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Gesinnungsjustiz



Grüß Gott und Petri heil, lieber Leser.

Es gehörte mal zum Kernbereich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, gerichtliche Entscheidungen ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen zu kritisieren.

Die schlimmste Strafe ist es, den Müll vom Gericht lesen zu müssen.
Zum Glück legt sich das nach dem dritten Lesen und weicht dem Gelächter.


"Strafschärfend hat das Gericht ausnahmsweise die fehlende Schuldeinsicht und Reue berücksichtigt. Das Beharren des die Tathandlung nicht leugnenden Angeklagten auf dieser Äußerung weist trotz der ihm zustehenden Verteidungsfreiheit auf eine rechtsfeindliche (sic!) Einstellung und die Gefahr künftiger gleichartiger Rechtsbrüche hin." - Spiekermeier, Seite 6.

Der Hotelgast hat zwar tatsächlich die Wahlfreiheit am Buffet, sein Grienen nach den Lachsbrötchen anstelle der Rollmöpse weist trotzdem auf eine küchenfeindliche Gesinnung hin. Ausnahmsweise wird ihm deswegen die Teilnahme am Essen verboten. Selber schuld.

Ich werde für eine Äußerung bestraft und dann ist die Äußerung gleichzeitig auch noch "strafschärfend"! Logik?

Mir nimmt man meine Rechte, weil ich sie mit meiner Gesinnung sowieso nicht mag und damit ich das endlich kapiere und akzeptiere, gibt es schon wieder einen Strafbonus obendrauf. Mea culpa. Wieso kommt mir das bekannt vor?

Bis zum Urteilsspruch gilt die Unschuldsvermutung, warum sollte ich und wie Reue zeigen, wenn ich den meineidigen Herrn Bellinghoff nicht persönlich gemeint habe? Wieso stand ich da vor dem sichtlich gut genährten Herrn Bellinghoff? Ach ja, der Lügner, Verleumder und Rechtsbeuger Herr Teipel hatte Strafantrag gestellt wegen übler Nachrede, die dann doch sich als wahr herausstellte. Wann kommt eigentlich die Reue von dem für seine Verleumdung? Wenn der das dann selber wieder zurückzieht, dann ist das eine Verfolgung Unschuldiger, dann kann er mir wenigstens die Kosten für die Fahrerei erstatten. Aber nix da. hier

Typ-II-Rechtsbeugerin Delawari nahm während ihrer Prozessaufführung ihren Mundfilter ab, weil sie angeblich "zweimal geimpft" sei, was mich nicht interessierte, was sie mir nicht via Impfpass und Personalausweis bewies. Auf meine Frage, wogegen sie gepimpft sei, antwortete sie: "Darüber diskutiere ich mit Ihnen nicht". Aber auch wenn sie die Corona-OFO-Schutzpimpfung meinte, hatte sie kein Recht, ihren Filter abzunehmen, denn die Pimpfung liefert bekanntlich nachgewiesen keinen Fremdschutz und wurde daraufhin auch nie entwickelt. D.h. Frau Delawari hat mein Leben mindestens grob fahrlässig gefährdet. Und? Reue? Fehlanzeige! Aber groß rumtönen im Urteilspapier, mir sei der Filter unter die Nase gerutscht (ganz wichtig), mir meinen Corona-Protector-Regenschirm brutal wegnehmen lassen und schlappe 250€ + Prozesskosten einkassieren! Und dann auch noch vom Staat sich schlappe 2*1.500€ Corona-Bonus überweisen lassen für ihr vorbildliches Verhalten! Prozess #5: hier

Argumentativ ging Frau Spiekermeier auf keines meiner Argumente ein. Also wiedereinmal: Vorsatz!

Da ich ja mittlerweile weiß, dass die deutschen Justizbeamten in Soest, Arnsberg und Hamm da etwas schwerhörig sind und es mit der Wahrheit nicht so genau nehmen, verzichtete ich gleich zu Beginn der Prozessaufführung auf den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß mit der Bellamy-Handgeste nach dem evangelischen Pastor Bellamy, der sie 1892 amerikanischen Schulkindern verpflichtend machte, die US-Flagge so zu grüßen und machte vor Zeugen den Barry-Bellinghoff-Gruß: "Gesundheit den AIDS-Kindermördern" ohne das Heben einer oder beider Hände, damit es da zu keinen Verwechselungen mehr kommt. Leider hat die Richterdarstellerin das dann auch wieder nicht richtig verstanden und sieht darin schon wieder einen sog. "Hitlergruß" und stellte Strafanzeige zusammen mit ihrer Freundin Herrendörfer von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg. Prozess #7: hier
Sie meint, Hitlergrüße seien "Beleidigungen" nach §185 StGB und nicht nach §86a StGB. Da missbraucht die deutsche "Justiz" ganz offensichtlich mittlerweile den §185 StGB, um ihre Lügendiktatur aufrecht zu erhalten.

Der meineidige Kläger Ulrich Bellinghoff meinte denn auch, Zitat aus dem Urteilspapier: "Normalerweise stelle er bei Beleidigungen keinen Strafantrag. Hier habe er sich jedoch persönlich als auch in seiner Funktion als Richter angegriffen gefühlt." (Seite 3).
Und genau da liegt die Grenze zwischen erlaubter Meinungsfreiheit und Beleidigung.

"Der Musiker N.N. hat schlecht gespielt" → Funktion → erlaubte Meinungsfreiheit
"Herr N.N. ist ein schlechter Musiker" → Person → Beleidigung

Und der meineidige Richterdarsteller Bellinghoff will also nur so gehandelt haben, weil er die Ehre der Kollegen retten wollte. Wie großzügig von dem Rechtsbeuger! Das klang bei seiner Prozessaufführung noch ganz anders. Da versteckt er sich auch noch feige hinter seinen Kumpels ("Ich habe die Kokosnuss nicht für mich genommen sondern für meine Freunde").

Und die Kollegin sah sich prompt nicht als befangen an, denn ich stellte einen Antrag auf Ablehnung des Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit. Frau Spiekermeier wies den Antrag nach kurzer Überlegung als unbegründet ab, sie kenne zwar Herrn Bellinghoff persönlich und habe mit dem auch schon gesprochen, über den Prozess habe sie mit ihm aber vorher nicht gesprochen, deswegen sei sie nicht befangen. Idiotisch! ("Ich bin zwar die Ehefrau von dem Kläger, aber zu Hause reden wir nicht über geschäftliche Dinge.") Und dann konnte sie den Herrn Bellinghoff mit den vorgeschobenen Gedächtnislücken in den Zeugenstand rufen, weil sie wusste, dass er im Gerichtsgebäude anwesend ist. Man habe aber nie über den Prozess miteinander gesprochen...

Dann habe ich nie "Heil Abschaumgericht" zu der Person Bellinghoff gesagt sondern mit "Heilabschaum" gegrüßt. Und eine Grußformel ist etwas anderes als eine direkte Beleidigung. Um es sich aber einfach zu machen, kopierte die Frau Spiekermeier einfach zwei Seiten eines bayrischen Urteils, wo ein Angeklagter "menschlicher Abschaum" zum Richter gesagt haben soll. Das ist aber etwas völlig anderes wie "Die Kuh" und "Sie Kuh". "menschlicher Abschaum" hat auch zwei "m", "Heilabschaum" nur eins. Wenigstens ist sie da ehrlicher als ihre Kollegen, wenn sie die Quelle ihres Textbausteins benennt. Dafür brüstet sie sich nicht, meine Argumente einfach wegzulassen wie der Herr Bellinghoff und tat es daher feige heimlich doch.
Und wenn sich Herr Bellinghoff persönlich angesprochen fühlt, der es mit der Wahrheit nicht so ganz genau nimmt, so ist das nicht mein Problem, ich habe ihn nicht persönlich gemeint. Wenn seine Kollegen Freisler oder Filbinger einen Angeklagten mit "Heil Hitler" begrüßten, meinten sie ja auch nicht, dass es sich bei dem Angeklagten um die Person Adolf Hitler handelte. Oder? Und wenn ein Wanderer einen anderen mit "Berg heil" grüßt, meint der ja auch nicht, dass der andere Wanderer ein Berg sei. Oder?

Auch armselig: Wenn ich mir in Soest ein Paar Schuhe anschaue, dann kann eigentlich die "Justiz" mich nicht dafür verurteilen und zur Begründung sagen, da hat in Bayern jemand ein Paar Schuhe geklaut, auch wenn das Geschäft in Soest zur gleichen Ladenkette wie das bayrische gehörte. Außer natürlich, die deutsche "Justiz" möchte den "Rechtsstaat" weiter delegitimieren und weiterhin immer mehr Geld rauben, weil sie es können und weil es ihnen Spaß macht. In Bayern war sogar das Sitzen auf einer Parkbank strafbar, darf deswegen die Richterin überhaupt auf ihrem Stuhl sitzen?

Leider hat die Richterdarstellerin Spiekermeier vergessen, den Text ganz zu kopieren und hat ihn auch noch aus dem Zusammenhang gerissen. Denn in dem bayrischen Urteil steht zusätzlich noch, dass der Angeklagte genügend andere, auch drastische Worte zur Verfügung hatte, seine Meinung zu äußern.

Tja, und welche Worte habe ich denn noch, dem Lügengericht mitzuteilen, dass ich z.B. gegen das Urteil des Lügners Florian Steger nicht das Rechtsmittel der Berufung sondern das der Revision eingelegt habe? Oder Hausverbot? Oder Einstellungsbescheid Lügner Teipel? Oder Sabuga-Prozessaufführung ohne Strafantrag? Oder zwei Urteile für eine Tat? Oder Hungerstrafen ohne Straftatbestand...

Audiatur et altera pars!


"Audiatur et altera pars!" ist der Kernsatz der römischen Justiz. Wir erinnern uns, dass deutsche Juristen das Latinum haben müssen, damit sie solche Texte auch verstehen können. Aber auch das ist mittlerweile zuviel verlangt. Übersetzt heißt das, dass das Gericht beide Seiten anhören muss, bevor es ein Urteil fällt. Und wenn schon Frau Spiekermeier ein anderes Urteil einfach halb kopiert, dann möchte ich auch wissen, warum der Angeklagte in Bayern eigentlich seiner Meinung nach "menschlicher Abschaum" gesagt haben soll. Es ist bekannt, dass die bayrischen Richterkollegen im Punkto Lügen ihren nordrhein-westfälischen Kollegen in nichts nachstehen, siehe den Fall Gustl Mollath. Vielleicht hat der das ja gar nicht wirklich gesagt, vielleicht hat ihn der Richter vorher ja als "Dumpfbacke" beleidigt? Dann ist es eine wechselseitige Beleidigung und nicht strafbar. Vieleicht hat sich der Richter ja vorher darüber lustig gemacht, dass der Angeklagte 18 Monate auf die Bearbeitung seines Antrags auf Hartz-IV warten musste?

Aber das Motiv des bayrischen Angeklagten fehlt genauso wie meines. Typisch für die selektiv Beweismittel wahrnehmende deutsche Gesinnungsjustiz.


Und wie ist das in Zukunft bei mir mit Worten wie: "Mist", "Shit", "Kurva", "Merde", "Deiwel", "Pustekuchen", "Zwerg", "Hundehaufen", "Distelfalter", "Flasche", "Hubertus Heil", "Jehova"?
Oder "Umweltsau", "Ratte", "Blinddarm", "Covidiot", "Köterrasse", "Coronaleugner"?
Darf ich in einem deutschen Gerichtssaal das Wort "Heilkraut" sagen, wenn das Gericht mich auffordert, etwas über den Spitzwegerich zu sagen?

Darf in Zukunft ein Gutachter eigentlich in der Gerichtsaula einen Mord nachspielen, wenn er von dem Richterdarsteller dazu aufgefordert wird oder macht der sich dann auch des Mordes dadurch schuldig?


1.200€. Ich habe mal beim Bauern gearbeitet. Dort durfte ich alle paar Minuten das Wort "Kurva" hören. Ich habe mich aber nie angesprochen und beleidigt dadurch gefühlt. Man hätte mich wohl auch dann ausgelacht. Wenn ich das gewusst hätte, dass man dafür jedes Mal 1.200€ bekommt, hätte ich schon nach zwei Tagen aufhören können. In was für einer Parallelwelt leben eigentlich feine deutsche Juristen?

120 Tagessätze! Da würde mich jetzt schon interessieren, wie viele Tage der zartbesaitete meineidige Herr Bellinghoff am Weinen war und ob er psychiatrische Hilfe wegen des Hörens des Worts in Anspruch nehmen musste.

Und wenn die deutschen "Juristen" tatsächlich im Union Jack im PKW eines Kurden eine verbotene PKK-Flagge erblicken, dann müssen sie auch konsequent nach §86a StGB Strafantrag stellen aber nicht wegen Beleidigung nach §185 StGB. Aber dazu sind sie auch zu feige und spielen lieber dumm.

Motivation


Damit es überhaupt zu einer Verurteilung kommen kann, müssen drei Dinge vorher geklärt werden:

  1. Ist die Tat überhaupt strafbewehrt?
  2. Ist der Angeklagte der Täter?
  3. Welche Motivation hatte der Täter?

Die Motivation ist deshalb wichtig, weil eine Tat kann zwar strafbewehrt sein, aber durch besondere Umstände kann auf eine Verfolgung verzichtet werden, wenn die Tat ein anderes, meist höheres Rechtsgut schützte oder schützen sollte. Das ist z.B. dann der Fall, wenn die Feuerwehr bei rot über die Ampel fährt. In diesem Fall muss das Gericht zwischen den Rechtsgütern abwägen.

Hier also das Recht auf körperliche Unversehrtheit, rechtliches Gehör und die Würde des Menschen mit einem Bagatelldelikt. Doch über die Motivation des Grüßaugusts fehlt auch nur der Hauch einer Spur im Urteil. Frau Spiekermeier kaschiert das, indem sie lächerlich als strafmildernd das "Geständnis" wertet, dass ich "Heilabschaum" gesagt habe, vorher meinte sie aber, dass ich "Heil Abschaumgericht" gesagt hätte, um etwas schreiben zu können. Als hätte ich das vor den Zeugen heimlich gesagt! Es ist so dämlich. Frau Spiekermeier will den Elefanten im Raum (Rechtsbeugungen, Hungerstrafen) nicht sehen. Per Eid ist sie zur Erforschung der Wahrheit verpflichtet.

Der §46(2) StGB führt als Grundsatz der Strafbemessung die Beweggründe und Ziele der Tat als ersten und das "Verhalten nach der Tat, besonders das Bemühen, den Schaden wieder gutzumachen" (sic!) als letzten Punkt auf. Welchen Schaden hat denn der lügende Herr Bellinghoff überhaupt?

"Beharren"


Die Dame Spiekermeier, die auch nicht in der Lage ist, drei Zahlen korrekt zu addieren trotz Hinweises, wertet straferschwerend, dass ich auf diese Äußerung "beharre" (sic!). Auch da lügt die feine Dame.
Beharren ist kein im StGB aufgeführter Straftatbestand. Man kann Beharren positiv als Standfestigkeit werten oder negativ als Starrsinnigkeit auslegen. Mir wird das natürlich negativ ausgelegt. Nur worauf beharre ich eigentlich?

Dass der §185 StGB (Beleidigung) gestrichen gehört, wie einige Juristen meinen, da nicht abgrenzbar von der Meinungsfreiheit?
Dass der Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß keinen Hitlergruß darstellt?
Dass ich "Heil Abschaumgericht" nicht gesagt habe?
Dass ich den meineidigen Herrn Bellinghoff nicht persönlich gemeint habe?
Dass ich Person minderen Rechts bin?
Dass man von 10€ in Deutschland keine 18 Monate leben kann?
Dass es im Winter schneit?

Tatsache ist, dass ich vor der Spiekermeier-Prozessposse den Gruß nicht gemacht habe, auch nicht bei der Delawari-Spaziergang-Prozessposse und dass mich das Amt oft genug beleidigte, was von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg aber immer eingestellt wurde.

Also worauf "beharre" ich?

Die Dame faselte da einen Unsinn von wegen "Gefahr künftiger gleichartiger Rechtsbrüche". Die müssen mich nicht andauernd wegen der ehemaligen Meinungsfreiheit vor Gericht zerren. Wenn die meine Worte nicht ertragen können, müssen sie halt weghören, machen sie sonst ja auch immer. Und wo habe ich sonst den Samuel-Beckett-von-Sinope-Gruß getätigt? In der Straßenbahn? In der Fußgängerzone? Beim Einkaufen? Wessen Recht wird denn durch einen Gruß bei der Wahrheitserforschung gebrochen? Das von Lügnern, Verleumdern und Rechtsbeugern?


"Die Aussage war logisch gegliedert und erlebnisbasiert, wobei der Zeuge auch Erinnerungslücken einräumte." (Seite 3) - Wow! Erinnerungslücken bei nur einem Wort! Aber hundert Jahre am Weinen! Möchte der meineidige Herr Bellinghoff jetzt auch noch Bundeskanzler werden? Dann log er, ich hätte ihn auch mehrfach noch beleidigt bei seiner später vom Landgericht gestrichenen Verurteilung zu den drei Monaten Haft und kann sich aber nicht mehr an sie erinnern, auch die Protokollkraft nicht und der Staatsanwalt ebensowenig!
Weil das mit dem Gruß als persönliche Beleidigung juristisch heikel ist, erfindet Herr Bellinghoff als Richterdarsteller noch ein paar Beleidigungen hinterher, um das zu untermauern und nimmt damit das von ihm erwartete Urteil schon von vorne weg und auch damit mir da eine "psychische Störung" diagnostizierbar wird. In der Fachsprache nennt man das "Gaslighting". "Der Kurde hatte neben dem Union Jack noch weitere verfassungsfeindliche Flaggen im Auto. Ich kann mich aber nicht mehr an sie erinnern!" Es ist so dämlich.


Last but not least hat die vornehme Dame Spiekermeier für mich großzügig eine Ausnahme gemacht. Normalerweise würde sie ja nicht so hoch bei so einer Bagatelle urteilen, aber da ich keine Reue gezeigt hätte, hätte sie eine Ausnahme gemacht. Zitat (s.o.): "Strafschärfend hat das Gericht ausnahmsweise die fehlende Schuldeinsicht und Reue berücksichtigt [...] weist trotz der ihm zustehenden Verteidigungsfreiheit auf eine rechtsfeindliche Einstellung und die Gefahr künftiger gleichartiger Rechtsbrüche hin."

Ich soll also umdressiert werden. Nein, wir haben keine woke Gesinnungsjustiz.

Es gilt da schon die Unschuldsvermutung in Deutschland, dass der Angeklagte bis zum Urteil als unschuldig zu gelten hat. Es gibt auch Juristen, die der Meinung sind, der §185 StGB "Beleidigung" gehöre ersatzlos gestrichen, weil bei einer Beleidigung kein materiell messbarer Schaden auftritt. Und: Wie soll ich denn "Reue" zeigen? Soll ich dem Rechtsbeuger mit seiner "rechtsliebenden Einstellung" zu Hause mit 7 Bewaffneten besuchen, ihm Handschellen illegal anlegen und ihm ein Gedicht vorlesen? Die Dame Spiekermeier und Herr Bellinghoff lassen sich ihre "Liebe" fürstlich bezahlen und können sich daher ihre "bessere" Gesinnung auch leisten. Einfach mal 18 Monate ihnen das Konto unbegründet sperren, keine Lebensmittelkarte zukommen lassen und ihre Eingaben nicht ernst nehmen, dann legt sich das auch bei ihnen recht schnell mit ihrer selbsterklärten "Rechtsliebe".

Und wie steht es mit der Reue der Frau Spiekermeier bei sich selbst? Ich meine: Das glaubt sie doch wohl selber nicht, dass (30 + 45 + 30) TS  = 60 TS sind. Es ist kein Irrtum bei ihr, denn ich wies sie korrekt auf ihren Fehler hin, sie war zu eitel und zu faul, ihn zu korrigieren. Bei ihrer Prozessaufführung faselte sie da nebulös etwas davon, "das sei Sache des BGH", ohne konkret zu werden. Ich entgegnete, dass das Schikane sei, mich dazu zu zwingen, wegen jedem Satz nach Karlsruhe zu klagen, weil man zu unfähig sei, eine Revision von einer Berufung zu unterscheiden.
Schalte ich den BGH ein, informiert man sie telefonisch kurz, ich sei bekannter "Querulant" und schon wird die Sache eingestellt und ich kriege anschließend unangemeldeten Besuch von einem Gerichtsvollzieher, die Gebühren einzutreiben! So sieht die Rechtswirklichkeit in Deutschland aus. Und das weiß die feine Dame Spiekermeier auch.

Auf Seite 2 zitiert sie die beiden Urteilssprüche, die beide nicht stimmen, da das Steger-Urteil noch nicht vollstreckbar ist und Herr Teipel den Delawari-Prozess rechtsgültig eingestellt hat und kommt auf eine Vorstrafe von (30 + 45) TS = 75 TS. Das Sabuga-Urteil in der gleichen Sache wie ihr eigenes Urteil hier ("Heilabschaum") ist plötzlich ganz verschwunden!

Hier sind bei Frau Spiekermeier (30 + 45 + 30) TS noch 60 TS: hier (unten) Seite D und E!

Frau Spiekermeier antwortete nicht.

"Strafschärfend..."

Sie vergaß natürlich auch noch, dass ich in der gleichen Sache bereits von der sog. Staatsanwaltschaft Arnsberg angeklagt wurde und die hervorragende Richterin Nadija Delawari mich in diesem Anklagepunkt freisprach (Az. 20 Ds-262 Js 3/19-37/19), Prozess #2: hier. Wäre ja nicht nur peinlich sondern auch noch geschäftsschädigend.

Gerne bin ich bereit, für den meineidigen Herrn Bellinghoff und seine das Recht beugenden Kollegen bei der privaten Tafel e.V. anzurufen, erfundene Gesundheitsdaten über sie dort mitzuteilen und mich für einen sog. "Bezugsschein" für diese Personen bei dem Verein stark zu machen. Hartz-IV beziehen sie ja nicht. Da hätte ich aber vorher gerne Bescheid vom Amt, sonst gibt das bei mir wieder Ärger, schließlich bin ich kein Behördling, der sich das als "Hilfe" vom Staat bezahlen lässt.


Hier das Urteilspaper und anschließend mein Widerspruch dagegen:

Seite 1
Seite 1
Seite 2
Seite 2
Seite 3
Seite 3
Seite 4
Seite 4
Seite 5
Seite 5
Seite 6
Seite 6
Seite 7
Seite 7
Der Widerspruch
Der Widerspruch



Schon beeindruckend, mit welchem Mordseifer die Kinkerlitzchenjustiz hier aktiv wird wegen einer Bagatelle und sich wie ein Kleinkind weigert, die eigenen, riesigen Fehler zu sehen.

Man beachte:
Erst 1 Monat (Lügner Steger)
Dann 1,5 Monate (Rechtsbeugerin Delawari)
Dann 2,5 Monate (Rechtsbeuger Sabuga (additiv))
Dann 3 Monate (Rechtsbeuger Bellinghoff)
Dann 4 Monate (Mathe-As Spiekermeier)

Die Tendenz ist klar erkennbar, es kostet die Behördlinge nichts, da immer einen Monat drauf zu propfen, der Text ist schnell zusammengeklickt. Es geht da nur noch um mein "rechtsfeindliches" Benehmen vor "Gericht". Und das alles nur, weil ich mich nicht unwidersprochen von gut bezahlten Beamten belügen lasse.
Die Richterdarsteller geben sich kollektiv die Mühe, den Weg in den Knast als vorgezeichnet zu markieren, um ihre eigenen Freveltaten zu kaschieren. "Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen". Die Wahrheit interessiert diese "Justiz" nicht.

Wenn ein Kunde im Kaufhaus beim Klauen erwischt wird, dann wird der bestraft. Wenn der Kaufhausdetektiv beim Klauen erwischt wird, dann muss der natürlich ebenfalls bestraft werden. Und nicht der Kunde! Und weil der Kaufhausdetektiv dafür seinen Lohn und Privilegien erhält, dass genau eben nicht im Kaufhaus geklaut wird, dann muss dieser in diesem Falle härter bestraft werden.

Für die Lügen, Verleumdungen und Rechtsbeugungen seitens der kriminellen Richterdarsteller aus Soest, Arnsberg und Hamm ist noch kein einziger Tagessatz verhängt worden. Auch keinerlei Anzeichen von Reue wurde jemals gezeigt.


Die hochintelligente Dame Herrendörfer, die so schön mit ihrem blonden Haupthaar wallte, forderte für mich 120 Tagessätze wegen meiner Wortwahl während des Zwangsprozesses. Was ich nicht verstehe, ist, dass die Abschaumstaatsanwaltschaft Arnsberg darin keinen Hitlergruß erblickt und auch nicht wegen Beleidigung ermittelt.