingewiesen, hat mit der Sache nichts zu tun, wäre damit eine Datenschutzverletzung (ärztliche Schweigepflicht). = Verleumdung
"Urteil: Die Presse darf wegen den Persönlichkeitsrechten nicht schreiben, dass die neue Villa des Ministers satte 5 Mio. Euro gekostet hat." - ???
- Ich bin nach eigenen Angaben erwerbsfähig und nicht erwerbsunfähig. = Verleumdung
- Ich bin bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten, denn das Urteil des Herrn Stegers ist noch nicht rechtskräftig, da die eingelegte Sprungrevision immer noch nicht beschieden wurde. = Verleumdung
- Ich habe keine Berufung gegen das Steger-Urteil eingelegt sondern eine Sprungrevision. Vielleicht liest der Richter auch mal andere Worte als "Arschlochvirus-positiv" von mir auf Rechtsbehelfen hier!
- Da ich keine Berufung eingelegt habe, ist das Rechtsmittel ein Rüge und keine Revision.
- Ich fühle mich immer noch ungerecht behandelt. Richter Saguba gab Fehler vom Amt zu. Und solange das Amt keine Ansätze zeigt, von Amts wegen die Fehler zu heilen, mich vielmehr zusätzlich nötigt, sinnlos "von Pontius bis Pilatus" zu rennen, was eine Schikane/Diskriminierung darstellt, zeige ich meinen Unmut weiterhin dadurch, das ich nach Artikel 20 Absatz 4 Grundgesetz die (lächerlichen) Beleidigungen nicht einstelle. Also die straferschwerend gewertete "fehlende Einsicht", die man mir nicht durch Argumente dafür durch immer höhere Strafen versucht zu erzwingen.
- Die Kammer Delawari hat mich zu 45 Tagessätzen verurteilt und nicht zu 30 Tagessätzen.
- Der Rechtsbeuger Teipel bildet eine nachträgliche Gesamtstrafe nach §55 StGB, das darf er aber nicht, da die vermeintliche Beleidigung nach und nicht vor dem Urteil des Lügners Steger stattfand.
- Teipel lügt durch Weglassen, dass mir Herr Steger erlaubt hat, ihn "Arschlochvirus-positiv" zu nennen.
Zu den Weglassungen:
- Das Wort "Konkludent" (mein Hauptargument)
- Antrag auf Wiedereinsetzungung in den vorherigen Stand
- Sprungrevision
- Trennungsbescheid
- Ich habe mich während des Delawari-Prozesses bei dem von mir bestellten aber nicht erschienenen Herr Steger für das "Richter-Arschloch" im Zusammenhang mit dem AZT-Kindermord entschuldigt.
- Ich habe Herrn Steger während des Delawari-Prozesses erfolgreich und gratis per Blitzheilung von seiner Arschlochvirus-Infektion geheilt. (Kein Scherz: Im Moment meiner öffentlichen Tele-Heilbehandlung kam ein Blitz vom Himmel!)
- Herr Steger verleumdete mich als Arbeitslosen ohne sich trotz Aufforderung bei mir zu entschuldigen. Damit wäre das auch noch eine wechselseitige Beleidigung, wenn die einvernehmliche Krankheitsunterstellung denn eine Beleidigung wäre.
- Die Staatsanwaltschaft Arnsberg verbot mir rechtswidrig, Rechtsmittel gegen den Einstellungsbescheid einzulegen hier.
- Herr Steger belog mich ("20 Tagessätze geringst mögliche Strafe"). = Meineid
- Herr Steger meinte, ich solle die Strafe annehmen, weil die so günstig sei, sonst gäbe es mehr. = Erpressung
- Auch dem Steger-Prozess fehlte die Rechtsmittelbelehrung. Der Wiedereinsetzungsantrag in den vorherigen Stand wird bis heute einfach ignoriert/rechtswidrig übersprungen.
- Das Verfahrenshindernis "Hausverbot" wird nicht dadurch aufgehoben, dass Herr Teipel es ignoriert. hier
- Wie auch Nadija Delawari schreibt Rechtsbeuger Teipel, dass ich keine berechtigten Interessen im Kampf ums Recht wahrgenommen hätte nach §193 StGB und genau das habe ich aber doch, denn hätte ich etwa zu dem lügenden Richter Steger sagen sollen: "Okay, dann nenne ich dich jetzt Schluckaufvirus-positiv"? Nein! Klaus-Peter Teipel lässt aber die Begründung weg und schiebt eine andere, eigene ein, wonach man Rechtsmittel auch ohne Beleidigung einlegen könne.
- Was ist mit dem "an eingebildeter Adipositas leidende...", was ja auch noch da steht, strafbar oder nicht strafbar? Da kann das Gericht nämlich nicht sagen, die Krankheit Adipositas gäbe es nicht. Delawari, Teipel = Feiglinge
- "AIDS-Kindermörderinnen und AIDS-Kindermörder" ist also aber keine Beleidigung von Richtern, denn das steht ja auch noch auf der Sprungrevision hier!
Also noch einmal:
Händler: Nehmen Sie doch statt vier Melonen für je einen Euro fünf, dann kriegen Sie eine Kokosnuss für einen Euro von mir gratis.
Kunde: Okay, dann nehme ich diese fünf Melonen und diese Kokosnuss und gebe ihnen dafür nur 5 statt 6 Euro.
Händler: (antwortet nicht, schaut zur Tür)
Kunde: (bezahlt die 5 Melonen und die Kokosnuss mit 5 Euro und geht zur Tür)
Tür: piep piep piep
Richter: Sie haben die Kokosnuss geklaut!
Kunde als Angeklagter: Nein, das habe ich nicht, der Händler hat mir konkludent erlaubt, ja sogar mich dazu aufgefordert, die Kokosnuss mitzunehmen, sonst hätte ich die ja auch gar nicht in die Tüte mit eingepackt und nur vier Melonen gekauft!
Richter: Ich verurteile den Kunden, dem Händler die Kokosnuss und mir fünf Melonen Gebühr zu geben.
Wer hat die Kokosnuss geklaut?
Geht der nicht-demente Richter auf die Kern-Aussage des Kunden mit keiner Zeile ein, dann ist das glasklar eine Rechtsbeugung.
Dem Richter Teipel ist aufgefallen, dass dem Nadija Delawari-Urteil das mit dem Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß fehlt. Ich machte ihn darauf aufmerksam, dass das mit der konkludenten Einwilligung auch noch fehlte. Doch das fehlt auch in seinem "Urteil". Und das ist ganz klar eine Rechtsbeugung.
Richter: Sie haben das T-Shirt geklaut.
Angeklagter: Nein, das habe ich nicht. Ich habe das T-Shirt gekauft. Hier ist die Quittung.
Nun muss der Unparteiische sagen:
a) Oh, da ist ja die Quittung, damit sind Sie unschuldig.
auch wenn ihm das persönlich nicht gefällt, oder
b) Nee, die Quittung ist falsch, damit sind Sie schuldig.
Wenn der Richter das Beweismittel aber einfach im Urteil (Quittung, bzw. Einwilligung) bewusst bequem ausklammert, dann ist er parteiisch. Oder er und Frau Delawari haben sich beim Richter Steger mit einem Virus angesteckt.
Die Richterin Delawari machte mir das Angebot, ich verzichte auf die Berufung gegen das Steger-Urteil und dafür wird die Sache eingestellt. Wenn man Prozesse auch nach dem Urteil teilen kann, dann nehme ich hiermit den "Deal" auch nach dem Urteil an und verzichte auf eine Berufung gegen das Urteil des Herrn Steger. Nicht berührt ist damit meine eingelegte Sprungrevision.
(Damit haben die korrupten Richter wieder etwas zum Ignorieren in diesem "Rechtsstaat", dann gibt es hinter Gittern etwas zum Lachen. Heil A..., ihr wisst schon und immer schön kuschen, wenn das Amt euch belegt belügt/übervorteilt, auch wenn ihr dadurch bei vollen Regalen nichts mehr zu essen habt.)
Die verlorene Ehre der AG Soest, LG Arnsberg und OLG Hamm kommt auch nicht dadurch wieder zurück, dass sie sich immer tiefer in die Sch... reiten. Oder wollen sie sich mit meinen paar Kröten ihre Ehre bei der privaten EZB zurückkaufen?
Dis Schöffin Cornelia Plaßmann
In der Schule gab es die Lehrerin Cornelia Plaßmann. Von der hieß es seitens der Mädchen aus der Klasse: "Das ist eine, die mag keine Jungs". Frau Cornelia Plaßmann kam dann oft mit lila Seidenschal in den Musikunterricht. Zu der Zeit wusste ich noch nicht, was das bedeutet. Ein Jahr lang musste ich dieses Wesen leider im Mathematik-Unterricht ertragen. Von der Grundschule bis zum Abitur hatte ich immer eine Eins in Mathematik bis auf das Jahr mit der Lehrerin Plaßmann. Die gab mir glatt eine Drei obwohl meine Arbeiten natürlich alle Eins waren. Darauf von mir angesprochen, wie das denn sein könne, antwortete sie, bei ihr im Unterricht käme es nicht nur auf die schriftlichen Leistungen an sondern auch auf die mündliche während des Unterrichts und da hätte sie bei mir einige Defizite festgestellt. Und so kam es, dass die Mädchen, die bei mir die Hausaufgaben abschrieben, eine bessere Note bekamen als ich. Das war natürlich alles gelogen von der Frau Plaßmann.
Später fand ich den wahren Grund heraus.
Frau Plaßmann ist eine Hardcore-Emanze. Und die glauben, dass Mädchen in allen Fächern in der Schule mindestens genauso gut seien wie die Jungs und insbesondere in Mathematik und den naturwissenschaftlichen Fächern. Und dass dem aber aktuell nicht so sei, läge nur daran, dass das Patriarchat Jungs bei gleicher Leistung besser benote als Mädchen und die Jungs dadurch motiviert und die Mädchen demotiviert würden, was sich dann als Rückkopplungseffekt verstärkt. Die Mädchen verloren dadurch die Lust an der Mathematik und würden schlechter als die Jungs. Um dem abzuhelfen und das umzukehren, gab sie bewusst den Jungs bei gleicher Leistung eine oder zwei Noten tiefer und den Mädchen eine oder zwei Noten höher auf dem Zeugnis, um die Jungs zu demotivieren, um langfristig das Matriarchat einzurichten.
Als ich meine vorherige Mathematik-Lehrerin nach dem Jahr wiederbekam und der das erzählte mit der Drei, wusste sie das bereits, grinste und winkte nur ab. Das hatte sich also im Lehrerzimmer auch schon herumgesprochen, dass der Primus in Mathematik plötzlich angeblich schlechter war als die meisten Mädchen.
Anschließend hatte ich wieder meine Mathematik-Eins.
Nun ist Frau Plaßmann Direktorin einer Grundschule.
Und heute darf sie als Schöffin über Recht und Unrecht in Deutschland mitentscheiden.
Das Urteil
Rechtsbeuger Klaus-Peter Teipel schrottet den Prozess der Nadija Delawari nach dem materiellen Recht (also inhaltlich) und findet aber gleichzeitig deren Urteil mit der Gesamtgeldstrafe (sic!) für die beiden Anklagepunkte der Claudia Rosenbaum inhaltlich korrekt und nennt die Berufung damit unbegründet.
"Ober, die bestellte Pommes mit Majo für 4,50 Euro war verkohlt und hatte zudem keine Majonnaise." - "Tatsächlich, die Majonnaise fehlte. Dann stelle ich das hiermit ein und Sie brauchen daher die Pommes mit Majo nicht zu bezahlen. Hier nun die Majonnaise separat so ohne die Pommes auf die Hand für 3 Euro, damit ist das ausgebügelt, deswegen auch keine Entschuldigung seitens der Gastwirtschaft, zu teuer finde ich das Essen für 4,50 Euro in Namen des Restaurants aber nicht, das macht insgesamt 7,50 Euro für die Pommes mit Majonnaise, also 4,50 für die Pommes mit Majo ohne Majo und 3 Euro für die Majo ohne Pommes plus die Kosten für die Zurückweisung der unbegründeten Beschwerde." - Geht es noch blöder?
"Angewendete Strafvorschriften: §§ 185, 53 StGB", steht in dem Urteil.
Wofür steht bloss dieses "53"? Klaus-Peter Teipel macht damit auch noch selbst den gleichen Verfahrensfehler, den er bei Frau Delawari moniert.
Hierfür steht die "53":
§ 53 StGB Tatmehrheit
(1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.
Im ganzen Urteil finde ich nichts zu dem Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß, obwohl Herr Teipel den ja auch gleich mit abgeurteilt hat, wie er ja selber schreibt. Wird mir jetzt dafür auch noch einmal separat der Prozess in der zweiten Instanz gemacht und die beiden Strafen aus beiden Prozessen dann auch noch einmal aufaddiert? Und wenn dann im Separat-Prozess das mit dem Arschlochvirus-positiv fehlt, wird mir dann zur Strafe wieder ein neuer Separat-Separat-Prozess gemacht? Weil das Virus mutiert ist?
Der Strafantrag wegen Rechtsbeugung
Herr Teipel hat als Richter mehrfach gelogen und aber einen Eid geschworen, der Wahrheit zu dienen. Damit ist er meineidig geworden. Nach den Spielregeln der Bundesrepublik Deutschland habe ich deshalb einen Strafantrag gegen ihn bei der Kreispolizei Soest gestellt. Der Strafantrag ist völlig frei von Beleidigungen und Lügen. Es ist natürlich davon auszugehen, dass dieser auch wieder eingestellt wird mit der Begründung, dass keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für eine Straftat vorlägen. Die sind da in Arnsberg eben so drauf und ziehen sich nachher zur Feier zusammen etwas teures in den Kopf ohne Mund-Nasen-Bedeckung und Abstand. Das stärkt den Korpsgeist.
Hier der Text der Begründung des Strafantrags:
Lügner Klaus-Peter Teipel glaubt, die Anwendung der Strafprozessordnung (StPO) stünde in seinem Belieben.
Abschaum!